Antwort der
Verwaltung am 07. November 2003 zu TOP 3 der Sitzung der Bezirksvertretung des
Stadtbezirkes Sodingen am 07. November 2003
Anfrage des
Bezirksverordneten Brohner vom 23. Oktober 2003, Vorlage-Nr. 2003/0818 –
Aktivitäten in dem Geschäftslokal des Hauses Kantstraße 4
Die oben
genannte Antwort der Verwaltung kann in keiner Weise befriedigen. Wir bitten
deshalb um einen Bericht in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen
am 05. Dezember 2003. Dabei ist insbesondere auf folgende weitere Fragen
einzugehen:
1.
Bei der Beantwortung der Anfrage wurde bemerkt, dass der
Verein “Integrationsoffensive Herne e.V. sich derzeit noch in Gründung befinde
und ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht Herne noch nicht vorliege.
Woher hat die Verwaltung die uns vorgelegten Informationen
über angestrebte Ziele des Vereins? (Ziele: siehe Protokoll – Punkt 2)
Wie weit
sind die Herrichtungsmaßnahmen inzwischen fortgeschritten, da immer ein reger Betrieb festzustellen ist?
Wurde
mittlerweile ein Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung ausgesprochen?
Wie
überprüft die Verwaltung, welche Aktivitäten dort zurzeit erfolgen?
2.
Des Weiteren wurde zugesagt, dass es im Kernbereich von
Sodingen ein zweites von einem Verein betriebenes Objekt gibt.
Wo befinden sich diese vereinsbetriebenen Räumlichkeiten
und wie nennt sich dieser Verein?
3.
Wie viele Betriebe gibt es im Kernbereich von Sodingen,
bei denen es sich um konzessionierte Betriebe handelt?
4.
Wie viele vereinsbetriebene Betriebe und wie viele
konzessionierte Betriebe gibt es im gesamten Stadtbezirk Sodingen?
5.
Brauchen die sogenannten “Teestuben” eine Konzession?
6.
Um welche Art von Betrieb handelt es sich bei dem
“Sodinger Treff”, Standort: Händelstraße in Sodingen?
7.
Ist der Verwaltung bekannt, dass dieser Betrieb in der
warmen Jahreszeit einen sogenannten “Biergarten” errichten will?
8.
Liegt dazu eventuell schon ein Antrag vor?
9.
Könnte ein solcher Antrag auch dann genehmigt werden,
wenn die angrenzende Wohnbebauung in sehr engem Umfeld dazu steht und
Belästigungen der Nachbarn nicht ausgeschlossen werden können?