Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
Gremium: Bezirksvertretung Eickel
Datum: Do, 11.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) 2017-2020
Enthält Anlagen
2017/0236  
Ö 2  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, - Albert-Schweitzer-Carré -, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2017/0239  
Ö 3  
Anfrage: Zukunft der alten Schule an der Eickeler Straße
Enthält Anlagen
2017/0293  
Ö 4  
Anfrage: Pluto V, Teilgebiet "Eickel 1b"
Enthält Anlagen
2017/0296  
    11.05.2017 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
   

Am südöstlichen Rand des Landschaftsparks Pluto V hat die Stadt Herne im Rahmen des Programms zur Entwicklung von Wohnbaulandflächen (WEP) Gewerbeflächen erworben, um diese für Wohnbauland nutzbar zu machen. Aktuell ist hier ein Teilgebiet „Eickel 1a“ fertiggestellt, die Grundstücke sind verkauft. Es sollte für das Teilgebiet „Eickel 1b“ ein Erschließungskonzept erstellt werden, die Grundstücke sollen ebenfalls verkauft und bebaut werden.

Zurzeit befindet sich eine erhebliche Fläche dieses Teilgebietes „Eickel 1b“ noch im Privatbesitz. Der Eigentümer hat hier vor ein paar Monaten eine erhebliche Menge Erde aufgeschüttet, welche an den oberen Abschluss der Gartenanlagen der Privatgrundstücke Bulmker Straße angrenzt. Im Falle von stärkeren Regenfällen besteht die erhebliche Gefahr, dass diese Erdmasse in die angrenzenden Gärten abgetragen wird und hier Schäden verursacht. Zudem befänden sich evtl. zukünftig geplante Neubauprojekte deutlich erhöht - um 2 - 3 Meter - zur angrenzenden Siedlung Bulmker Straße, d. h. unter anderem die Wohnhäuser würden hier die Grundstücke in der Bulmker Straße deutlich überragen.

 

Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1.                Ist o. g. Sachverhalt rechtmäßig?

 

  1.                Was hat die Verwaltung in o. g. Sachverhalt bisher unternommen?

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Teilgebiet „Eickel 1b“ bereits ein Bauantrag vorliegt?

 

 

Herr Padligur beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

 

Grundsätzlich ist der Sachverhalt zutreffend dargestellt. Die Rechtmäßigkeit des Vorhabens befindet sich noch in der Prüfung (siehe Antwort 2). Hinzuzufügen ist, dass mittlerweile ein Gutachterbüro die Maßnahmen begleitet und auch den Hang besichtigt hat. Eine Sicherung wurde vorgenommen. Es erfolgt im Grenzbereich ein Rückbau der Aufschüttung.

 

Zu 2.

 

Mittlerweile wurden folgende Abteilungen der Verwaltung eingeschaltet und sind mit der Angelegenheit beschäftigt:

 

FB 23/3 Baugenehmigung/Bauaufsicht,

FB 51/2 Verbindliche Bauleitplanung,

FB 51/4 Abfallwirtschaft

FB 51/5 Untere Bodenschutzbehörde.

 

Von den einzelnen Fachämtern wurden Unterlagen und Untersuchungsergebnisse angefordert, die von einem Gutachter gefertigt werden müssen. Im Weiteren müssen alle erforderlichen Maßnahmen durch diese Gutachter begleitet werden.

 

Zu 3.

 

Derzeit liegt für das Teilgebiet "Eickel 1 b" kein Bauantrag vor.

Ö 5  
Gesamtstädtisches Entwicklungskonzept ungedeckter Sportanlagen
Enthält Anlagen
2017/0245  
Ö 6  
Anfrage: Bewegungsparcours Eickel
Enthält Anlagen
2017/0300  
Ö 7  
Anfrage: Öffnung des Kreisverkehrs Magdeburger Straße / Hordeler Straße (Bochum)
Enthält Anlagen
2017/0311  
Ö 8  
Anfrage: Geplante Reduzierung des Taktes der Straßenbahn Linie 306
Enthält Anlagen
2017/0310  
Ö 9  
Anfrage: Planung des Kreisverkehrs Dorneburger/Bielefelder/Holsterhauser/Königstraße
Enthält Anlagen
2017/0312  
Ö 10  
Anfrage: Überquerungshilfen auf der Hordeler Straße an der Dahlhauser Straße und der Reichsstraße
Enthält Anlagen
2017/0308  
Ö 11  
Anfrage: Vermüllung und Verkehrsbehinderung im Stadtteil Röhlinghausen
Enthält Anlagen
2017/0307  
Ö 12  
Bestellung einer stellvertretenden Leiterin der Bezirksverwaltungsstellen
2017/0271  
Ö 13  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung