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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilpläne (Teilergebnis- und Teilfinanzpläne) des Haushaltsplanentwurfes 2017 zu den in dieser Vorlage aufgeführten Produkten wie vorgeschlagen festzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung berät der Ausschuss für Umweltschutz über die Haushaltsplanansätze für Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege und des Umweltschutzes.
In die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz fallen die Teilpläne zu den Produkten 5503 des Fachbereichs Stadtgrün und 5601 des Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung.
Somit stehen die Teilpläne folgender Produkte zur Beratung an:
| Fach- bereich |
Seiten | |
55 | Natur- und Landschaftspflege |
| 560-563 |
5503 | Natur und Landschaft | FB 55 | 583-589 |
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56 | Umweltschutz |
| 590-592 |
5601 | Umweltschutz | FB 51 | 593-600 |
(FB 55 = Fachbereich Stadtgrün / FB 51 = Fachbereich Umwelt und Stadtplanung)
Hinweise für die Haushaltsplanberatung:
Die Produktbeschreibungen sowie die darin enthaltenen Produktziele und Produktkennzahlen spiegeln im Entwurf des Haushaltsplans die Vorschläge der Verwaltung wieder und sind durch den Ausschuss veränderbar.
Dies kann zu Wechselwirkungen folgender Art führen:
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 = Auszug der relevanten Seiten des Haushaltsplanentwurfes
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 (1190 KB) |