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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Antrag: Neufassung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989 | 2016/0626 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umweltschutz beauftragt die Verwaltung die bestehende Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989 anhand der nachfolgend aufgeführten Prämissen neu zu fassen und die zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zu beteiligen: 1. Gemäß § 4 des Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) soll die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne zukünftig sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen. 2. Bei mehrstämmigen Bäumen muss mindestens ein Stamm einen Stammumfang von 50 cm aufweisen (§ 2 Abs. 2). 3. Die Erlaubnis in § 3 Abs. 4 ist konkreter zu fassen. 4. In § 4 Abs. 1 ist eine grundlegende Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten festzulegen. 5. In § 5 Abs. 1 sind als weitere Ausnahmetatbestände aufzunehmen: - Geschützte Bäume auf privaten Flächen, die gemessen in 100 cm über dem Erdboden weniger als 500 cm von bestehenden Wohngebäuden entfernt stehen. Hier ist zu klären, welche Gebäude nicht zu den Wohngebäuden zählen. - Geschützte Bäume auf privaten Flächen, die die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen. Hier ist auch zu klären, wann eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. - Nadelbäume, soweit diese gegen einen Laubbaum ausgetauscht werden. Dies soll nicht für Fächerblattbaum (Ginko), Mammutbaum (Sequoiadendron), Urweltmammutbaum (Metasequoia) und Sumpfzypresse (Taxodium) gelten. 6. In § 5 Abs. 3 ist eine Nachweispflicht der Erlaubnisvoraussetzungen durch den Antragsteller aufzunehmen. 7. In § 5 Abs. 4 ist eine Verpflichtung für Ersatzpflanzungsvorschläge aufzunehmen. 8. § 6 Abs. 1 ist um die unter 5. aufgeführten Ausnahmen zu ergänzen. 9. In § 6 Abs. 3 soll der Mindestumfang für eine zusätzliche Ersatzpflanzung auf 100 cm herabgesetzt werden. 10. Die Durchführung der Ersatzpflanzung soll der Stadt Herne zukünftig unter Beifügung eines geeigneten Nachweises (z.B.: Rechnung, Foto oder Lageplan mit Ersatzbaumstandort) schriftlich angezeigt werden. 11. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung soll erst als erfüllt gelten, wenn die Gehölze angewachsen sind. Die Gehölze sind dauerhaft zu unterhalten und unterliegen sofort dem Schutz der Satzung.
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14.09.2016 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für Die.Linke-Fraktion beantragt Frau Scholz die getrennte Abstimmung zu Punkt 5 des Beschlussvorschlages. Über die Punkte 1 bis 4 und 6 bis 11 soll gemeinsam abgestimmt werden.
Die Vorsitzende Frau Merten lässt über diesen Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Anschließend lässt die Vorsitzende Frau Merten über den vorliegenden gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz beauftragt die Verwaltung die bestehende Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989 anhand der nachfolgend aufgeführten Prämissen neu zu fassen und die zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zu beteiligen: 1. Gemäß § 4 des Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) soll die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne zukünftig sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen. 2. Bei mehrstämmigen Bäumen muss mindestens ein Stamm einen Stammumfang von 50 cm aufweisen (§ 2 Abs. 2). 3. Die Erlaubnis in § 3 Abs. 4 ist konkreter zu fassen. 4. In § 4 Abs. 1 ist eine grundlegende Verpflichtung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten festzulegen. 5. In § 5 Abs. 1 sind als weitere Ausnahmetatbestände aufzunehmen: - Geschützte Bäume auf privaten Flächen, die gemessen in 100 cm über dem Erdboden weniger als 500 cm von bestehenden Wohngebäuden entfernt stehen. Hier ist zu klären, welche Gebäude nicht zu den Wohngebäuden zählen. - Geschützte Bäume auf privaten Flächen, die die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen. Hier ist auch zu klären, wann eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. - Nadelbäume, soweit diese gegen einen Laubbaum ausgetauscht werden. Dies soll nicht für Fächerblattbaum (Ginko), Mammutbaum (Sequoiadendron), Urweltmammutbaum (Metasequoia) und Sumpfzypresse (Taxodium) gelten. 6. In § 5 Abs. 3 ist eine Nachweispflicht der Erlaubnisvoraussetzungen durch den Antragsteller aufzunehmen. 7. In § 5 Abs. 4 ist eine Verpflichtung für Ersatzpflanzungsvorschläge aufzunehmen. 8. § 6 Abs. 1 ist um die unter 5. aufgeführten Ausnahmen zu ergänzen. 9. In § 6 Abs. 3 soll der Mindestumfang für eine zusätzliche Ersatzpflanzung auf 100 cm herabgesetzt werden. 10. Die Durchführung der Ersatzpflanzung soll der Stadt Herne zukünftig unter Beifügung eines geeigneten Nachweises (z.B.: Rechnung, Foto oder Lageplan mit Ersatzbaumstandort) schriftlich angezeigt werden. 11. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung soll erst als erfüllt gelten, wenn die Gehölze angewachsen sind. Die Gehölze sind dauerhaft zu unterhalten und unterliegen sofort dem Schutz der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 2 | "Katzenkastrationspflicht", mündlicher Vortrag des Kreisveterinäramtes Recklinghausen und des FB 44 / Öffentliche Ordnung und Sport aufgrund des Prüfauftrages aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz vom 01.06.2016 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Vorschlag: Sachstandsbericht und Diskussion über die Zuständigkeit der Stadt Herne bei eingefangenen oder streunenden Katzen im Stadtgebiet | 2016/0624 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2017 | 2016/0612 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht und Diskussion über das integrierte Klimaschutzkonzept aus 2013 - Antrag der Grüne-Fraktion vom 22.04.2016 - | 2016/0345 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Organisation und Aufgaben des Fachbereichs 51 / Umwelt und Stadtplanung - mündlicher Bericht - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | HalternGas Nord - Sachstandsbericht - | 2016/0587 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Wohnbauflächenentwicklung: Potenziale, Bedarfe, planerische Konsequenzen | 2016/0572 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan Nr. 248 - Meesmannstraße / Südstraße - Stadtbezirk Herne-Mitte 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2016/0592 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Dritte Umsetzungsvereinbarung zum Abwasserbeseitigungsvertrag vom 24.10.2007 | 2016/0544 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Regenwasserabkopplung Sportplatz Wilhelmstraße | 2016/0561 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Landschaftsplanänderung Nr. 27 "Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums", Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NW) | 2016/0583 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14.1 | Anfrage: Getötete und geschädigte Hunde /Hundebesitzer durch Giftköder | 2016/0625 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||