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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0995  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an Vereine und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:FB Soziales
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Brinkerink, Oliver
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
23.01.2024 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 31.06.02

Bez.: Förderung der Wohlffahrtspflege

Nr.: 53

Bez.: Transferaufwendungen

-1.367,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

               


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt nachträglich, den in der Anlage aufgeführten Vereinen und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2023 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschüsse zu gewähren.

 

Die Gewährung erfolgt gemäß den „Richtlinien zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“ aus der Kostenstelle 31.06.02.0000  Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

          


Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne gewährt den Vereinen und Organisationen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege zur Förderung der vielfältigen sozialen Aufgaben jährlich Zuschüsse.

Die beigefügte Aufstellung gibt eine Übersicht über die vorliegenden Anträge, die vorgesehenen Verwendungszwecke, die Höhe der Zuschüsse des Jahres 2022 und den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der Zahlung für das Jahr 2023.

 

Die Verwaltung bittet, den vorgeschlagenen Beschluss zu fassen und die Zuschüsse zu 100 % des beantragten Gesamtbetrages zu gewähren.

 


Aufgrund der Absage des ursprünglich für den 30.11.2023 vorgesehenen letzten Sitzungstermins des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren im Jahr 2023 sowie der Höhe der beantragten Zuschüsse wurde unter Berücksichtigung des Haushaltsabschlusses (die Zuschüsse waren eingeplant) für das Jahr 2023 vorab die Auszahlung der Zuschüsse veranlasst.

 

Somit wird erstmalig der Ausschuss (nach Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden) im Nachhinein um Gewährung der Zuschüsse gebeten.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Burbulla                


Anlagen:
 

Übersicht der Zuschüsse an die kleinen Vereine und Organisationen 2023              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2023_Anlage_Übersicht der Zuschüsse an die kleinen Vereine und Organisationen 2023 (190 KB)