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Sachverhalt:
Die Problematik streunender und verwilderter Katzen wurde in der letzten Sitzung andiskutiert. Dabei wurde eine Prüfung der Zuständigkeit, die zunächst nicht grundsätzlich bei der Kommune gesehen wurde, angekündigt. Mittlerweile (4. August) hat es ein eindeutiges Urteil des OVG Münster gegeben (Aktenzeichen 5 B 1265/15 –1 L 1290/15 Münster, s.u.), aus dem sich folgende Fragen ergeben, die im Sachstandbericht beantwortet werden sollten:
Wie stellt sich die Stadt Herne auf die sich aus dem Urteil ergebende Problematik ein?
Was kommt mit diesem Urteil auf die Kommune zu?
Welche Mittel beabsichtigt die Verwaltung in den Haushalt einzustellen?
Welche Mittel stellt das Land wegen der vorher offensichtlich nicht berücksichtigten Konsequenzen den Kommunen zur Verfügung?
Anlage:
Original des Vorschlags
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | VTO_20160826 eingefangene, streunende Katzen (40 KB) | (120 KB) |