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Sachverhalt:
Wenn das Geld trotz Pflegeleistung der Pflegeversicherung nicht für die Pflege ausreicht, übernimmt in aller Regel das Sozialamt die Pflegekosten als „Hilfe zur Pflege“.
Nach Informationen aus der Kommunalen Konferenz Alter & Pflege (KKAP) am 22.11.2023 komme es bei der Bearbeitung von Anträgen auf Kostenübernahme von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem SGB XII zu teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten bei den zuständigen Dienststellen. Als Folge erhielten viele betroffene Einrichtungen bzw. deren Bewohner/-innen erst nach Monaten - vereinzelt sogar nach über 12 Monaten - einen Leistungsbescheid. Den Einrichtungen fehlten somit über längere Zeit Einnahmen, die den laufenden Kosten gegenüberstehen. Eine weitere Folge sei zwangsläufig die Versendung von Mahnschreiben. Aber auch das obligatorische Taschengeld für die betroffenen Bewohner/-innen könne nicht ausgezahlt werden, wurde so in der KKAP verlautbart.
Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Für die CDU-Fraktion
gez.
Bettina Szelag
Anlagen:
Original der Anfrage
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2024-01-23 - AF Bearbeitungszeit für Pflegekosten (126 KB) |