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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2024/0025  

Betreff: Anfrage: Bearbeitungszeiten für Anträge zur Übernahme von Pflegekosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
23.01.2024 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Wenn das Geld trotz Pflegeleistung der Pflegeversicherung nicht für die Pflege ausreicht, übernimmt in aller Regel das Sozialamt die Pflegekosten als „Hilfe zur Pflege“.

 

Nach Informationen aus der Kommunalen Konferenz Alter & Pflege (KKAP) am 22.11.2023 komme es bei der Bearbeitung von Anträgen auf Kostenübernahme von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem SGB XII zu teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten bei den zusndigen Dienststellen. Als Folge erhielten viele betroffene Einrichtungen bzw. deren Bewohner/-innen erst nach Monaten - vereinzelt sogar nach über 12 Monaten - einen Leistungsbescheid. Den Einrichtungen fehlten somit über längere Zeit Einnahmen, die den laufenden Kosten gegenüberstehen. Eine weitere Folge sei zwangsläufig die Versendung von Mahnschreiben. Aber auch das obligatorische Taschengeld für die betroffenen Bewohner/-innen könne nicht ausgezahlt werden, wurde so in der KKAP verlautbart.

 

Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Kostenübernahme von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem SGB XII im Durchschnitt?

 

  1. Ist es zutreffend, dass die Bearbeitungszeiten für die o.g. Anträge teilweise mehrere Monate, manchmal sogar mehr als 12 Monate umfassen? Falls ja, woran liegt das im Einzelnen, und hat die Stadt Herne bereits Maßnahmen ergriffen, um hier Verbesserungen zu bewirken?

 

  1. Ist in der Verwaltung bekannt, ob es bei Herner Pflegeeinrichtungen in der Vergangenheit zu Zahlungsproblemen gekommen ist? Falls ja, könnten lange Bearbeitungszeiten bei den o. g. Anträgen ursächlich dafür sein?

 

  1. Ist in den Fällen, bei denen noch keine Bescheiderteilung erfolgt ist, sichergestellt, dass Bewohner/-innen entsprechender Einrichtungen über das ihnen zustehende Taschengeld verfügen können?


 

r die CDU-Fraktion

 

gez.

 

Bettina Szelag

 

    


Anlagen:
 

Original der Anfrage   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2024-01-23 - AF Bearbeitungszeit für Pflegekosten (126 KB)