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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Gelände Sodinger Straße mit den früher sogenannten Obdachlosenunterkünften - Anfrage der Bezirksverordneten Brieke vom 20. November 2003 - | 2003/0940 | ||||
Ö 2 | Bericht der Verwaltung und Diskussion zu besonderen Entwicklungen im Stadtbezirk Sodingen - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 24.11.2003 - | 2003/0955 | ||||
Ö 3 | Gebäudesituation in Sodingen - Anfrage des Bezirksverordneten Barke vom 24.11.2003 - | 2003/0952 | ||||
Ö 4 | Umbau und Einrichtung eines Biologieraumes in der Realschule Sodingen | 2003/0831 | ||||
Ö 5 | Übernahme von zwei Tageseinrichtungen für Kinder in städtische Trägerschaft | 2003/0772 | ||||
Ö 6 | Grundwasserreinigungsanlage im Bereich der ehemaligen Zeche Friedrich der Große an der Von-Waldthausen-Straße hier: Sachstandsbericht | 2003/0876 | ||||
Ö 7 | Häuser Uhlandstraße 23 - 27 - Anfrage der Bezirksverordneten Brieke vom 20.11.2003 - | 2003/0944 | ||||
Ö 8 | Haus - Zechenring Nr. 15 und 17 - Anfrage des Bezirksverordneten Marquardt vom 18.11.2003 - | 2003/0946 | ||||
Ö 9 | Anregungen im Verfahren zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 - Stadtbezirk Sodingen - | 2003/0792 | ||||
VORLAGE | ||||||
Während der öffentlichen Auslegung der
Ergänzungssatzung vom 27.06.2002 bis 26.07.2002 sind folgende Anregungen
eingegangen, über die entschieden werden muss: 1. Schreiben der
Wasserversorgung Herne GmbH, 1. Stellungnahme der
Verwaltung Postfach 10 17
09 in 44607 Herne vom 09.07.2002 Ein
Beschluss ist nicht erforderlich. Zu der
Innenbereichssatzung in der mit o. a. Schreiben übersandten
Fassung haben wir keine Anregungen. Die
Anregung wird an die städtische Liegenschafts- verwaltung
weitergegeben, damit diese private Nachrichtlich
fügen wir als Anlage die Kopie eines Lage- Wasserleitung
mit einer NW von 80 mm bei evtl. Ver- planes der
Stadt Herne – Liegenschaftsamt – bei, mit der kaufsverhandlungen
Berücksichtigung finden. Bitte, die
eingetragene private Wasserleitung (Versorgung Der
Verlauf der Wasserleitung wird zudem nach- des
Forsthauses ”Am Ruhmbach” 20) bei Ihrer weiteren richtlich
in den Satzungsplan übernommen Planung zu
berücksichtigen 2. Schreiben des
Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, 2- Stellungnahme der
Verwaltung Freiherr-vom-Stein-Platz
1 in 48147 Münster vom 22.07.2002 Ein Beschluss
ist nicht erforderlich. Gegen die
vorliegende Planung bestehen nach unserem Die untere
Denkmalbehörde wurde auch schon bis- derzeitigen
Kenntnisstand keine denkmalpflegerischen her in sämtliche
Verfahren der Bauleitplanung einge- Bedenken. bunden. Ebenfalls
wurde das Amt für Bodendenk- malpflege in
dieser Beteiligung Träger öffentlicher Wir regen
jedoch an, zukünftig in dem Erläuterungsbericht Belange angehört. bzw. in die
Begründung einen Ordnungspunkt ”Denkmal- schutz und
Denkmalpflege” aufzunehmen und dort unter Beteiligung
der Unteren Denkmalbehörde auch dann eine Aussage zu
treffen, wenn aus Ihrer Sicht denkmalpflegerische Belange nicht
berührt zu sein scheinen. Ausdrücklich
weisen wir darauf hin, dass zu Fragen der Boden- denkmalpflege
die Stellungnahme des Westfälischen Museums für
Archäologie – Amt für Bodendenkmalpflege – Rothenburg 30, 48143 Münster,
einzuholen ist. Wir bitten Sie daher, Ihre Planungs- unterlagen dem Westf. Museum für
Archäologie - Amt für
Bodendenkmalpflege - Außenstelle
Olpe In der Wüste 4 57462 Olpe zur
Stellungnahme zuzuleiten. 3. Schreiben des
Amtes für Bodendenkmalpflege, In der 3. Stellungnahme der
Verwaltung Wüste 4, 57462 Olpe, vom 11.07.2002 Ein Beschluss ist
nicht erforderlich. Wir verweisen
auf den von Ihnen genannten Punkt 4 ”Bodendenkmalschutz”.
Ansonsten bestehen unsererseits Der in der
Begründung unter Pkt. 4 abgehandelte keine
Bedenken. Bodendenkmalschutz
findet Beachtung. 4. Schreiben des
BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002 4. Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt 4.1.
Der BUND lehnt weiterhin eine Bebauung der Fläche ab. 4.1. Der Anregung wird
nicht gefolgt. Wir
erwarten die Wiederherstellung der Fläche als Teil des Renaturierungsmaßnahmen
des Ostbaches LSG
Gysenberg. zwangen
zur Nutzungsaufgabe von Flächen nördlich
des Ostbaches, die vom dortigen Reiterverein
angemietet waren. Mit der ver- bleibenden
Reithalle südlich des Bachver- laufes
allein war der Verein allerdings nicht mehr
lebensfähig. Erst mit der Verwertung des
noch bis 2013 laufenden Erbbaurechtes wurde
dem Verein die notwendige Rückab- wicklung
ermöglicht. Der Satzungsbereich war
bereits vor Inkrafttreten städtischer Ziel- planungen,
wie Flächennutzungsplan und Landschaftsplan,
mit einem Mehrfamilienhaus und
einer Reithalle in zweiter Reihe bebaut. Insofern
ist die Übernahme dieser bebauten Flächen
in den s.g. Innenbereich nur folge- richtig
und schafft damit auch planungsrecht- lich
die Klarheit, wie sie real vor Ort bereits seit Jahrzehnten
existiert. 4.2.
Die Herrichtung des Waldweges als Erschließungsweg zur 4.2. Der Anregung wird
nicht gefolgt. geplanten
Bebauung ist ein schwerwiegender Eingriff in den Das
formelle Verfahren zur Erstellung dieser Wald
und das LSG. Der Aussage der Unbedenklichkeit (UVP) Ergänzungssatzung
musste zunächst zurück- können
wir nicht folgen. gestellt
werden, da der bestehende Land- Eingriffe
sind: schaftsplan
keine, hier aber notwendige Aus- -
Ein Waldweg wird ausgekoffert, aufgehöht, gepflastert, nahmeregelungen
gemäß Landschaftsgesetz verbreitert
mit Randsteinen versehen vorsah.
Mit Wirksamwerdung der 17. Änderung -
Bäume werden entfernt des
Landschaftsplanes am 08.08.03 wurde -
Das Naturgefüge Wald und die Schutzzwecke werden auch
die Herausnahme des Waldweges aus beeinträchtigt
(Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, dem
Landschaftsschutzgebiet (LSG) beschlos- Landschaftsbild,
Erholung). sen,
d.h., diese Änderung sieht die Rücknahme des
LSG bis zur östlichen Grenze des Waldwe- ges
vor. Der LSG-Status geht damit für diese Fläche
in einer Größe von ca. 315 m² verloren, gleichwohl
verbleibt sie im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes. Die weitere Nutzung der
bisherigen Erschließung des ehemaligen Reithallengrundstückes
über den Waldweg ist somit
auch weiterhin unter den in der Sat- zungsbegründung,
“Zusammenfassende Be- wertung”,
beschriebenen Voraussetzungen wie -
Ersatzbeschaffung im Falle der Entfernung von Gehölzen, -
Wegebefestigung in wassergebundener Decke, -
flächenhafte Versickerung des Wegeober- flächenwassers, -
Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume -
Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege,
Abschnitt 4 mit
den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar. |
||||||
20.11.2003 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 2 - beschlossen | ||||||
Zu 1.: Schreiben
der Wasserversorgung Herne GmbH, Postfach 10 17 09 in 44607 Herne vom
09.07.2002 -
Ein Beschluss ist nicht erforderlich - Zu 2.: Schreiben
des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, Freiherr-vom-Stein-Platz 1 in
48147 Münster vom 22.07.2002 -
Ein Beschluss ist nicht erforderlich - Zu 3.: Schreiben
des Amtes für Bodendenkmalpflege, In der Wüste 4, 57462 Olpe vom 11.07.2002 -
Ein Beschluss ist nicht erforderlich - Zu 4.: Schreiben
des BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002 Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen: Der
Rat der Stadt beschließt 4.1. Der Anregung wird
nicht gefolgt. Renaturierungsmaßnahmen des Ostbaches zwangen zur Nutzungsaufgabe von Flächen nördlich des Ostbaches, die vom dortigen Reiterverein angemietet waren. Mit der verbleibenden Reithalle südlich des Bachverlaufes allein war der Verein allerdings nicht mehr lebensfähig. Erst mit der Verwertung des noch bis 2013 laufenden Erbbaurechtes wurde dem Verein die notwendige Rückabwicklung ermöglicht. Der Satzungsbereich war bereits vor Inkrafttreten städtischer Zielplanungen, wie Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, mit einem Mehrfamilienhaus und einer Reithalle in zweiter Reihe bebaut. Insofern ist die Übernahme dieser bebauten Flächen in den s.g. Innenbereich nur folgerichtig und schafft damit auch planungsrechtlich die Klarheit, wie sie real vor Ort bereits seit Jahrzehnten existiert. Abstimmungsergebnis: dafür: 14 dagegen: 1 Enthaltungen: 0 Zu 4.: Schreiben
des BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002 Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen: Der
Rat der Stadt beschließt 4.2. Der
Anregung wird nicht gefolgt. Das formelle Verfahren zur Erstellung dieser Ergänzungssatzung musste zunächst zurückgestellt werden, da der bestehende Landschaftsplan keine, hier aber notwendige Ausnahmeregelungen gemäß Landschaftsgesetz vorsah. Mit Wirksamwerdung der 17. Änderung des Landschaftsplanes am 08.08.03 wurde auch die Herausnahme des Waldweges aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) beschlossen, d.h., diese Änderung sieht die Rücknahme des LSG bis zur östlichen Grenze des Waldweges vor. Der LSG-Status geht damit für diese Fläche in einer Größe von ca. 315 m² verloren, gleichwohl verbleibt sie im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die weitere Nutzung der bisherigen Erschließung des ehemaligen Reithallengrundstückes über den Waldweg ist somit auch weiterhin unter den in der Satzungsbegründung, “Zusammenfassende Bewertung”, beschriebenen Voraussetzungen wie - Ersatzbeschaffung
im Falle der Entfernung von Gehölzen, - Wegebefestigung
in wassergebundener Decke, - flächenhafte
Versickerung des Wegeoberflächenwassers, - Handschachtung
im Wurzelbereich der Bäume -
Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Straßen,
Teil Landschaftspflege, Abschnitt
4 mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar. Abstimmungsergebnis: dafür: 14 dagegen: 1 Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis: dafür: 14 dagegen: 1 Enthaltung: 0 |
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26.11.2003 - Ausschuss für Umweltschutz | ||||||
Ö 1 - beschlossen | ||||||
1. Schreiben der
Wasserversorgung Herne GmbH, Postfach 10 17 09 in 44607 Herne vom 09.07.2002 -
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. - 2. Schreiben des
Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, Freiherr-vom-Stein-Platz 1 in 48147
Münster vom 22.07.2002 - Ein Beschluss ist nicht erforderlich. - 3.
Schreiben des Amtes für Bodendenkmalpflege, In der Wüste
4, 57462 Olpe,
vom 11.07.2002 -
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. - 4. Schreiben des
BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002 Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen: Der
Rat der Stadt beschließt 4.1.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Renaturierungsmaßnahmen des Ostbaches zwangen zur Nutzungsaufgabe von Flächen nördlich des Ostbaches, die vom dortigen Reiterverein angemietet waren. Mit der verbleibenden Reithalle südlich des Bachverlaufes allein war der Verein allerdings nicht mehr lebensfähig. Erst mit der Verwertung des noch bis 2013 laufenden Erbbaurechtes wurde dem Verein die notwendige Rückabwicklung ermöglicht. Der Satzungsbereich war bereits vor Inkrafttreten städtischer Zielplanungen, wie Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, mit einem Mehrfamilienhaus und einer Reithalle in zweiter Reihe bebaut. Insofern ist die Übernahme dieser bebauten Flächen in den s.g. Innenbereich nur folgerichtig und schafft damit auch planungsrechtlich die Klarheit, wie sie real vor Ort bereits seit Jahrzehnten existiert. Abstimmungsergebnis: dafür: 17 dagegen: 2 Enthaltungen: 0 Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen: Der
Rat der Stadt beschließt: 4.2. Der Anregung wird
nicht gefolgt. Das formelle Verfahren zur Erstellung dieser Ergänzungssatzung musste zunächst zurückgestellt werden, da der bestehende Landschaftsplan keine, hier aber notwendige Ausnahmeregelungen gemäß Landschaftsgesetz vorsah. Mit Wirksamwerdung der 17. Änderung des Landschaftsplanes am 08.08.03 wurde auch die Herausnahme des Waldweges aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) beschlossen, d.h., diese Änderung sieht die Rücknahme des LSG bis zur östlichen Grenze des Waldweges vor. Der LSG-Status geht damit für diese Fläche in einer Größe von ca. 315 m² verloren, gleichwohl verbleibt sie im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die weitere Nutzung der bisherigen Erschließung des ehemaligen Reithallengrundstückes über den Waldweg ist somit auch weiterhin unter den in der Satzungsbegründung, “Zusammenfassende Bewertung”, beschriebenen Voraussetzungen wie -
Ersatzbeschaffung im Falle der Entfernung von Gehölzen, -
Wegebefestigung in wassergebundener Decke, -
flächenhafte Versickerung des Wegeoberflächenwassers, -
Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume -
Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Straßen,
Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4 mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar. Abstimmungsergebnis: dafür: 17 dagegen: 2 Enthaltung: 0 |
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05.12.2003 - Bezirksvertretung Sodingen | ||||||
Ö 9 - beschlossen | ||||||
Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen: Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung
vom 27.06.2002 bis 26.07.2002 sind folgende Anregungen eingegangen, über die
entschieden werden muss: 1.
Schreiben der Wasserversorgung Herne GmbH, 1.
Stellungnahme
der Verwaltung
Postfach 10 17 09 in 44607 Herne vom 09.07.2002 Ein
Beschluss ist nicht erforderlich. Zu der
Innenbereichssatzung in der mit o. a. Schreiben übersandten
Fassung haben wir keine Anregungen. Die
Anregung wird an die städtische Liegenschafts- verwaltung
weitergegeben, damit diese private
Nachrichtlich fügen wir als Anlage die Kopie eines Lage- Wasserleitung
mit einer NW von 80 mm bei evtl. Ver- planes
der Stadt Herne – Liegenschaftsamt – bei, mit der kaufsverhandlungen
Berücksichtigung finden. Bitte,
die eingetragene private Wasserleitung (Versorgung Der
Verlauf der Wasserleitung wird zudem nach- des
Forsthauses ”Am Ruhmbach” 20) bei Ihrer weiteren
richtlich in den Satzungsplan übernommen Planung
zu berücksichtigen 2.
Schreiben des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, 2. Stellungnahme
der Verwaltung
Freiherr-vom-Stein-Platz 1 in 48147 Münster vom
22.07.2002 Ein Beschluss
ist nicht erforderlich. Gegen die
vorliegende Planung bestehen nach unserem
Die untere Denkmalbehörde wurde auch schon bis- derzeitigen
Kenntnisstand keine denkmalpflegerischen
her in sämtliche Verfahren der Bauleitplanung einge- Bedenken. bunden.
Ebenfalls wurde das Amt für Bodendenk- malpflege
in dieser Beteiligung Träger öffentlicher Wir regen
jedoch an, zukünftig in dem Erläuterungsbericht Belange
angehört. bzw. in die
Begründung einen Ordnungspunkt ”Denkmal- schutz und
Denkmalpflege” aufzunehmen und dort unter Beteiligung der
Unteren Denkmalbehörde auch dann eine Aussage zu
treffen, wenn aus Ihrer Sicht denkmalpflegerische Belange nicht
berührt zu sein scheinen. Ausdrücklich
weisen wir darauf hin, dass zu Fragen der Boden- denkmalpflege
die Stellungnahme des Westfälischen Museums für Archäologie
– Amt für Bodendenkmalpflege – Rothenburg 30, 48143 Münster,
einzuholen ist. Wir bitten Sie daher, Ihre Planungs- unterlagen dem Westf.
Museum für Archäologie
- Amt für Bodendenkmalpflege -
Außenstelle Olpe
In der Wüste 4
57462 Olpe zur Stellungnahme zuzuleiten. 3.
Schreiben des Amtes für Bodendenkmalpflege, In der
3. Stellungnahme
der Verwaltung
Wüste 4, 57462
Olpe, vom 11.07.2002
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Wir verweisen
auf den von Ihnen genannten Punkt 4
”Bodendenkmalschutz”. Ansonsten bestehen unsererseits
Der in der Begründung unter Pkt. 4 abgehandelte keine Bedenken. Bodendenkmalschutz
findet Beachtung. 4.
Schreiben des BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002 4. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt 4.1. Der BUND lehnt weiterhin eine
Bebauung der Fläche ab. 4.1.
Der Anregung wird
nicht gefolgt. Wir erwarten die Wiederherstellung der Fläche als Teil des Renaturierungsmaßnahmen des Ostbaches
LSG Gysenberg. zwangen
zur Nutzungsaufgabe von Flächen
nördlich des Ostbaches, die vom dortigen
Reiterverein angemietet waren. Mit der ver-
bleibenden Reithalle südlich des Bachver-
laufes allein war der Verein allerdings nicht
mehr lebensfähig. Erst mit der Verwertung
des noch bis 2013 laufenden Erbbaurechtes wurde dem Verein die
notwendige Rückab-
wicklung ermöglicht. Der Satzungsbereich
war bereits vor Inkrafttreten städtischer Ziel- planungen, wie Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, mit einem
Mehrfamilienhaus und einer Reithalle in zweiter Reihe
bebaut. Insofern ist die Übernahme dieser
bebauten Flächen in den s.g. Innenbereich nur
folge- richtig und schafft damit auch
planungsrecht- lich die Klarheit, wie sie real vor Ort
bereits seit
Jahrzehnten existiert. Abstimmungsergebnis:
dafür: 16 dagegen: 1 Enthaltung: 0 4.2 Die Herrichtung des Waldweges als
Erschließungsweg zur 4.2. Der Anregung wird
nicht gefolgt.
geplanten Bebauung ist ein schwerwiegender Eingriff in den Das
formelle Verfahren zur Erstellung dieser Wald
und das LSG. Der Aussage der Unbedenklichkeit (UVP) Ergänzungssatzung
musste zunächst zurück- können wir
nicht folgen. gestellt
werden, da der bestehende Land- Eingriffe
sind:
schaftsplan keine, hier aber notwendige Aus- - Ein
Waldweg wird ausgekoffert, aufgehöht, gepflastert,
nahmeregelungen gemäß Landschaftsgesetz
verbreitert mit Randsteinen versehen
vorsah. Mit Wirksamwerdung der 17. Änderung - Bäume werden
entfernt
des Landschaftsplanes am 08.08.03 wurde - Das
Naturgefüge Wald und die Schutzzwecke werden
auch die Herausnahme des Waldweges aus
beeinträchtigt (Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) beschlos-
Landschaftsbild, Erholung).
sen, d.h., diese Änderung sieht die Rücknahme
des LSG bis zur östlichen Grenze des Waldwe-
ges vor. Der LSG-Status geht damit für diese
Fläche in einer Größe von ca. 315 m² verloren,
gleichwohl verbleibt sie im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes. Die weitere Nutzung
der bisherigen Erschließung des ehemaligen
Reithallengrundstückes über den Waldweg ist
somit auch weiterhin unter den in der Sat-
zungsbegründung, ”Zusammenfassende Be-
wertung”, beschriebenen Voraussetzungen wie
- Ersatzbeschaffung im Falle der Entfernung
von Gehölzen, -
Wegebefestigung in wassergebundener Decke,
- flächenhafte Versickerung des Wegeober-
flächenwassers,
- Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume
- Beachtung der Richtlinien für die Anlage von
Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4
mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar. Abstimmungsergebnis:
dafür: 16 dagegen: 1 Enthaltung: 0 |
||||||
09.12.2003 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||
Ö 17 - beschlossen | ||||||
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Während der öffentlichen Auslegung der
Ergänzungssatzung vom 27.06.2002 bis 26.07.2002 sind folgende Anregungen
eingegangen, über die entschieden werden muss: 1. Schreiben der
Wasserversorgung Herne GmbH, 1. Stellungnahme der
Verwaltung Postfach 10 17
09 in 44607 Herne vom 09.07.2002 Ein
Beschluss ist nicht erforderlich. Zu der
Innenbereichssatzung in der mit o. a. Schreiben übersandten
Fassung haben wir keine Anregungen. Die
Anregung wird an die städtische Liegenschafts- verwaltung
weitergegeben, damit diese private Nachrichtlich
fügen wir als Anlage die Kopie eines Lage- Wasserleitung
mit einer NW von 80 mm bei evtl. Ver- planes der
Stadt Herne – Liegenschaftsamt – bei, mit der kaufsverhandlungen
Berücksichtigung finden. Bitte, die
eingetragene private Wasserleitung (Versorgung Der
Verlauf der Wasserleitung wird zudem nach- des
Forsthauses ”Am Ruhmbach” 20) bei Ihrer weiteren richtlich
in den Satzungsplan übernommen Planung zu
berücksichtigen 2. Schreiben des
Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, 2- Stellungnahme der
Verwaltung Freiherr-vom-Stein-Platz
1 in 48147 Münster vom 22.07.2002 Ein Beschluss
ist nicht erforderlich. Gegen die
vorliegende Planung bestehen nach unserem Die untere
Denkmalbehörde wurde auch schon bis- derzeitigen
Kenntnisstand keine denkmalpflegerischen her in sämtliche
Verfahren der Bauleitplanung einge- Bedenken. bunden. Ebenfalls
wurde das Amt für Bodendenk- malpflege in
dieser Beteiligung Träger öffentlicher Wir regen
jedoch an, zukünftig in dem Erläuterungsbericht Belange angehört. bzw. in die
Begründung einen Ordnungspunkt ”Denkmal- schutz und
Denkmalpflege” aufzunehmen und dort unter Beteiligung
der Unteren Denkmalbehörde auch dann eine Aussage zu
treffen, wenn aus Ihrer Sicht denkmalpflegerische Belange nicht
berührt zu sein scheinen. Ausdrücklich
weisen wir darauf hin, dass zu Fragen der Boden- denkmalpflege
die Stellungnahme des Westfälischen Museums für
Archäologie – Amt für Bodendenkmalpflege – Rothenburg 30, 48143 Münster,
einzuholen ist. Wir bitten Sie daher, Ihre Planungs- unterlagen dem Westf. Museum für
Archäologie - Amt für
Bodendenkmalpflege - Außenstelle
Olpe In der Wüste 4 57462 Olpe zur
Stellungnahme zuzuleiten. 3. Schreiben des
Amtes für Bodendenkmalpflege, In der 3. Stellungnahme der
Verwaltung Wüste 4, 57462 Olpe, vom 11.07.2002 Ein Beschluss ist
nicht erforderlich. Wir verweisen
auf den von Ihnen genannten Punkt 4 ”Bodendenkmalschutz”.
Ansonsten bestehen unsererseits Der in der
Begründung unter Pkt. 4 abgehandelte keine
Bedenken. Bodendenkmalschutz
findet Beachtung. 4. Schreiben des
BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002 4. Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt 4.1.
Der BUND lehnt weiterhin eine Bebauung der Fläche ab. 4.1. Der Anregung wird
nicht gefolgt. Wir
erwarten die Wiederherstellung der Fläche als Teil des Renaturierungsmaßnahmen
des Ostbaches LSG
Gysenberg. zwangen
zur Nutzungsaufgabe von Flächen nördlich
des Ostbaches, die vom dortigen Reiterverein
angemietet waren. Mit der ver- bleibenden
Reithalle südlich des Bachver- laufes
allein war der Verein allerdings nicht mehr
lebensfähig. Erst mit der Verwertung des
noch bis 2013 laufenden Erbbaurechtes wurde
dem Verein die notwendige Rückab- wicklung
ermöglicht. Der Satzungsbereich war
bereits vor Inkrafttreten städtischer Ziel- planungen,
wie Flächennutzungsplan und Landschaftsplan,
mit einem Mehrfamilienhaus und
einer Reithalle in zweiter Reihe bebaut. Insofern
ist die Übernahme dieser bebauten Flächen
in den s.g. Innenbereich nur folge- richtig
und schafft damit auch planungsrecht- lich
die Klarheit, wie sie real vor Ort bereits seit Jahrzehnten
existiert. Abstimmungsergebnis:
dafür: 15 dagegen: 1 Enthaltung: - 4.2.
Die Herrichtung des Waldweges als Erschließungsweg zur 4.2. Der Anregung wird
nicht gefolgt. geplanten
Bebauung ist ein schwerwiegender Eingriff in den Das
formelle Verfahren zur Erstellung dieser Wald
und das LSG. Der Aussage der Unbedenklichkeit (UVP) Ergänzungssatzung
musste zunächst zurück- können
wir nicht folgen. gestellt
werden, da der bestehende Land- Eingriffe
sind: schaftsplan
keine, hier aber notwendige Aus- -
Ein Waldweg wird ausgekoffert, aufgehöht, gepflastert, nahmeregelungen
gemäß Landschaftsgesetz verbreitert
mit Randsteinen versehen vorsah.
Mit Wirksamwerdung der 17. Änderung -
Bäume werden entfernt des
Landschaftsplanes am 08.08.03 wurde -
Das Naturgefüge Wald und die Schutzzwecke werden auch
die Herausnahme des Waldweges aus beeinträchtigt
(Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, dem
Landschaftsschutzgebiet (LSG) beschlos- Landschaftsbild,
Erholung). sen,
d.h., diese Änderung sieht die Rücknahme des
LSG bis zur östlichen Grenze des Waldwe- ges
vor. Der LSG-Status geht damit für diese Fläche
in einer Größe von ca. 315 m² verloren, gleichwohl
verbleibt sie im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes. Die weitere Nutzung der
bisherigen Erschließung des ehemaligen Reithallengrundstückes
über den Waldweg ist somit
auch weiterhin unter den in der Sat- zungsbegründung,
“Zusammenfassende Be- wertung”,
beschriebenen Voraussetzungen wie -
Ersatzbeschaffung im Falle der Entfernung von Gehölzen, -
Wegebefestigung in wassergebundener Decke, -
flächenhafte Versickerung des Wegeober- flächenwassers, -
Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume -
Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege,
Abschnitt 4 mit
den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar. Abstimmungsergebnis: dafür: 15 dagegen: 1 Enthaltung: - |
||||||
16.12.2003 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 20 - beschlossen | ||||||
Während der öffentlichen Auslegung der
Ergänzungssatzung vom 27.06.2002 bis 26.07.2002 sind folgende Anregungen
eingegangen, über die entschieden werden muss: 1. Schreiben der
Wasserversorgung Herne GmbH, 1. Stellungnahme der
Verwaltung Postfach 10 17
09 in 44607 Herne vom 09.07.2002 Ein
Beschluss ist nicht erforderlich. Zu der
Innenbereichssatzung in der mit o. a. Schreiben übersandten
Fassung haben wir keine Anregungen. Die
Anregung wird an die städtische Liegenschafts- verwaltung
weitergegeben, damit diese private Nachrichtlich
fügen wir als Anlage die Kopie eines Lage- Wasserleitung
mit einer NW von 80 mm bei evtl. Ver- planes der
Stadt Herne – Liegenschaftsamt – bei, mit der kaufsverhandlungen
Berücksichtigung finden. Bitte, die
eingetragene private Wasserleitung (Versorgung Der
Verlauf der Wasserleitung wird zudem nach- des
Forsthauses ”Am Ruhmbach” 20) bei Ihrer weiteren richtlich
in den Satzungsplan übernommen Planung zu
berücksichtigen 2. Schreiben des
Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, 2- Stellungnahme der
Verwaltung Freiherr-vom-Stein-Platz
1 in 48147 Münster vom 22.07.2002 Ein Beschluss
ist nicht erforderlich. Gegen die
vorliegende Planung bestehen nach unserem Die untere
Denkmalbehörde wurde auch schon bis- derzeitigen
Kenntnisstand keine denkmalpflegerischen her in sämtliche
Verfahren der Bauleitplanung einge- Bedenken. bunden. Ebenfalls
wurde das Amt für Bodendenk- malpflege in
dieser Beteiligung Träger öffentlicher Wir regen
jedoch an, zukünftig in dem Erläuterungsbericht Belange angehört. bzw. in die
Begründung einen Ordnungspunkt ”Denkmal- schutz und
Denkmalpflege” aufzunehmen und dort unter Beteiligung
der Unteren Denkmalbehörde auch dann eine Aussage zu
treffen, wenn aus Ihrer Sicht denkmalpflegerische Belange nicht
berührt zu sein scheinen. Ausdrücklich
weisen wir darauf hin, dass zu Fragen der Boden- denkmalpflege
die Stellungnahme des Westfälischen Museums für
Archäologie – Amt für Bodendenkmalpflege – Rothenburg 30, 48143 Münster,
einzuholen ist. Wir bitten Sie daher, Ihre Planungs- unterlagen dem Westf. Museum für
Archäologie - Amt für
Bodendenkmalpflege - Außenstelle
Olpe In der Wüste 4 57462 Olpe zur
Stellungnahme zuzuleiten. 3. Schreiben des
Amtes für Bodendenkmalpflege, In der 3. Stellungnahme der
Verwaltung Wüste 4, 57462 Olpe, vom 11.07.2002 Ein Beschluss ist
nicht erforderlich. Wir verweisen
auf den von Ihnen genannten Punkt 4 ”Bodendenkmalschutz”.
Ansonsten bestehen unsererseits Der in der
Begründung unter Pkt. 4 abgehandelte keine
Bedenken. Bodendenkmalschutz
findet Beachtung. 4. Schreiben des
BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002 4. Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt beschließt 4.1.
Der BUND lehnt weiterhin eine Bebauung der Fläche ab. 4.1. Der Anregung wird
nicht gefolgt. Wir
erwarten die Wiederherstellung der Fläche als Teil des Renaturierungsmaßnahmen
des Ostbaches LSG
Gysenberg. zwangen
zur Nutzungsaufgabe von Flächen nördlich
des Ostbaches, die vom dortigen Reiterverein
angemietet waren. Mit der ver- bleibenden
Reithalle südlich des Bachver- laufes
allein war der Verein allerdings nicht mehr
lebensfähig. Erst mit der Verwertung des
noch bis 2013 laufenden Erbbaurechtes wurde
dem Verein die notwendige Rückab- wicklung
ermöglicht. Der Satzungsbereich war
bereits vor Inkrafttreten städtischer Ziel- planungen,
wie Flächennutzungsplan und Landschaftsplan,
mit einem Mehrfamilienhaus und
einer Reithalle in zweiter Reihe bebaut. Insofern
ist die Übernahme dieser bebauten Flächen
in den s.g. Innenbereich nur folge- richtig
und schafft damit auch planungsrecht- lich
die Klarheit, wie sie real vor Ort bereits seit Jahrzehnten
existiert. 4.2.
Die Herrichtung des Waldweges als Erschließungsweg zur 4.2. Der Anregung wird
nicht gefolgt. geplanten
Bebauung ist ein schwerwiegender Eingriff in den Das
formelle Verfahren zur Erstellung dieser Wald
und das LSG. Der Aussage der Unbedenklichkeit (UVP) Ergänzungssatzung
musste zunächst zurück- können
wir nicht folgen. gestellt
werden, da der bestehende Land- Eingriffe
sind: schaftsplan
keine, hier aber notwendige Aus- -
Ein Waldweg wird ausgekoffert, aufgehöht, gepflastert, nahmeregelungen
gemäß Landschaftsgesetz verbreitert
mit Randsteinen versehen vorsah.
Mit Wirksamwerdung der 17. Änderung -
Bäume werden entfernt des
Landschaftsplanes am 08.08.03 wurde -
Das Naturgefüge Wald und die Schutzzwecke werden auch
die Herausnahme des Waldweges aus beeinträchtigt
(Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, dem
Landschaftsschutzgebiet (LSG) beschlos- Landschaftsbild,
Erholung). sen,
d.h., diese Änderung sieht die Rücknahme des
LSG bis zur östlichen Grenze des Waldwe- ges
vor. Der LSG-Status geht damit für diese Fläche
in einer Größe von ca. 315 m² verloren, gleichwohl
verbleibt sie im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes. Die weitere Nutzung der
bisherigen Erschließung des ehemaligen Reithallengrundstückes
über den Waldweg ist somit
auch weiterhin unter den in der Sat- zungsbegründung,
“Zusammenfassende Be- wertung”,
beschriebenen Voraussetzungen wie -
Ersatzbeschaffung im Falle der Entfernung von Gehölzen, -
Wegebefestigung in wassergebundener Decke, -
flächenhafte Versickerung des Wegeober- flächenwassers, -
Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume -
Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege,
Abschnitt 4 mit
den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar. Abstimmungsergebnis: Zu 4.1 und 4.2 jeweils
dafür: 50 dagegen: 4 Enthaltung: -- |
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Ö 10 | Satzung zur Einbeziehung von hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 - 47 und dem Ostbach liegenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Sodingen - | 2003/0798 | ||||
Ö 11 | Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVIII - Teutoburgia - Stadtbezirk Sodingen - vom 13.08.1990, geändert durch die Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des SanierungsgebietesHerne XVIII - Teutoburgia - in der Stadt Herne vom 25.01.1994 | 2003/0842 | ||||
Ö 12 | Bunkeranlagen am Zechengelände Teutoburgia - Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 20. November 2003 | 2003/0925 | ||||
Ö 13 | Ergebnis der Kinderbeteiligung für die Spielgeräteersatzbeschaffung auf dem Spielplatz Werderstraße - mündlicher Vortrag - | 2003/0943 | ||||
Ö 14 | Verlegung der Zuwegung zum Forsthaus Gysenberg; Sachstandsbericht der Verwaltung - mündlicher Vortrag - | 2003/0957 | ||||
Ö 15 | Grubengasprojekt der Stadtwerke auf dem Zechengelände Teutoburgia - Anfrage des Bezirksverordneten Högemeier vom 20. November 2003 - | 2003/0924 | ||||
Ö 16 | Straßenmarkierung im Kreuzungsbereich Mont-Cenis-Straße/Sodinger Straße - Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2003 - | 2003/0951 | ||||
Ö 17 | Verbotsschilder auf der Scharnhorststraße - Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2003 - | 2003/0949 | ||||
Ö 18 | Verkehrsregelung in der Scharnhorststraße - Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2003 - | 2003/0956 | ||||
Ö 19 | Bericht der Verwaltung und Diskussion über die von zahlreichen Anwohnern beklagten nächtlichen Ruhestörungen durch LKW im Bereich der Werderstraße, Roonstraße und Höttenbusch - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 21. November 2003 - | 2003/0954 | ||||
Ö 20 | Bericht der Verwaltung zur Markierung von Angebotsstreifen für den Radverkehr auf Hauptverkehrsstraßen | 2003/0775 | ||||
Ö 21 | Kanalerneuerung Mont-Cenis-Straße (im Bereich Kantstraße bis Kirchstraße) | 2003/0852 | ||||
Ö 22 | Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung | |||||
N 1 | Vergabe eines Auftrages zur Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung in der Vellwigstraße von der Sodinger Straße bis zur Castroper Straße Stadtbezirk Sodingen | |||||
N 2 | Vergabe eines Auftrages zur Ökologischen Umgestaltung des Ostbaches von km 5,6 bis km 6,3 | |||||
N 3 | Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung | |||||