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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Antrag: Neufassung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989 | 2016/0626 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | "Katzenkastrationspflicht", mündlicher Vortrag des Kreisveterinäramtes Recklinghausen und des FB 44 / Öffentliche Ordnung und Sport aufgrund des Prüfauftrages aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz vom 01.06.2016 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Vorschlag: Sachstandsbericht und Diskussion über die Zuständigkeit der Stadt Herne bei eingefangenen oder streunenden Katzen im Stadtgebiet | 2016/0624 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2017 | 2016/0612 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht und Diskussion über das integrierte Klimaschutzkonzept aus 2013 - Antrag der Grüne-Fraktion vom 22.04.2016 - | 2016/0345 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Organisation und Aufgaben des Fachbereichs 51 / Umwelt und Stadtplanung - mündlicher Bericht - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | HalternGas Nord - Sachstandsbericht - | 2016/0587 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Wohnbauflächenentwicklung: Potenziale, Bedarfe, planerische Konsequenzen | 2016/0572 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan Nr. 248 - Meesmannstraße / Südstraße - Stadtbezirk Herne-Mitte 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2016/0592 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– wird im Norden durch die nördliche Grenze der Südstraße begrenzt. Im Westen verläuft die Plange-bietsgrenze an der westlichen Grenze des Betriebsgeländes der Entsorgung Herne AöR, Südstraße 10. Im Süden verläuft sie an der südlichen Grenze des Betriebsgeländes entlang, dann südlich des Flurstückes Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 35, Flurstück 12 (Meesmann-straße 14) und Flurstück 250 zur Meesmannstraße. Sie verläuft entlang der westlichen Seite der Meesmannstraße bis zur Stadtgrenze Bochum. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die östliche Straßenseite der Meesmannstraße begrenzt. Plangebietsgrenzen und Einbindung in das Umfeld können der Übersichtskarte und der Planzeichnung entnommen werden.
B. Planungsanlass und – erfordernis
Das Betriebsgelände der Entsorgung Herne AöR soll nach Osten zur Meesmannstraße hin sowie nach Süden erweitert werden. Hierfür wurde das Grundstück Meesmannstraße 14 (Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 35, Flurstück 12) erworben und die Fläche in die Planung einbezogen. Die geplante Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne ist auf der Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 182/1 -Zentraler Betriebshof- nicht möglich, da dieser im südlichen Teil „öffentliche Grünfläche“ festsetzt. Zudem lassen die Festsetzungen von Pflanzgeboten sowie das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplans die vorgesehene Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne nicht zu.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Gewerbegebiets, in dem der bereits ansässige Betrieb entsorgung herne AöR erforderliche Betriebserweiterungen und –verlagerungen umsetzen kann. Von der Meesmannstraße ausgehend soll zur Erschließung des Gewerbegebietes eine getrennte Zufahrt und Ausfahrt ermöglicht werden. Die Zielsetzung entspricht grundsätzlich der im „Regionalen Flächennutzungsplanes der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ dargestellten Situation. Insofern geht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 konform mit den Zielen der Raumordnung und der vorbereitenden Bauleitplanung.
D. Bisheriges Planverfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße – wurde am 12.05.2015 vom Haupt- und Personalausschuss beschlossen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 14.04.2015 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 26.11.2015 erfolgte. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 14.12.2015. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplanentwurf ergänzt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 30.06.2016. Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplanentwurf ergänzt.
Am 28.06.2016 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eins Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung des Planentwurfs erfolgte in der Zeit vom 25.07. – 25.08.2016. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
E. Änderungen in den Planunterlagen zum Satzungsbeschluss gegenüber der Entwurfsfassung zum Offenlegungsbeschluss
Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Blatt 1, Planzeichnung)
1. Der Bebauungsplanentwurf (Blatt 1) erhält die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 26.08.2016. 2. In der unten stehenden Verfahrensleiste sind die Daten der bisher erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.
3. Bei zwei festgesetzten „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern“ wurden die entsprechenden Symbole ergänzt.
Die Änderungen / Ergänzungen sind violetter Farbe markiert.
Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Blatt 2, Textteil)
1. Der Bebauungsplanentwurf (Blatt 2) erhält die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 26.08.2016. 2. In der unten stehenden Verfahrensleiste sind die Daten der bisher erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.
3. Im Textteil B. – 1.1 wurde die Bezeichnung der Gemarkung korrigiert.
4. Im Textteil B. – 1.2 wurde die Bezeichnung der Gemarkung korrigiert und die Flächengröße ergänzt.
5. Im Textteil B. – 1.3 wurde die Bezeichnung der Gemarkung korrigiert und die Flächengröße ergänzt.
6. Im Textteil B. – 1.4 wurde die Bezeichnung der Gemarkung korrigiert und die Flächengröße ergänzt.
Die Änderungen / Ergänzungen sind violetter Farbe markiert. Änderungen im Bebauungsplanentwurf (Blatt 3, Ergänzungsplan Emissionskontingentierung)
1. Der Ergänzungsplan Emissionskontingentierung (Blatt 3) erhält die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 26.08.2016. 2. In der unten stehenden Verfahrensleiste sind die Daten der bisher erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.
Die Änderungen / Ergänzungen sind violetter Farbe markiert.
Änderungen in der Begründung 1. Die Begründung erhält das Datum 26.08.2016 und die Bezeichnung „Entwurf zum Satzungsbeschluss“. Änderungen in der Begründung / dem Umweltbericht sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt vorgenommen. Entfallende Textpassagen sind durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt markiert.
Die Änderungen betreffen nachfolgende Seiten bzw. Kapitel:
1. Seite 1, Deckblatt
2. Seite l-2, Kapitel 2.3
3. Seiten l-5 und l-6, Kapitel 5.1.1
4. Seite l-7, Kapitel 5.1.2 und 5.1.3
5. Seite l-10, Kapitel 5.5.6 und 5.5.7
6. Seite l-11, Kapitel 5.5.8 und 5.5.9
7. Seite l-11, Kapitel 6.1
Der Oberbürgermeister In Vertretung
(Friedrichs) Stadtrat
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13.09.2016 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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14.09.2016 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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15.09.2016 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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27.09.2016 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. 3. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt. 4. 5. Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung:
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06.10.2016 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 26.08.2016 einschließlich Umweltbericht vom 28.04.2016 wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Nr. 248 –Meesmannstraße / Südstraße– vom 26.08.2016 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Schriftführung: Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.
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Ö 10 | Dritte Umsetzungsvereinbarung zum Abwasserbeseitigungsvertrag vom 24.10.2007 | 2016/0544 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Regenwasserabkopplung Sportplatz Wilhelmstraße | 2016/0561 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Landschaftsplanänderung Nr. 27 "Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums", Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NW) | 2016/0583 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14.1 | Anfrage: Getötete und geschädigte Hunde /Hundebesitzer durch Giftköder | 2016/0625 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||