Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Umweltschutz  

Bezeichnung: des Ausschusses für Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz
Datum: Mi, 14.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Antrag: Neufassung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989
Enthält Anlagen
2016/0626  
Ö 2  
Enthält Anlagen
"Katzenkastrationspflicht", mündlicher Vortrag des Kreisveterinäramtes Recklinghausen und des FB 44 / Öffentliche Ordnung und Sport aufgrund des Prüfauftrages aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz vom 01.06.2016    
Ö 3  
Vorschlag: Sachstandsbericht und Diskussion über die Zuständigkeit der Stadt Herne bei eingefangenen oder streunenden Katzen im Stadtgebiet
Enthält Anlagen
2016/0624  
Ö 4  
Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2017
Enthält Anlagen
2016/0612  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht und Diskussion über das integrierte Klimaschutzkonzept aus 2013 - Antrag der Grüne-Fraktion vom 22.04.2016 -
2016/0345  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Organisation und Aufgaben des Fachbereichs 51 / Umwelt und Stadtplanung - mündlicher Bericht -    
Ö 7  
Enthält Anlagen
HalternGas Nord - Sachstandsbericht -
Enthält Anlagen
2016/0587  
Ö 8  
Wohnbauflächenentwicklung: Potenziale, Bedarfe, planerische Konsequenzen
Enthält Anlagen
2016/0572  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 248 - Meesmannstraße / Südstraße - Stadtbezirk Herne-Mitte 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2016/0592  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

2.      Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße wird im Norden durch die nördliche Grenze der Südstraße begrenzt. Im Westen verläuft die Plange-bietsgrenze an der westlichen Grenze des Betriebsgeländes der Entsorgung Herne AöR, Südstraße 10. Im Süden verläuft sie an der südlichen Grenze des Betriebsgeländes entlang, dann südlich des Flurstückes Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 35, Flurstück 12 (Meesmann-straße 14) und Flurstück 250 zur Meesmannstraße. Sie verläuft entlang der westlichen Seite der Meesmannstraße bis zur Stadtgrenze Bochum. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die östliche Straßenseite der Meesmannstraße begrenzt.

Plangebietsgrenzen und Einbindung in das Umfeld können der Übersichtskarte und der Planzeichnung entnommen werden.

 

 

B. Planungsanlass und – erfordernis

 

Das Betriebsgelände der Entsorgung Herne AöR soll nach Osten zur Meesmannstraße hin sowie nach Süden erweitert werden. Hierfür wurde das Grundstück Meesmannstraße 14 (Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 35, Flurstück 12) erworben und die Fläche in die Planung einbezogen. Die geplante Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne ist auf der Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 182/1 -Zentraler Betriebshof- nicht möglich, da dieser im südlichen Teil „öffentliche Grünfläche“ festsetzt. Zudem lassen die Festsetzungen von Pflanzgeboten sowie das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplans die vorgesehene Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne nicht zu.

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Gewerbegebiets, in dem der bereits ansässige Betrieb entsorgung herne AöR erforderliche Betriebserweiterungen und –verlagerungen umsetzen kann. Von der Meesmannstraße ausgehend soll zur Erschließung des Gewerbegebietes eine getrennte Zufahrt und Ausfahrt ermöglicht werden.

Die Zielsetzung entspricht grundsätzlich der im „Regionalen Flächennutzungsplanes der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ dargestellten Situation. Insofern geht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 konform mit den Zielen der Raumordnung und der vorbereitenden Bauleitplanung.

 

 

D. Bisheriges Planverfahren

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße – wurde am 12.05.2015 vom Haupt- und Personalausschuss beschlossen.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 14.04.2015 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 26.11.2015 erfolgte. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 14.12.2015. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplanentwurf ergänzt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 30.06.2016. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplanentwurf ergänzt.

 

Am 28.06.2016 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eins Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung des Planentwurfs erfolgte in der Zeit vom 25.07. – 25.08.2016. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

 

 

E. Änderungen in den Planunterlagen zum Satzungsbeschluss gegenüber der Entwurfsfassung zum Offenlegungsbeschluss

 

Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Blatt 1, Planzeichnung)

 

1.

Der Bebauungsplanentwurf (Blatt 1) erhält die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 26.08.2016.

2.

In der unten stehenden Verfahrensleiste sind die Daten der bisher erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.

 

3.

Bei zwei festgesetzten „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern“ wurden die entsprechenden Symbole ergänzt.

 

Die Änderungen / Ergänzungen sind violetter Farbe markiert.

 

Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Blatt 2, Textteil)

 

1.

Der Bebauungsplanentwurf (Blatt 2) erhält die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 26.08.2016.

2.

In der unten stehenden Verfahrensleiste sind die Daten der bisher erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.

 

3.

Im Textteil B. – 1.1 wurde die Bezeichnung der Gemarkung korrigiert.

 

4.

Im Textteil B. – 1.2 wurde die Bezeichnung der Gemarkung korrigiert und die Flächengröße ergänzt.

 

5.

Im Textteil B. – 1.3 wurde die Bezeichnung der Gemarkung korrigiert und die Flächengröße ergänzt.

 

6.

Im Textteil B. – 1.4 wurde die Bezeichnung der Gemarkung korrigiert und die Flächengröße ergänzt.

 

Die Änderungen / Ergänzungen sind violetter Farbe markiert.

Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Blatt 3, Ergänzungsplan Emissionskontingentierung)

 

1.

Der Ergänzungsplan Emissionskontingentierung (Blatt 3) erhält die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 26.08.2016.

2.

In der unten stehenden Verfahrensleiste sind die Daten der bisher erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.

 

Die Änderungen / Ergänzungen sind violetter Farbe markiert.

 

 

Änderungen in der Begründung

1.

Die Begründung erhält das Datum 26.08.2016 und die Bezeichnung Entwurf zum Satzungsbeschluss. Änderungen in der Begründung / dem Umweltbericht sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt vorgenommen. Entfallende Textpassagen sind durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt markiert.

 

Die Änderungen betreffen nachfolgende Seiten bzw. Kapitel:

 

1.

Seite 1, Deckblatt

 

2.

Seite l-2, Kapitel 2.3

 

3.

Seiten l-5 und l-6, Kapitel 5.1.1

 

4.

Seite l-7, Kapitel 5.1.2 und 5.1.3

 

5.

Seite l-10, Kapitel 5.5.6 und 5.5.7

 

6.

Seite l-11, Kapitel 5.5.8 und 5.5.9

 

7.

Seite l-11, Kapitel 6.1

 

 


Eine erneute Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (öffentliche Auslegung) auf Grund der unter E. angeführten Änderungen / Ergänzungen ist nicht erforderlich.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

                         

   
    13.09.2016 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 14 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

2.      Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

21

10

5

2

1

1

1

1

dagegen:

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

 

 

   
    14.09.2016 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 9 - beschlossen
   

Beschluss:


Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

2.      Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

18

9

5

2

-

1

1

-

dagegen:

1

1

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

 

 

   
    15.09.2016 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 2 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

2.      Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

AfD

dafür:

14

6

5

2

1

-

dagegen:

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

 

 

   
    27.09.2016 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 12 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

2.       

3.      Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt.

4.       

5.      Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

Hinweis der Schriftführung:
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

 

   
    06.10.2016 - Rat der Stadt
    Ö 16 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

2.      Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

49

19

14

4

3

3

2

2

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis der Schriftführung:

Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

 

Ö 10  
Dritte Umsetzungsvereinbarung zum Abwasserbeseitigungsvertrag vom 24.10.2007
Enthält Anlagen
2016/0544  
Ö 11  
Regenwasserabkopplung Sportplatz Wilhelmstraße
Enthält Anlagen
2016/0561  
Ö 12  
Landschaftsplanänderung Nr. 27 "Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums", Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NW)
Enthält Anlagen
2016/0583  
Ö 13  
Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 14  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 14.1  
Anfrage: Getötete und geschädigte Hunde /Hundebesitzer durch Giftköder
Enthält Anlagen
2016/0625  
N 1     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder