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Vorlage - 2016/0368  

Betreff: Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gentilini, Tel.: 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
22.06.2016 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die folgenden Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen:

 

  1. Kinder mit Erstwohnsitz in Herne sind vorrangig aufzunehmen.

 

  1. Gemeindefremde Kinder, die derzeit bereits in einer Herner Kindertageseinrichtung betreut werden, haben Bestandsschutz.

 

  1. Plätze für unter dreijährige Kinder in Gruppenform II, die gemäß JHA-Beschluss vom 20.08.2009 eine besondere finanzielle Förderung durch die Stadt Herne erhalten, sind grundsätzlich an Herner Kinder zu vergeben.

 

  1. Die Entscheidung über die Aufnahme ortsfremder Kinder in besonderen Fällen obliegt dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie. Die Gründe sind individuell schriftlich darzulegen. Entsprechende Nachweise müssen dem Antrag auf Einzelfallentscheidung beigefügt werden. Im Vorfeld der Aufnahme eines gemeindefremden Kindes muss die schriftliche Zusage vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie vorliegen.

 


Sachverhalt:
 

Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der

Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

In der Sitzung am 26. November 2015 wurde der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie darüber informiert, dass im aktuellen Kindergartenjahr 115 gemeindefremde Kinder in den örtlichen Kindertageseinrichtungen betreut werden. Bezogen auf das insgesamt vorhandene Platzangebot liegt der Anteil der auswärtigen Kinder in den Herner Kitas bei 2,45 Prozent.

 

Eine Umfrage der Jugendhilfeplanung zur Betreuung gemeindefremder Kinder in den Nachbarstädten Bochum, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen und Recklinghausen sowie weiterer Kommunen im September diesen Jahres zeigte, dass der Anteil der auswärtigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen von 0,09 bis hin zu 2,55 Prozent variiert. Die Herner Kitas weisen bei der Betreuung gemeindefremder Kinder mit 2,45 Prozent bei dieser Umfrage den zweihöchsten Wert auf.

 

Da die Jugendhilfeplanung für die örtliche Bedarfsplanung verantwortlich ist und folglich das Betreuungsangebot an der Anzahl der mit Wohnsitz in Herne gemeldeten Kinder ausrichtet, führt die Inanspruchnahme von Kitaplätzen durch gemeindefremde Kinder zu einer Reduzierung des Betreuungsangebotes für Herner Kinder. Vor diesem Hintergrund wurde der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie beauftragt, Kriterien für die Aufnahme gemeindefremder Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die nachstehend aufgeführten Kriterien wurden vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie und von den Trägervertretern der örtlichen Kindertageseinrichtungen gemeinsam entwickelt. Hierzu hat sich eine Unterarbeitsgruppe der AGTE (Arbeitsgemeinschaft der Kindertageseinrichtungen gemäß § 78 SGB VIII) gebildet und die im Folgenden dargestellten Aufnahmeregelung erarbeitet.

 

Die zur Beschlussfassung vorgelegten Aufnahmekriterien für gemeindefremde Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen lauten wie folgt:

 

 

  1. Kinder mit Erstwohnsitz in Herne sind vorrangig aufzunehmen.

 

  1. Gemeindefremde Kinder, die derzeit bereits in einer Herner Kindertageseinrichtung betreut werden, haben Bestandsschutz.

 

  1. Plätze für unter dreijährige Kinder in Gruppenform II, die gemäß JHA-Beschluss vom 20.08.2009 eine besondere finanzielle Förderung durch die Stadt Herne erhalten, sind grundsätzlich an Herner Kinder zu vergeben.

 

  1. Die Entscheidung über die Aufnahme ortsfremder Kinder in besonderen Fällen obliegt dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie. Die Gründe sind individuell schriftlich darzulegen. Entsprechende Nachweise müssen dem Antrag auf Einzelfallentscheidung beigefügt werden. Im Vorfeld der Aufnahme eines gemeindefremden Kindes muss die schriftliche Zusage vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie vorliegen.

 

 

Erläuterungen zu den o.a. Kriterien:

 

zu 1) Ziel ist es, die Platzvergabe in den örtlichen Kindertageseinrichtungen so zu gestalten, dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Herner Kinder umgesetzt wird.

 

zu 2) Vorhandene Betreuungsverträge werden nicht gekündigt. Die Kriterien für die Aufnahme gemeindefremder Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen werden nur bei Neuanmeldungen geprüft.

 

Die Aufnahme von Geschwistern von bereits in den örtlichen Kitas betreuten gemeindefremden Kindern erfolgt analog der hier zur Beschlussfassung vorgelegten Aufnahmeregelung für gemeindefremde Kinder insgesamt. Dass heisst, dass (gemeindefremde) Geschwister bei der Platzvergabe nicht automatisch (wie in der Vergangenheit üblich) bevorzugt werden, sondern zur Vermeidung von sozialen Härten stets ein Antrag auf Einzelfallenscheidung beim Fachbereich Kinder-Jugend-Familie zu stellen ist.

 

zu 3) Hier wird auf die entsprechenden Ausführungen in den Bewilligungsbescheiden sowie auf die Begründung in der JHA-Vorlage verwiesen.

 

zu 4) Der Antrag auf Einzelfallentscheidung muss über die zuständige pädagogische Fachberatung beim Fachbereich Kinder-Jugend-Familie eingereicht werden.

 

Im FB 42 wird eine Liste mit objektiven Bewertungsmaßstäben entwickelt, in welchen Fällen dem Antrag stattgegeben wird (z.B. geplanter Zuzug der Familie nach Herne, ggfls. Berufstätigkeit in Herne). Diese Liste ist nicht abschließend, sondern wird kontinuierlich weiterfortgeführt.

 

 

Die o.a. angeführten Kriterien für die Aufnahme gemeindefremder Kinder in Herner Kindertageseinrichtungen sind trägerübergreifend von allen Herner Kindertageseinrichtungen zu Grunde zu legen. Die Kriterien sind mit dem AKJ-Beschluss verbindlich und gelten bis auf weiteres.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin