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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen
Datum: Fr, 05.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Gelände Sodinger Straße mit den früher sogenannten Obdachlosenunterkünften - Anfrage der Bezirksverordneten Brieke vom 20. November 2003 -
2003/0940  
Ö 2  
Bericht der Verwaltung und Diskussion zu besonderen Entwicklungen im Stadtbezirk Sodingen - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 24.11.2003 -
2003/0955  
Ö 3  
Gebäudesituation in Sodingen - Anfrage des Bezirksverordneten Barke vom 24.11.2003 -
2003/0952  
Ö 4  
Umbau und Einrichtung eines Biologieraumes in der Realschule Sodingen
2003/0831  
Ö 5  
Übernahme von zwei Tageseinrichtungen für Kinder in städtische Trägerschaft
Enthält Anlagen
2003/0772  
Ö 6  
Grundwasserreinigungsanlage im Bereich der ehemaligen Zeche Friedrich der Große an der Von-Waldthausen-Straße hier: Sachstandsbericht
2003/0876  
Ö 7  
Häuser Uhlandstraße 23 - 27 - Anfrage der Bezirksverordneten Brieke vom 20.11.2003 -
2003/0944  
Ö 8  
Haus - Zechenring Nr. 15 und 17 - Anfrage des Bezirksverordneten Marquardt vom 18.11.2003 -
2003/0946  
Ö 9  
Anregungen im Verfahren zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 - Stadtbezirk Sodingen -
2003/0792  
Ö 10  
Satzung zur Einbeziehung von hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 - 47 und dem Ostbach liegenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Sodingen -
2003/0798  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für

den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt.

 

2.      Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-

teil (Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.

   
    20.11.2003 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 3 - beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für

den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt.

 

2.      Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-

teil (Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                                 14

dagegen:           1

Enthaltung:        0

   
    26.11.2003 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 2 - beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zuge-stimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür:               17

dagegen:             2

Enthaltungen:   0

 

 

2.      Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     17

dagegen:        2

Enthaltung:     0

   
    05.12.2003 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 10 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für

den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt.

 

2.      Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-

teil (Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     16                  

dagegen:        1

Enthaltung:     0

 

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der Entwurf der Satzung sowie die überarbeitete Begründung sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

   
    09.12.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 18 - beschlossen
    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für

den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt.

 

2.      Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-

teil (Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     15                     

dagegen:        1

Enthaltung:     -

   
    16.12.2003 - Rat der Stadt
    Ö 21 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für

den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt.

 

2.      Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-

teil (Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     49                     

dagegen:        4

Enthaltung:   --

Ö 11  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVIII - Teutoburgia - Stadtbezirk Sodingen - vom 13.08.1990, geändert durch die Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des SanierungsgebietesHerne XVIII - Teutoburgia - in der Stadt Herne vom 25.01.1994
2003/0842  
Ö 12  
Bunkeranlagen am Zechengelände Teutoburgia - Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 20. November 2003
2003/0925  
Ö 13  
Ergebnis der Kinderbeteiligung für die Spielgeräteersatzbeschaffung auf dem Spielplatz Werderstraße - mündlicher Vortrag -
2003/0943  
Ö 14  
Verlegung der Zuwegung zum Forsthaus Gysenberg; Sachstandsbericht der Verwaltung - mündlicher Vortrag -
2003/0957  
Ö 15  
Grubengasprojekt der Stadtwerke auf dem Zechengelände Teutoburgia - Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 20. November 2003 -
2003/0924  
Ö 16  
Straßenmarkierung im Kreuzungsbereich Mont-Cenis-Straße/Sodinger Straße - Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2003 -
2003/0951  
Ö 17  
Verbotsschilder auf der Scharnhorststraße - Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2003 -
2003/0949  
Ö 18  
Verkehrsregelung in der Scharnhorststraße - Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2003 -
2003/0956  
Ö 19  
Bericht der Verwaltung und Diskussion über die von zahlreichen Anwohnern beklagten nächtlichen Ruhestörungen durch LKW im Bereich der Werderstraße, Roonstraße und Höttenbusch - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 21. November 2003 -
2003/0954  
Ö 20  
Bericht der Verwaltung zur Markierung von Angebotsstreifen für den Radverkehr auf Hauptverkehrsstraßen
2003/0775  
Ö 21  
Kanalerneuerung Mont-Cenis-Straße (im Bereich Kantstraße bis Kirchstraße)
2003/0852  
Ö 22  
Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung    
N 1     Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung in der Vellwigstraße von der Sodinger Straße bis zur Castroper Straße Stadtbezirk Sodingen      
N 2     Vergabe eines Auftrages zur Ökologischen Umgestaltung des Ostbaches von km 5,6 bis km 6,3      
N 3     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung