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Ratsinformationssystem

Auszug - Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen  

des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2016/0368 Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gentilini, Tel.: 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die folgenden Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen:

 

  1. Kinder mit Erstwohnsitz in Herne sind vorrangig aufzunehmen.

 

  1. Gemeindefremde Kinder, die derzeit bereits in einer Herner Kindertageseinrichtung betreut werden, haben Bestandsschutz.

 

  1. Plätze für unter dreijährige Kinder in Gruppenform II, die gemäß JHA-Beschluss vom 20.08.2009 eine besondere finanzielle Förderung durch die Stadt Herne erhalten, sind grundsätzlich an Herner Kinder zu vergeben.

 

  1. Die Entscheidung über die Aufnahme ortsfremder Kinder in besonderen Fällen obliegt dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie. Die Gründe sind individuell schriftlich darzulegen. Entsprechende Nachweise müssen dem Antrag auf Einzelfallentscheidung beigefügt werden. Im Vorfeld der Aufnahme eines gemeindefremden Kindes muss die schriftliche Zusage vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie vorliegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

Sonstige

dafür:

14

4

2

1

1

1

5

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0