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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Zukunft der alten Schule an der Eickeler Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 11.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2017/0293 Anfrage: Zukunft der alten Schule an der Eickeler Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Stach, Jürgen
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie
 
Beschluss


Seit Jahren steht das alte Gebäude an der Eickeler Straße leer.

Bis 2008 war es ein Schulgebäude in dem danach das Stadtarchiv untergebracht war.

 

Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

  1. Gibt es von Seiten der Verwaltung Planungen diesem Zustand Abhilfe zu verschaffen? Wenn ja, welche?

 

Herr Padligur beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Verwaltung möchte das Grundstück mit aufstehenden baulichen Anlagen auf der Internetseite der Stadt Herne und voraussichtlich über eine Annonce bei ImmobilienScout24.de zum Kauf anbieten.

 

Die Gebäude sind für städtische Zwecke nicht mehr nutzbar, sämtliche Installationen sowohl im Hauptgebäude als auch im Pavillon nicht mehr vorhanden. Die baulichen Anlagen sind abbruchreif und in größerem Umfang schadstoffbelastet. Eine Sanierung wäre unwirtschaftlich.

 

Ein potentieller Käufer soll die vorhandenen Gebäude abreißen und das Grundstück einer Neubebauung zuführen.

 

Problematisch bei der Vermarktung ist u. a. Folgendes:

 

Das Grundstück unterliegt aufgrund der Seveso-III-Richtlinie gewissen Einschränkungen. Es liegt im Einzugsbereich des Störfallbetriebes Evonik-Degussa an der Eickeler Straße. Im Bereich derartiger Grundstücke sind planerisch prinzipell folgende Nutzungen zulässig:

 

Errichtung eines einzelnen Wohngebäudes (Ein- oder Mehrfamilienhaus), es sei denn, das Objekt würde einem Wohngebiet vergleichbare Dimensionen aufweisen.

Geschäfts-, Verwaltungs- und Bürogebäude als gewerbliche Nutzung. Dabei sind Einschränkungen des Publikumsverkehrs erforderlich. Es dürfen nur gelegentlich Besucher (z. B. Geschäftspartner) empfangen werden, die der Obhut der zu besuchenden Personen in der Weise zuzuordnen sind, dass sie von dieser Person im Alarmierungsfall hinsichtlich ihres richtigen Verhaltens angehalten werden können.

Sonstige Gewerbebetriebe. Soweit die gewerbliche Nutzung hinsichtlich ihrer Emissionen verträglich ist zur angrenzenden Bebauung.

 

Grundsätzlich kann vom Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren die Vorlage eines Einzelfallgutachtens gemäß der Seveso-III-Richtlinie verlangt werden. Neben der Bezirksregierung Arnsberg ist auch Anlagenbetreiber, die Fa. Evonik-Degussa, in den Genehmigungsprozess einzubeziehen. Auf diesen Umstand muss im Verkaufsexposé hingewiesen werden.

 

Ob eine Vermarktung noch in diesem Jahr möglich sein wird ist noch nicht absehbar.