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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
Gremium: Bezirksvertretung Eickel
Datum: Do, 11.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) 2017-2020
Enthält Anlagen
2017/0236  
Ö 2  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, - Albert-Schweitzer-Carré -, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2017/0239  
Ö 3  
Anfrage: Zukunft der alten Schule an der Eickeler Straße
Enthält Anlagen
2017/0293  
Ö 4  
Anfrage: Pluto V, Teilgebiet "Eickel 1b"
Enthält Anlagen
2017/0296  
Ö 5  
Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept ungedeckter Sportanlagen
Enthält Anlagen
2017/0245  
Ö 6  
Anfrage: Bewegungsparcours Eickel
Enthält Anlagen
2017/0300  
Ö 7  
Anfrage: Öffnung des Kreisverkehrs Magdeburger Straße / Hordeler Straße (Bochum)
Enthält Anlagen
2017/0311  
Ö 8  
Anfrage: Geplante Reduzierung des Taktes der Straßenbahn Linie 306
Enthält Anlagen
2017/0310  
Ö 9  
Anfrage: Planung des Kreisverkehrs Dorneburger/Bielefelder/Holsterhauser/Königstraße
Enthält Anlagen
2017/0312  
Ö 10  
Anfrage: Überquerungshilfen auf der Hordeler Straße an der Dahlhauser Straße und der Reichsstraße
Enthält Anlagen
2017/0308  
Ö 11  
Anfrage: Vermüllung und Verkehrsbehinderung im Stadtteil Röhlinghausen
Enthält Anlagen
2017/0307  
    11.05.2017 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen
   

Immer wieder werden die Bezirksverordneten aus dem Stadtteil Röhlinghausen von Bürgerinnen und Bürgern darauf angesprochen, dass in bestimmten Bereichen die Verschmutzung durch weggeworfenen Müll stark zugenommen hat. Es werden hier besonders die Bereiche Plutostr./Ecke Edmund-Weber-Straße, Eichendorffstraße und der Bereich in Höhe Plutostr. 118 genannt. Bei Letzterem geht die Verschmutzung wohl von einem zeitweise stark frequentierten Ladenlokal aus. Anwohner hätten hier „eimerweise Zigarettenkippen“ zusammengefegt.

Das Ladenlokal Plutostr. 118 sorgt noch in anderer Weise für Verärgerung. Nach Aussage eines Anwohners sei hier ein Wettbüro eingezogen. Dieses Ladenlokal wird von vielen Kunden besucht, meistens gegen Abend, die oft bis auf die Straße stünden. Es wird wild geparkt, teilweise in der zweiten Reihe. Auch werden Einfahrten zugeparkt. Es soll hier früher einmal ein Parkverbot gegeben haben.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.Sind die gen. Bereiche als Problemecken hinsichtlich eines gepflegten Ortsbildes der Verwaltung bekannt?

2.Gibt es ein Konzept, hier die Sauberkeit zu verbessern? (Reinigungsintervalle, Aufklärung der Anwohner und Hausbesitzer usw.)

3.Sind der Verwaltung die Geschäfte in der Plutostr. 118 bekannt?

4.Würde ein Parkverbot auf der Seite der geraden Hausnummern zur Entspannung der Situation beitragen?

 

Herr Fischer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Die in der Anfrage genannten Bereiche sind entsorgung herne nicht als besondere Problemecken bekannt. In den letzten drei Monaten wurde eine wilde Müllkippe gemeldet. Diese wurde durch entsorgung herne beseitigt. Gemäß § 2 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Herne (Straßenreinigungssatzung) ist die Reinigung der Gehwege auf den anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Beschwerden, dass der Eigentümer der Plutostr. 116 (hier befindet sich das Landenlokal) seiner Reinigungsverpflichtung nicht nachkommt liegen nicht vor. Auch in Rahmen eines Außentermins konnte eine Verunreinigung des Gehweges nicht festgestellt werden. Vor der Eingangstür des Ladenlokals befanden sich 2 Aschenbecher. Eine besondere Aufklärung der Anwohner zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt nicht

 

Zu 3.

 

Die Geschäfte sind der Verwaltung bekannt. Sie wurden bereits über Ihre Reinigungspflicht belehrt.

 

Zu 4.

 

Der Bereich wurde mehrfach in Augenschein genommen. Ordnungswidrigkeiten wurden vereinzelt festgestellt. Es erfolgt eine Überwachung durch den KOD im Streifendienst. Ein Parkverbot würde die Situation noch verschärfen.

Herr Wiesinger bittet darum mit der Niederschrift zu beantworten, ob der Verwaltung bekannt ist, dass dort ein Wettbüro eingerichtet ist.

Frau Lukas fragt wann die Inaugenscheinnahme vor Ort erfolgte, da sie selbst dort bereits mehrfach starke Verunreinigungen festgestellt habe.

Hinweis der Schriftführung:

Zu den gestellten Fragen teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Das Wettbüro ist angemeldet und der Verwaltung bekannt.

 

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert diesen Bereich mehrmals die Woche. Die Kontrollen finden innerhalb der Dienstzeiten des KOD zu unterschiedlichen Uhrzeiten statt. Bisher konnten keine Verstöße festgestellt werden. Vor dem Wettbüro befindet sich ein Aschenbecher. Der Betreiber fegt diesen Bereich regelmäßig.

Ö 12  
Bestellung einer stellvertretenden Leiterin der Bezirksverwaltungsstellen
2017/0271  
Ö 13  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung