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Vorlage - 2016/0410  

Betreff: Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen gemäß § 78 SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sarah Gentilini, Tel.: 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
22.06.2016 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen gemäß § 78 SGB VIII zur Kenntnis.


 

 


Sachverhalt:
 

Laut § 78 des SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. Die Arbeitsgemeinschaften dienen als Foren für die Diskussion und gebündelte fachliche Meinungsäußerung um die angemessene aktuelle fachliche Gestaltung der Angebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen (AGTE) blickt in Herne auf eine langjährige Tradition zurück. Sie ist aus dem „Gesprächskreis der Herner Tageseinrichtungen für Kinder“ hervorgegangen“ und wurde im Jahr 2001 in eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII umgewandelt. Eine Geschäftsordnung wurde damals nicht beschlossen. Der Fachausschuss (damals: Jugendhilfeausschuss) wurde über die Etablierung des Gremiums als AG 78 in der Sitzung am 25. September 2001 informiert.

Seitdem besteht eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen. In Bezug auf die in der AGTE vertretenen Personen war weitestgehend Kontinuität gegeben. Im Jahr 2013 wurde von den Mitgliedern der AGTE eine Vereinbarung zur Geschäftsordnung beschlossen. Diese Vereinbarung regelte im Wesentlichen interne/organisatorische Abläufe im Hinblick auf die Durchführung der Treffen sowie die Modaliten bei Entscheidungsfindungsprozessen. Die Schnittstelle zur Politik bzw. zum Fachausschuss war nicht Gegenstand der Vereinbarung. In Kenntnis dessen - und auch der zwischenzeitlich erfolgten personellen Wechsel bei den in der AGTE vertretenen Organisationen - wurde es als gebotenen angesehen, der AGTE einen offiziellen Rahmen in Gestalt einer formalen Geschäftsordnung zu geben.

Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen wurde aufbauend auf den bisherigen Vereinbarungen in der AGTE erarbeitet und in der Sitzung am 19. Mai 2016 einstimmig beschlossen. Die laut Geschäftsordnung vorgesehenen Wahlen der/ des Vorsitzenden sowie der Stellvertretung werden in der nächsten Sitzung der AGTE im September erfolgen.

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 


Anlagen:
 

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Kindertageseinrichtungen (AGTE) gemäß § 78 SGB VIII (Anlage 1)

Mitgliederliste (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_GO_AGTE_Beschluss_19Mail2016 (298 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Mitgliederliste_AGTE_19Mai2016 (215 KB)