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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2003/0772  

Betreff: Übernahme von zwei Tageseinrichtungen für Kinder in städtische Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Karassek, KlausAktenzeichen:42/1
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.11.2003 
des Jugendhilfeausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
02.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
05.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2003 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2003 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen/Ausgaben in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen/Ausgaben in €:

Haushaltsstelle:

Verwaltungshaushalt:

E I N N A H M E N

13.200,00

31.900,00

 

- 8.000,00

 

A U S G A B E N

geschätzt = 700.000,00

14.000,00

9.640,00

370,00

50.000,00

11.400,00

12.000,00

830,00

2.810,00

-  640.000,00

Mehrkosten = 123.950,00

 

1.464.130.100/1

1.464.171.000/9

 

1.464.171.100/5

 

 

Sammelnachweis A

1.464.502.800/8

1.464.521.000/0

1.464.546.000/7

1.464.546.800/8

1.464.570.000/8

1.464.572.000/9

1.464.575.900/2

1.464.615.000/1

1.164.718.000/1

 

Verpflegungsentgelte

Zuweisungen des Landes

(Integration behind. Kinder)

Zuweisungen des Landes

(Mindereinn. Betriebskosten)

 

Personalkosten

Leistungen des OR Stadtgrün

Einrichtung und Ausstattung

Reinigungsmittel

Leistungen des KGR

Verbrauchsmittel

Verpflegung

Betriebsausgaben

Veranstaltungen

Zuschüsse an nichtkommun. Träger (Minderausgabe)

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Übernahme und dem Weiterbetrieb der Tageseinrichtung für Kinder Unser-Fritz-Str. 107 der Evangelischen Kirchengemeinde Wanne-Nord und der Tageseinrichtung für Kinder Langforthstr. 33 a der Evangelischen Zions-Kirchengemeinde durch die Stadt Herne ab dem 01.01.2004 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den evangelischen Kirchengemeinden Verträge über den Betriebsübergang des Personals und die Nutzung der Grundstücke, der Gebäude und des Inventars auf der Grundlage der als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Vertragsentwürfe abzuschließen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Evangelische Kirchenkreis Herne hat im Zusammenhang mit seinen Haushaltsplanungen bereits im Jahr 2002 öffentlich dargelegt, dass von den örtlich verfügbaren Kirchensteuereinnahmen ca. 21 % für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder verwendet wurden. Wegen im Kirchenkreis insgesamt erforderlicher Einsparungen müsse dieser Anteil zukünftig auf 20 % reduziert werden.

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Wanne-Nord und die Evangelische Zions-Kirchengemeinde haben unter Hinweis auf diesen finanziellen Sachzwang schriftlich gegenüber dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie erklärt, dass sie ihre Tageseinrichtungen Unser-Fritz-Str. 107 im Stadtbezirk Wanne und Langforthstr. 33 a im Stadtbezirk Sodingen nicht mehr weiter betreiben können. Sie haben gebeten, diese Tageseinrichtungen ab dem 01.01.2004 unter anderer/städtischer Trägerschaft weiterzuführen.

In den Tageseinrichtungen Unser-Fritz-Str. 107 und Langforthstr. 33 a werden jeweils in 4 Gruppen je 100 Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren betreut.

 

Die Jugendhilfeplanerin hat im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung eindeutig festgestellt, dass das Platzangebot beider o.a. Tageseinrichtungen zur Gewährleistung des gesetzlich fixierten Rechtsanspruchs auf den Besuch des Kindergartens auch langfristig benötigt wird.

Entgegen der gesamtstädtischen Entwicklung liegen beide Tageseinrichtungen in Einzugsbereichen, in denen die Kinderzahl nicht sinken, sondern gleichbleibend bzw. sich punktuell sogar erhöhen wird. In beiden Einzugsbereichen liegt zudem das bereits vorhandene Angebot an Kindergartenplätzen unter dem stadtweit erforderlichen Durchschnitt.

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde über die Anträge der beiden Kirchengemeinden und die sich daraus ergebende Situation informiert. Daraufhin haben Verantwortliche aus Politik und Verwaltung bereits öffentlich erklärt, dass sie den Weiterbetrieb beider Tageseinrichtungen unterstützen werden.

 

Verhandlungen des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie mit dem Ziel der Übernahme der Tageseinrichtungen durch andere Träger verliefen insbesondere unter Hinweis auf die nicht leistbaren Trägeranteile der Betriebskosten ergebnislos.

Es ist daher erforderlich, die o.a. Tageseinrichtungen ab dem 01.01.2004 unter städtischer Trägerschaft zu betreiben.

 

Der Personalbestand beider Tageseinrichtungen entspricht exakt den gesetzlichen Voraussetzungen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb vorgeschrieben sind. Veränderungen des Personalbestandes sind daher auszuschließen.

Im Einvernehmen mit dem Fachbereich Personal wurde nach Abwägung aller Faktoren entschieden, keine neuen Modelle zur Personalverwaltung zu schaffen. Alle MitarbeiterInnen dieser Tageseinrichtungen sollen zusammen mit den in den derzeit 17 städtischen Tageseinrichtungen bereits beschäftigten MitarbeiterInnen als städtische Bedienstete im Stellenplan geführt werden. Die Personalverwaltung wird wie üblich durch den Fachbereich Kinder-Jugend-Familie erfolgen.

 

Das Landesjugendamt Münster hat als zuständige Aufsichtsbehörde erklärt, dass es seine Zustimmung zum Trägerwechsel erteilen wird. Damit ist die grundsätzliche Weiterförderung der beiden Tageseinrichtungen mit Landesmitteln gewährleistet.

 

Die angeführten finanziellen Auswirkungen für die Stadt Herne ergeben sich durch die Übernahme der derzeit von den evangelischen Kirchengemeinden geleisteten Trägeranteile und die im Vergleich mit kirchlichen Trägern niedrigere Landesförderung kommunaler Tageseinrichtungen.

Die finanziellen Veränderungen sind bereits in den Mittelanmeldungen zur zukünftigen Haushaltsplanung berücksichtigt worden und führen deshalb nicht zu einer weiteren Erhöhung der im Haushaltsplanentwurf 2004 enthaltenen Haushaltsansätze.

 

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird die sich aus der Verwaltung der beiden Tageseinrichtungen einschließlich des Personals ergebenden Aufgaben zur Vermeidung weiterer Kosten dem vorhandenen Personal übertragen. Nur wenn durch diese Mehrbelastung eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung nicht gewährleistet werden kann, wird zusätzliches Personal beantragt werden müssen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Personalüberleitungsvertrag (28 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Nutzungsvertrag (25 KB) PDF-Dokument (35 KB)    
Anlage 4 3 öffentlich Personalüberleitungsvertrag 2 (27 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Nutzungsvertrag 2 (29 KB) PDF-Dokument (40 KB)