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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 24.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beratung des Haushaltsplanes 2007 und des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2008 - 2011
Enthält Anlagen
2007/0014  
Ö 2  
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-; hier: Antrag der Firma STEAG GmbH, 45117 Essen, gemäß § 9 BImSchG auf Erteilung eines Vorbescheides zur wesentlichen Änderung des Heizkraftwerkes Herne, Hertener Straße, 44653 Herne
2007/0039  
Ö 3  
Fällung einer Linde am Wanner Rathaus durch das GMH - auf Vorschlag der Grüne-Fraktion vom 12. Januar 2007 -
2007/0025  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Verbrennung von australischem Sondermüll im RZR Herten - Anfrage der CDU-Fraktion vom 12. Januar 2007 -
2007/0020  
    24.01.2007 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
    Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 24

Die von der CDU-Fraktion gestellten Fragen wurden der Bezirksregierung Münster und der AGR mbH zur Stellungnahme zugeleitet.

 

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1 - Wie ist es zu der Vergabe an die AGR gekommen?

 

Antwort AGR:

 

Im Jahre 2004 ist die AGR von einem langjährigen niederländischen Geschäftspartner (AVR, Rotterdam) angefragt worden, ob das RZR Herten generell in der Lage sei, chlorierte Abfälle, die unter anderem HCB enthalten, zu verbrennen. Nach Prüfung seitens AGR wurde mitgeteilt, dass eine Entsorgung in Herten erlaubt und technisch möglich ist. Zur Festlegung der Anlieferungsbedingungen wurden genauere Angaben zum Abfall und zur Herkunft der Abfälle gestellt.

 

In 2005 wurde von AVR als Erzeuger die Firma Orica, Australien, genannt und es wurden Analysen der Abfälle zur Verfügung gestellt. Ebenfalls in 2005 wurde das RZR Herten mehrfach von australischen Delegationen besucht, die ein Audit der Anfrage bzgl. Technik und Genehmigung durchgeführt haben. Im Zuge dieser Besuche fanden nach Angaben des Unternehmens gegenüber dem australischen Planungsministerium auch Gespräche beim Umweltbundesamt statt, um die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit abzuprüfen.

(siehe dazu: http://www.planning.nsw.gov.au/planningsystem/pdf/orica_hcb_nanel_report.pdf).

 

Ebenfalls erfolgte in 2005 ein Besuch des australischen Umweltministeriums im RZR Herten und in den anderen vorgesehenen deutschen Entsorgungsanlagen. In 2006 erfolgte eine endgültige Festlegung der Anlieferungsbedingungen sowie die erforderlichen Preis- und Vertragsverhandlungen. Seitens Orica wurde im August 2006 den australischen Medien mitgeteilt, dass man beabsichtigte, die Altlast durch Export in vier deutsche Sonderabfallverbrennungsanlagen zu entsorgen.

 

Ebenso wurden dem australischen Ministerium entsprechende, umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2006 wurden von der AGR die erforderlichen Notifizierungsunterlagen beim RP Münster eingereicht.

 

 

 

 

Zu Frage 2 - Waren die Mitglieder des RVR an dem Verfahren beteiligt?

 

Antwort: AGR:

 

Die AGR ist eine in der Rechtsform der GmbH geführte Tochtergesellschaft des RVR, der auch alleiniger Gesellschafter ist. Die Gesellschaft wird durch die Gesellschafterversammlung, den Beteiligungsausschuss des RVR und den Aufsichtsrat kontrolliert. In diese Gremien sind Mitglieder aus den politischen und administrativen Strukturen des Verbandes delegiert, die über das Geschäftsverhalten der AGR, wie es in den jährlichen Wirtschaftsplänen abgebildet ist, Kenntnis haben. Insofern ist auch nicht vorgesehen, dass Mitglieder des RVR – wenn damit die Vertreter in der Verbandsversammlung gemeint sind – über laufende Geschäfte der AGR informiert werden bzw. an diesen beteiligt sind.

 

 

 

Zu Frage 3 - Weshalb wurde der Rat der Stadt Herne bisher nicht informiert?

 

Antwort FB Umwelt:

 

Die Stadt Herne ist nicht Standortgemeinde des RZR Herten und daher am Notifizierungsverfahren der Bezirksregierung Münster nicht beteiligt gewesen. Es bestand daher keine Veranlassung, den Rat der Stadt Herne zu informieren.

 

 

 

 

Zu Frage 4 - Besteht beim Verbrennen dieser Abfälle eine Gefahr für die Umwelt?

 

Antwort AGR:

 

Zur Verbrennung von chlorierten Abfällen geeignete Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) zeichnen sich durch eine aufwändige Rauchgasreinigung und Schadstofffilterung aus. Eine Sonderrolle nimmt hier sicherlich die Industriemüllverbrennung des RZR Herten ein, die europaweit erstmalig schon Ende der 80er Jahre mit Aktivkoksfiltertechnik ausgestattet wurde. Die weite Unterschreitung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte, die permanente öffentliche Darstellung der Emissionswerte und die Tatsache, dass es sich beim RZR Herten um eine Anlage in kommunaler Trägerschaft handelt, begründen den Ruf dieser MVA und SAV als Referenzobjekt ökologischen Handelns und deutscher Umwelttechnik.

 

Die SAV des RZR Herten ist für die Verbrennung von chlorierten Abfällen geeignet und daher ist deren Verbrennung dort auch genehmigt und zulässig. In umfänglichen Genehmigungsverfahren der Bezirksregierung Münster wurde dargelegt, dass von den Verbrennungsanlagen des RZR Herten – Siedlungsabfall wie Sonderabfall – keine Gefahren für die Umwelt ausgehen.

 

 

 

Antwort Bezirksregierung Münster:

 

Die zulässigen Grenzwerte für Dioxine und Furane wurden auch beim Einsatz vergleichbarer chlorhaltiger Abfälle im RZR bisher deutlich unterschritten. Daran wird sich auch bei dem geplanten Einsatz der Abfälle aus Australien nichts ändern.

 

Daher ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Herner Stadtgebiet.

 

Eine erneute Störfallbetrachtung ist im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Abfälle nicht erforderlich.

 

 

 

Zu Frage 5 - Bei der Verbrennung von Hexachlorbenzol entsteht Dioxin in erheblicher Menge. Kann ein Störfall im RZR während des Verbrennungsvorganges auch Folgen für das Herner Stadtgebiet haben?

 

Antwort AGR:

 

Bei der Verbrennung von chlorierten Sonderabfällen, darunter auch Hexachlorbenzol, entsteht kein Dioxin, sondern es wird vernichtet. bei einer möglichen Re-Kombination in der Abkühlphase entsehende Dioxine und Furane werden durch die Aktivkoksfilter des RZR Herten sicher aufgefangen. Gerade diese Eigenschaft zeichnet das RZR Herten sowohl im Siedlungsabfall- wie im Sonderabfallbereich aus. In diesem Zusammenhang ist sicherlich bemerkenswert, dass sich ausgerechnet in diesen Tagen die seinerzeitige Bürgerinitiative gegen PCB-Verbrennung im RZR Herten auflöst.

 

 

Antwort Bezirksregierung Münster:

 

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

 

 

Zu Frage 6 - Wer erteilt eine Transportgenehmigung durch das Bundesgebiet nach Herten?

 

Antwort Bezirksregierung:

 

Die Genehmigung (Notifizierung) für die Verbringung der Abfälle von Australien bis zur Verbrennungsanlage erfolgt durch die für die Abfallentsorgungsanlage zuständige Bezirksregierung. Ergänzend benötigten die Transportfirmen, soweit sie nicht als Entsorgungsfachbetrieb freigestellt sind, eine Transportgenehmigung. Diese wird (i. d. R. zeitlich befristet) von der Behörde ausgestellt, in deren Bezirk der Transporteur seinen Hauptsitz hat.

 

 

 

 

Zu Frage 7 - Welche Gefahren bestehen während des Giftmülltransportes?

 

Antwort AGR:

 

Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist die Überprüfung der Sicherheit des Transports ein wesentliches Kriterium.

 

Für den Transport und die Lagerung der australischen Abfälle ist das inzwischen auch weltweit gültige "Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" maßgeblich, das so genannte ADR (Accord européen relatif au transport), dass die frühere GGVS (Gefahrgutverordnung Straße) in Deutschland abgelöst hat. Die ADR wird alle zwei Jahre den neuesten technischen und juristischen Erkenntnissen angepasst. Für den Seeweg gilt analog der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code).

 

In den genannten Transportvorschriften ist die Beförderung des betreffenden Stoffes enthalten und reglementiert. Zusätzliche Sicherheitsauflagen sind deshalb nicht notwendig und im Rahmen der Notifizierung auch nicht zu erwarten.

 

 

 

Antwort Bezirksregierung Münster:

 

Die Abfälle werden in zugelassene und gekennzeichnete Transportbehälter aus Stahl bzw. Kunststoff verpackt. Diese Behälter werden gesichert in Seecontainern transportiert.

 

Damit wird ein Austritt von Schadstoffen bei möglichen Unfällen entsprechend dem Stand der Technik wirksam vorgebeugt. Die für das RZR vorgesehenen Abfälle haben eine feste Konsistenz, sodass es auch bei einer Zerstörung der Behälter bis zur Sicherung zu keinen Gefahren für die Umwelt käme.

 

 

 

Zu Frage 8 - Trifft es zu, dass die EU die "Entsorgung" von giftigen Abfällen außerhalb der EU-Grenzen verbietet?

 

Antwort Bezirksregierung Münster:

 

Die Ausfuhr von gefährlichen Abfällen aus der EU ist mit Ausnahme der Ausfuhr in die EFTA-Länder (Schweiz, Lichtenstein, Norwegen, Island) verboten.

 

 

 

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Beantwortung des Fragenkatalogs der Anfrage durch die Verwaltung zur Kenntnis und bittet des Weiteren um Beantwortung folgender Fragen in der Niederschrift, soweit sie vom Verfahrensträger beantwortet werden können:

 

 

Die Zusatzfragen werden von der AGR mbH wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Welche Verbrennungsstärke hat die RZR? Stimmt es, dass sie eine Verbrennungsstärke von 950° hat und zur Verbrennung des Hexachlorbenzol jedoch 1250° benötigt werden, da sonst Dioxine freigesetzt werden?

 

Antwort:

Wir nehmen an, dass die Verbrennungstemperaturen in den Sonderabfallverbrennungslinien (SAV) des RZR Herten gemeint sind. Bei der Verbrennung von chlorierten Sonderabfällen, darunter auch Hexachlorbenzol, entsteht kein Dioxin, sondern es wird vernichtet. Eine Verbrennungstemperatur von 1.100° C ist für die SAV des RZR Herten nicht zwingend vorgeschrieben, da auch durch andere Maßnahmen (z. B. Verwirbelung in der Nachbrennkammer, Aktivkoksfilter) Schadstoffe sicher eliminiert werden. Sonderabfälle werden gemäß Genehmigung der Bezirksregierung Münster im RZR Herten deshalb oberhalb von 900° C, in der Regel in einem Temperaturkorridor zwischen 950° C und 1.050° C verbrannt. Tatsache ist, dass die im RZR Herten – dies gilt im übrigen auch für die Hausmülllinien – mit hohem finanziellen Aufwand installierte Aktivkoksfilterung alle Schadstoffe sicher aus den bereits vorab weitgehend gereinigten Rauchgasen entfernt. Im RZR Herten wurde dies durch langandauernde und umfangreiche Messungen des IUTA (Institut für Energie und Umwelttechnik an der Universität Duisburg-Essen) nachgewiesen.

 

 

Frage 2:

Entspricht die Sondermüllverbrennungsanlage den Erfordernissen zwecks Verbrennung des australischen Sondermülls und ist die technische Ausstattung ausreichend?

 

Antwort:

Die Sonderabfallverbrennung (SAV) des RZR Herten ist durch umfängliche öffentliche Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren und gemäß den Regularien der EG-Verbrennungsrichtlinie 2000/76/EG genehmigt. Diese Richtlinie wird insbesondere in Bezug auf den Artikel 6 Ziffer 1 in Verbindung mit Ziffer 4 eingehalten (Temperatur). Das RZR Herten zeichnet sich insgesamt durch aufwändigste Rauchgasreinigung und Schadstofffilterung aus. Die Industriemüllverbrennung des RZR Herten wurde europaweit erstmalig schon Ende der 80er Jahre mit Aktivkoksfiltertechnik ausgestattet.

 

Die weite Unterschreitung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte, die permanente öffentliche Darstellung der Emissionswerte und die Gegebenheit, dass es sich beim RZR Herten um eine Anlage in kommunaler Trägerschaft handelt, begründen den internationalen Ruf dieser MVA und SAV als Referenzobjekt ökologischen Handelns und deutscher Umwelttechnik.

 

 

Frage 3:

Wie ist der technische Stand der Sondermüllverbrennungsanlage im Vergleich mit den Anlagen in Dormagen, Leverkusen und Köln, die ja auch „beliefert“ werden sollen?

 

Antwort:

NRW ist weltweit führend in der Abfallverbrennungstechnologie. Die vier von der australischen Fa. Orica in einem umfangreichen Audit ausgewählten SAV (Köln ist nach unserer Kenntnis nicht darunter, gemeint ist sicherlich Brunsbüttel) bilden nach Expertenmeinung international die Spitze dessen ab, was ökologisch orientierte Sonderabfallverbrennung leisten kann (siehe hierzu auch: Landtag intern vom 24.01.2007). Die Anlagen unterscheiden sich in der technischen Ausführung und der Rauchgasreinigung. Gemeinsam ist ihnen, dass sie die Emissionsgrenzwerte sicher unterschreiten.

 

 

Frage 4:

Wie sicher ist die Sondermülleinfuhr?

 

Antwort:

Für den Transport und die Lagerung der australischen Abfälle ist das inzwischen auch weltweit gültige „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ maßgeblich, das so genannte ADR (Accord europeen relatif au transport), das die frühere GGVS (Gefahrgutverordnung Straße) in Deutschland abgelöst hat. Die ADR wird alle zwei Jahre den neuesten technischen und juristischen Erkenntnissen angepasst. Für den Seeweg gilt analog der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code). In den genannten Transportvorschriften ist die Beförderung des betreffenden Stoffes enthalten und reglementiert. Zusätzliche Sicherheitsauflagen sind deshalb nicht notwendig und im Rahmen der Notifizierung auch nicht erfolgt.

 

 

Frage 5:

Wie soll der Transport erfolgen? Sind Zwischenlagerungen erforderlich? In welchem Zeitraum soll sie erfolgen?

 

Antwort:

Im Rahmen der Transportgenehmigung (Notifizierung) muss der gesamte Transportweg und die Logistik – also Transportroute und die eingeplanten Spediteure – offen gelegt und genehmigt werden. Die Transportunternehmen haben sowohl Befähigung als auch Versicherungsdeckung nach einschlägigen Vorschriften nachzuweisen und vorzulegen. Nach der Anlandung per Schiff in Brunsbüttel – hier ist auch ein Zwischenlager eingerichtet – wird das Material entweder per Eisenbahn nach Leverkusen und von dort per Lkw nach Herten, oder direkt per Lkw nach Herten angeliefert. Die Anlieferung findet überwiegend über Autobahnen statt und beträgt monatlich zwischen 200 und max. 350 Tonnen. Die Anlieferung aus Australien wird im Rahmen des genehmigten Durchsatzes der Anlage von 90.000 Tonnen/Jahr innerhalb von zwei Jahren verbrannt und entspricht etwa 3 Prozent des Jahresdurchsatzes. Da das Gesamtkontingent an anzuliefernden Mengen in die SAV des RZR Herten nicht überschritten wird, kommt es zu keinen zusätzlichen Belastungen im Bereich Herne-Wanne.

 

 

Frage 6:

Kann es z. B. zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bürger an den Sondermüll-Transportwagen kommen?

 

Antwort:

Bei dem relevanten Sonderabfall handelt es sich um feste, polymerisierte und nicht –reaktive Rückstände. Der Stoff wird in speziell für den Transport zugelassenen Gebinden in Containern angeliefert, ist als zweifach gesichert (siehe auch Punkt 4). Gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bürger sind weder durch den Transport noch durch die Verbrennung zu befürchten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2007-0020_A1_BezRegMS (77 KB)      
Ö 5  
Entwurf eines neuen Landschaftsgesetzes für NRW - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 12. Januar 2007 -
2007/0024  
Ö 6  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 7  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder