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Beschluss Abstimmungsergebnis |
An der Kreuzung Hordeler Straße und Dahlhauser Straße kam es im letzten Jahr zu einem schweren Verkehrsunfall.
Es wurde ein 11-jähriger Junge beim Überqueren der Hordeler Straße von einem aus Richtung Bochum-Wattenscheid kommenden PKW angefahren und lebensgefährlich verletzt.
Es war letztlich absehbar dass es irgendwann zu so einem schweren Unfall kommen musste, da das Verkehrsaufkommen seit Beseitigung der beiden Brücken an der Günnigfelder Straße derart stark zugenommen hat und sich keiner an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h hält, die dort endet bzw. in Gegenrichtung dort beginnt.
Diese Entwicklung führt auch dazu, dass die Nutzung der vorhandenen Überquerungshilfen an der Dahlhauser Straße und an der Reichsstraße auf der Hordeler Straße für Kinder und Menschen die nicht so gut zu Fuß sind, zu einer Herausforderung erster Güte wird. Entweder ist man mit einer Engelsgeduld ausgestattet oder riskiert eine Art Spießrutenlaufen, was schon mehrfach zu Fastunfällen geführt hat, wie uns von Anwohnern, die den Überblick haben, berichtet wurde. Sie wünschten sich z.B. Zebrastreifen oder Anforderungsampel.
Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Herr Klein Altstedde beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Der Verwaltung sind keine Problemfelder im Hinblick auf Verkehrsmenge/ -zusammensetzung und mangelnde Verkehrssicherheit in diesem Bereich bekannt. Die letzte Verkehrsdatenerhebung an dieser Stelle erfolgte im Jahr 2015. Im Ergebnis zeigt sich weder ein Mengen- noch ein Geschwindigkeitsproblem. Die Hordeler Straße ist als Kreisstraße im relevanten Straßennetz der Stadt Herne klassifiziert und besitzt eine verbindende Funktion.
Die Straße ist entsprechend ihrer Funktion ausgebaut und grundsätzlich zur Aufnahme der straßentypischen Verkehre geeignet. Im Rahmen der Unfallprävention wurde im Kurvenbereich vor/nach der Ortsgrenze Bochum die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Zu 2.
Die Überquerungshilfe im Bereich der Reichsstraße wurde im Zuge der Schulwegsicherungsmaßnahmen hergestellt. Die Überquerungshilfe am Unfallort, nahe der Dahlhauser Straße nicht.
Zu 3.
Mit Ausnahme des in der Anfrage geschilderten Unfalls sind der Verwaltung keine weiteren Unfälle mit Personenschaden bekannt. Dieser Kenntnisstand wird seitens der Polizei bestätigt. Die Verwaltung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.
Mehrere der anwesenden Bürger äußern sich dahingehend, dass dieser Bereich sehr stark als Unfallgefahrenbereich empfunden wird.
Herr Schmitt erklärt, dass er bereits häufiger auch Sachbeschädigungen an der Überquerungshilfe wahrgenommen hätte.
Hierauf erklärt Herr Klein Altstedde, dass auch solche Sachschäden in der Unfallstatistik enthalten sind und der Bereich bei einer Häufung der Schäden von der Unfallkommission begutachtet würde.
Herr Barzik verweist darauf, dass die hier durchgeführte Verkehrsdatenerfassung aus 2015 zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurde, als hier die Baustelle bestand. Er regt an, eine erneute Verkehrdatenerhebung durchzuführen.
Herr Klein Altstedde sagt eine neue Verkehrsdatenerhebung zu, kann aber keine Aussage dazu treffen, wann diese durchgeführt werden kann.
Anmerkung der Schriftführung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde auch eine per E-Mail eingegangene Stellungnahme eines Anwohners an die Verwaltung weitergegeben.
Die Unfallstatistik hierzu wird in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Eickel unter Mitteilungen nachgereicht.