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Wortprotokoll Beschluss |
Frau Lachmann (Fachbereich Soziales) leitet die Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion mit einigen erläuternden Vorbemerkungen zu der grundsätzlichen schwierigen Situation bei allen Beteiligten (Antragsteller*innen inkl. Angehöriger und/oder Betreuer*innen, die bewilligende Behörde sowie die aufnehmenden stationären Einrichtungen) bei dem notwendigen Antragsverfahren auf Erteilung von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem SGB XII ein.
Anschließend beantwortet Herr Trippner (Fachbereich Soziales) die vorliegende Anfrage wie folgt:
zu Frage 1:
Wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Kostenübernahme von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem SGB XII im Durchschnitt?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen auf Sozialhilfe und Pflegewohngeld aus Anlass eines Aufenthaltes in einer vollstationären Pflegeeinrichtung liegt zurzeit bei ca. 4-5 Monaten.
zu Frage 2:
Ist es zutreffend, dass die Bearbeitungszeiten für die o.g. Anträge teilweise mehrere Monate, manchmal sogar mehr als 12 Monate umfassen?
Falls ja, woran liegt das im Einzelnen, und hat die Stadt Herne bereits Maßnahmen ergriffen, um hier Verbesserungen zu bewirken?
Das Antragsvolumen auf Sozialhilfeleistungen und Pflegewohngeld bewegt sich jährlich bei rund 650 Fällen.
Dabei handelt es sich überwiegend um pflegebedürftige Personen, die vor Aufnahme in die Einrichtung nicht im Sozialleistungsbezug standen.
In wenigen Ausnahmefällen kann es zu einer Bearbeitungsdauer von 12 Monaten oder länger kommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
Der Fachbereich Soziales versucht durch
die Bearbeitungszeiten im Sinne der pflegebedürftigen Bürger*innen und der Pflegeeinrichtungen weiter zu verkürzen.
zu Frage 3:
Ist in der Verwaltung bekannt, ob es bei Herner Pflegeeinrichtungen in der Vergangenheit zu Zahlungsproblemen gekommen ist? Falls ja, könnten lange Bearbeitungszeiten bei den o.g. Anträgen ursächlich dafür sein?
Über Zahlungsprobleme Herner Pflegeeinrichtungen liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Insgesamt wird die Finanzsituation für Pflegeeinrichtungen in NRW aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung als angespannt bewertet.
zu Frage 4:
Ist in den Fällen, bei denen noch keine Bescheiderteilung erfolgt ist, sichergestellt, dass Bewohner/-innen entsprechender Einrichtungen über das ihnen zustehende Taschengeld verfügen können?
Nahezu alle pflegebedürftigen Bewohner*innen verfügen über eigenes Einkommen, das zumindest den Taschengeld-Bedarf (seit dem 01.01.2024 monatlich 152,01 €) deckt.
Der Barbetrag (sog. Taschengeld) ist Teil des Hilfebedarfs bei Aufenthalt in einer Einrichtung und unterliegt somit dem bereits dargestellten Prüfungsaufwand.
Soweit kein eigenes Einkommen zur Verfügung steht, wird versucht den Antrag kurzfristig zu bescheiden. In der Regel handelt es sich dabei um Bewohner*innen, die auch schon vor Pflegeheimaufenthalt Sozialleistungen bezogen haben, so dass hier keine weitere aufwendige Prüfung der wirtschaftlichen Situation erforderlich ist.