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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie  

Bezeichnung: des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Gremium: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Datum: Mi, 22.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Herne
Enthält Anlagen
2016/0469  
Ö 2  
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen gemäß § 78 SGB VIII
Enthält Anlagen
2016/0410  
Ö 3  
Benennung von Kindertageseinrichtungen für die Weiterentwicklung zu Familienzentren ab dem 01.08.2016
Enthält Anlagen
2016/0480  
Ö 4  
Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen
2016/0368  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die folgenden Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen:

 

  1. Kinder mit Erstwohnsitz in Herne sind vorrangig aufzunehmen.

 

  1. Gemeindefremde Kinder, die derzeit bereits in einer Herner Kindertageseinrichtung betreut werden, haben Bestandsschutz.

 

  1. Plätze für unter dreijährige Kinder in Gruppenform II, die gemäß JHA-Beschluss vom 20.08.2009 eine besondere finanzielle Förderung durch die Stadt Herne erhalten, sind grundsätzlich an Herner Kinder zu vergeben.

 

  1. Die Entscheidung über die Aufnahme ortsfremder Kinder in besonderen Fällen obliegt dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie. Die Gründe sind individuell schriftlich darzulegen. Entsprechende Nachweise müssen dem Antrag auf Einzelfallentscheidung beigefügt werden. Im Vorfeld der Aufnahme eines gemeindefremden Kindes muss die schriftliche Zusage vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie vorliegen.

 

   
    22.06.2016 - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
    Ö 4 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die folgenden Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen:

 

  1. Kinder mit Erstwohnsitz in Herne sind vorrangig aufzunehmen.

 

  1. Gemeindefremde Kinder, die derzeit bereits in einer Herner Kindertageseinrichtung betreut werden, haben Bestandsschutz.

 

  1. Plätze für unter dreijährige Kinder in Gruppenform II, die gemäß JHA-Beschluss vom 20.08.2009 eine besondere finanzielle Förderung durch die Stadt Herne erhalten, sind grundsätzlich an Herner Kinder zu vergeben.

 

  1. Die Entscheidung über die Aufnahme ortsfremder Kinder in besonderen Fällen obliegt dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie. Die Gründe sind individuell schriftlich darzulegen. Entsprechende Nachweise müssen dem Antrag auf Einzelfallentscheidung beigefügt werden. Im Vorfeld der Aufnahme eines gemeindefremden Kindes muss die schriftliche Zusage vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie vorliegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

Sonstige

dafür:

14

4

2

1

1

1

5

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

Ö 5  
Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung hier: Betriebskostenförderung konfessioneller Kindertageseinrichtungen
Enthält Anlagen
2016/0477  
Ö 6  
Projekt Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen „Kita im Koffer“ vom 01.07.2016 – 31.12.2016.
2016/0476  
Ö 7  
Vorschlag: Sachstandsbericht "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Herne"
Enthält Anlagen
2016/0481  
Ö 8  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 9  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Situation im Wohnblock Emscherstr. 82 - 96      
N 2     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 3     Anfragen der Ausschussmitglieder