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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 11.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
 
Beschluss


Zum Verbindungsweg Harkortstraße teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Bei dem genannten Verbindungsweg an der Harkortstraße handelt es sich um eine Privatstraße, die u.a. zu dem REWE Parkplatz an der Hauptstraße 99 führt. Ebenfalls werden von der Straße Stellplätze für die Kleingärten, eine Häuserreihe sowie ein Hinterhof mehrerer Gebäude erschlossen. Bis auf die Fläche der Stellplätze befinden sich die genannten Grundstücke und die Verbindungstraße im Privateigentum.

 

Es existiert ein mehrjähriger Vorgang zwischen dem Eigentümer und der Stadt Herne. In diesem Vorgang wird seitens des Eigentümers darauf hingewiesen, dass die Unterhaltung und Beleuchtung von der Stadt Herne durchzuführen sei. Die Stadt Herne teilte mehrmals mit, dass sie für diesen Privatweg nicht Straßenbaulastträger ist und daher nicht für die Unterhaltung und Beleuchtung zuständig sei.

Ende 2015 musste die Beleuchtungsanlage aufgrund nicht mehr gegebener Verkehrssicherungsgründe demontiert werden.

Auf die Anfrage in der Sitzung der BV Eickel am 21.04.2016 (2016/0255), wann mit der Aufstellung neuer Laternen gerechnet werden kann, antwortete die Verwaltung, dass die Stadt Herne aufgrund der in Privatbesitz befindenden Straße keine Beleuchtung aufstellen wird. Die Beleuchtung war am 17.11 2016 (2016/0823) erneut Thema in der BV Eickel, da der Eigentümer auch noch nicht tätig geworden ist.

Nach aktuellen Prüfungen sowie verwaltungsinternen Abstimmungen kommen die Fachbereiche Stadtgrün und Tiefbau und Verkehr zu dem Ergebnis, dass für die Stadt Herne keine Notwendigkeit besteht, die Privatstraße zu erwerben und zu unterhalten und das soweit auch kein Erwerbsinteresse an der Privatstraße mehr besteht. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt somit beim Eigentümer, der über die Entscheidung der Verwaltung entsprechend schriftlich informiert wird.

 

Zu der in der Sitzung am 09.03.2017 unter TOP 13 behandelten Anfrage zur Kleingartenanlage Grüne Wanne teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Zu Frage 2.

Wurde die Infrastruktur bereits erneuert/erweitert und zu welchen Kosten für die Stadt Herne?

 

Die Aussage des FB 55 muss dahingehend korrigiert werden, dass ein Pachtverzicht anstatt für neun Jahre bereits für 10 Jahre zugesagt wurde. (ab 2010 bis 2019).

 

Demzufolge beläuft sich die finanzielle Beteiligung der Stadt Herne anstatt auf etwa 18.000 €, auf etwa 20.000 €. (Pachtzinspflichtige Fläche derzeit 8.398 m², derzeitige Pacht 0,24 Euro/m²/Jahr, ergibt derzeit 2.015,52 Euro/Jahr)