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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren  

Bezeichnung: des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
Datum: Di, 23.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mündliche Berichterstattung zum Thema "Zahngesundheit in Herne. Bericht und Ausblick mit Präventionsmaßnahmen" (Herr Dr. Reuter [Zahngesundheit] und Frau Habrichi-Pulat [Präventionsmaßnahmen])
Enthält Anlagen
2023/1186  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Umsetzung der Strategie "Zuwanderung aus Südosteuropa"
2023/1062  
Ö 3  
Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an Vereine und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2023
Enthält Anlagen
2023/0995  
Ö 4  
Bestellung einer Schriftführerin für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
2024/0024  
Ö 5  
Benennung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern für den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Enthält Anlagen
2023/1154  
Ö 6  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 7  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 7.1  
Anfrage: Bearbeitungszeiten für Anträge zur Übernahme von Pflegekosten
Enthält Anlagen
2024/0025  
    23.01.2024 - Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
    Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
   

Frau Lachmann (Fachbereich Soziales) leitet die Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion mit einigen erläuternden Vorbemerkungen zu der grundsätzlichen schwierigen Situation bei allen Beteiligten (Antragsteller*innen inkl. Angehöriger und/oder Betreuer*innen, die bewilligende Behörde sowie die aufnehmenden stationären Einrichtungen) bei dem notwendigen Antragsverfahren auf Erteilung von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem SGB XII ein.

 

Anschließend beantwortet Herr Trippner (Fachbereich Soziales) die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1:

Wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Kostenübernahme von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem SGB XII im Durchschnitt?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen auf Sozialhilfe und Pflegewohngeld aus Anlass eines Aufenthaltes in einer vollstationären Pflegeeinrichtung liegt zurzeit bei ca. 4-5 Monaten.

 

zu Frage 2:

Ist es zutreffend, dass die Bearbeitungszeiten für die o.g. Anträge teilweise mehrere Monate, manchmal sogar mehr als 12 Monate umfassen?

Falls ja, woran liegt das im Einzelnen, und hat die Stadt Herne bereits Maßnahmen ergriffen, um hier Verbesserungen zu bewirken?

 

Das Antragsvolumen auf Sozialhilfeleistungen und Pflegewohngeld bewegt sich jährlich bei rund 650 Fällen.

 

Dabei handelt es sich überwiegend um pflegebedürftige Personen, die vor Aufnahme in die Einrichtung nicht im Sozialleistungsbezug standen.

 

In wenigen Ausnahmefällen kann es zu einer Bearbeitungsdauer von 12 Monaten oder länger kommen.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass

 

  • mit zunehmender Tendenz komplexe Vermögenssituationen (z. B. bei Immobilien-/Grundbesitz, Rückabwicklung von verschenktem bzw. übertragenem Vermögen) vorliegen,
  • die häufig erforderliche Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ca. 3 Monate in Anspruch nimmt und sich der/ die Betreuer/in dann zunächst selbst in die wirtschaftliche Situation der pflegebedürftigen Person einarbeiten muss,
  • bevollmächtigte Kinder/ Angehörige der Pflegebedürftigen den Mitwirkungspflichten in Einzelfällen nur mit großem Zeitverzug nachkommen,
  • seit Mitte 2021 3 neue Pflegeeinrichtungen vollstationäre Pflege in Herne anbieten.

 

Der Fachbereich Soziales versucht durch

 

  • umfassende persönliche Beratung der bevollmächtigten Ansprechpartner*innen,
  • intensiven Austausch mit den Einrichtungen,
  • Monitoring der Fallzahlen,
  • organisatorische Optimierungen von Arbeitsabläufen,
  • Personalaufstockung und
  • ständige fachliche Qualifikation der Mitarbeitenden im Aufgabenbereich

 

die Bearbeitungszeiten im Sinne der pflegebedürftigen Bürger*innen und der Pflegeeinrichtungen weiter zu verkürzen.

 

zu Frage 3:

Ist in der Verwaltung bekannt, ob es bei Herner Pflegeeinrichtungen in der Vergangenheit zu Zahlungsproblemen gekommen ist? Falls ja, könnten lange Bearbeitungszeiten bei den o.g. Anträgen ursächlich dafür sein?

 

Über Zahlungsprobleme Herner Pflegeeinrichtungen liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Insgesamt wird die Finanzsituation für Pflegeeinrichtungen in NRW aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung als angespannt bewertet.

 

zu Frage 4:

Ist in den Fällen, bei denen noch keine Bescheiderteilung erfolgt ist, sichergestellt, dass Bewohner/-innen entsprechender Einrichtungen über das ihnen zustehende Taschengeld verfügen können?

 

Nahezu alle pflegebedürftigen Bewohner*innen verfügen über eigenes Einkommen, das zumindest den Taschengeld-Bedarf (seit dem 01.01.2024 monatlich 152,01) deckt.

 

Der Barbetrag (sog. Taschengeld) ist Teil des Hilfebedarfs bei Aufenthalt in einer Einrichtung und unterliegt somit dem bereits dargestellten Prüfungsaufwand.

 

Soweit kein eigenes Einkommen zur Verfügung steht, wird versucht den Antrag kurzfristig zu bescheiden. In der Regel handelt es sich dabei um Bewohner*innen, die auch schon vor Pflegeheimaufenthalt Sozialleistungen bezogen haben, so dass hier keine weitere aufwendige Prüfung der wirtschaftlichen Situation erforderlich ist.

 

 

Ö 7.2  
Anfrage: Sachstand Aktualisierung der städtischen Homepage zum Thema "Kindergesundheit in Herne"
Enthält Anlagen
2024/0032  
Ö 7.3  
Anfrage: Drogenproblematik an der Realschule Crange
Enthält Anlagen
2024/0033  
N 1     Anfragen der Ausschussmitglieder      
N 2     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung