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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0469  

Betreff: Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Holger Närrlich, Tel.: 2003
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
22.06.2016 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Vorberatung
29.09.2016 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.10.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 


Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Herne nimmt die in der Begründung skizzierten und in den Anlagen detailliert dargestellten Konzeptionen zur Zusammenarbeit im Netzwerk Früher Hilfen unter Federführung der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen des Familienbüros zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 – 2015) begonnenen Maßnahmen weiter umzusetzen und das Netzwerk interdisziplinär fortzuführen. Der Rat bekennt sich zu den Frühen Hilfen in Herne als integraler Bestandteil kommunaler Familienpolitik und des präventiven Kinderschutzes in Herne.   


Sachverhalt:
Alle Maßnahmen und Aktivitäten in den Frühen Hilfen sind an den Qualitäts- und Handlungszielen des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie ausgerichtet.

 

Qualitätsziel des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie:

Familien starten gut in Herne. Frühzeitige Angebote stehen allen Familien zur Verfügung.

 

Darüber hinaus setzt die Verwaltung mit dem Konzept und den Maßnahmen des Netzwerkes Frühe Hilfen Teile des bereits 2009 beschlossenen „Handlungskonzepts Kommunale Familienförderung – Zukunft für Familien in Herne“ um. Herne schafft hiermit spürbar ein familienfreundliches Klima und steigert seine Attraktivität für Familien.

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie der Stadt Herne erhielt aus der Umsetzung der Verwaltvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Bundesmittel in Höhe von:

 

für 2012 in Höhe von   75.386 €

für 2013 in Höhe von 103.506 €

seit 2014 in Höhe von 114.059 €

 

Seit 2016 wird die Förderung nach dem Bundeskinderschutzgesetz gem. § 3 Abs. 4 KKG aus einem vom Bund bereitgestellten Fonds i. H. v. 51 Mio. € fortgeführt. Die Stadt Herne erhält gem. der aktualisierten Bund-Länder-Vereinbarung und dem präzierten Landeskonzept NRW weiterhin 114.059 € zur Verstetigung der Aktivitäten im Netzwerk Frühe Hilfen.

Das Präventionskonzept und die Umsetzung der Frühen Hilfen wurden bereits 2013 im Verwaltungsvorstand sowie im „Jugendhilfeausschuss“ und dem „Ausschuss für Sozialaes, Gesundheit und Familie“ vorgestellt und beschlossen. Das Landeskonzept NRW präzisiert seit Mitte 2014 als Fördervoraussetzung die Einbeziehung des Rates: Dort heißt es: „Um die Netzwerke Frühe Hilfen strukturell abzusichern und alle relevanten kommunalen Bereiche (z z..B. Jugend- und Gesundheitshilfe) einzubeziehen, bedarf es einer politischen Willensbekundung der kommunalpolitischen Spitze zur Netzwerkbildung und -pflege. Aus diesem Grunde muss ein offizieller Auftrag (Beschluss des Rates oder des Kreistages) zum Auf- bzw. Ausbau eines Netzwerkes Früher Hilfen bestehen.“ (S. 31, ff.)

 

1. Gegenstand der Förderung und Fördernehmer

Der Gegenstand und die Empfänger der Förderung ergeben sich aus Artikel 2 der Bund-Länder-Vereinbarung. Gefördert werden die kommunalen Gebietskörperschaften für Maßnahmen, die nicht schon am 01.01.2012 bestanden haben oder erfolgreiche Modellversuche, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen. Unterschieden wird zwischen vier Förderkomplexen:

  • Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen
  • Familienhebammen und vergleichbare Berufe im Gesundheitswesen im Kontext „Früher Hilfen“ (Gesundheits-/Kranken- und Familiengesundheitspfleger bzw. –pflegerinnen)
  • Ehrenamtsstrukturen und eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Früher Hilfen
  • Sonstige Maßnahmen

 

Für die Einzelheiten und Modalitäten der Förderung wird auf Artikel 2 der Bund-Länder-Vereinbarung und das präzisierte Landeskonzept vom April 2014 verwiesen. (siehe Anlagen)

 

2. Art der Förderung

Nach Artikel 4 Absatz 3 Verwaltungsvereinbarung (VV) i.V.m. § 3 Abs. 1 Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) sind die Länder aufgefordert, für die Förderbereiche eine flächendeckende Partizipation der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu ermöglichen.

 

Die Bundesmittel werden deshalb – nach Abzug der Mittel für die Koordinierungsstelle und für die Durchführung von Qualifizierungen – auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach einem festen Schlüssel kontingentiert, der dem Anteil der Kinder im Alter von 0-3 Jahren im SGB II-Bezug entspricht. Dieser Verteilerschlüssel gilt auch für die Fortführung des Fonds.

 

Den 186 Jugendämtern werden das auf sie entfallende Kontingent und gleichzeitig die Förderbedingungen mitgeteilt.

 

Entsprechend erhält die Stadt Herne 114.059,00 Euro zum Aufbau und zur Verstetigung der Frühen Hilfen in Herne.

 

3. Verwendung der Mittel in Herne

Entsprechend der Erfordernisse des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) und der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 – 2015) wurde das Netzwerk Früher Hilfen gem. § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) etabliert, um die kommunale Infrastruktur in den Frühen Hilfen bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.

 

Eingebunden in dieses Netzwerk sind Vertreter von Trägern, Institutionen und Diensten, die Angebote im Bereich der Frühen Hilfen vorhalten bzw. regelmäßig Kontakte zu Familien von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr haben.

Aufgabe des Netzwerkes ist, analog zum Entwicklungsinteresse des Landes Nordrhein Westfalens, „der Aufbau verbindlicher Netzwerkstrukturen, eine enge Verzahnung präventiver Strukturen und Maßnahmen sowie ein wirksames Vorbeugesystem mit eindeutigen Zuständigkeiten.“ Dies beinhaltet Vereinbarungen zur verbindlichen Zusammenarbeit, auch im Umgang mit Einzelfällen und Entwicklung von Qualitätsstandards.

In der Stadt Herne ist das „Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderzukunft“ 2013 aus dem „Arbeitskreis Frühe Hilfen der Fachbereiche Kinder-Jugend-Familie und des Fachbereiches Gesundheit“ hervorgegangen. Dieser wurde entsprechend den Anforderungen des Bundeskinder-schutzgesetzes interdisziplinär ausgeweitet.

 

Mit der geschlossenen Netzwerkvereinbarung (siehe Anlage) dokumentieren die Netzwerkpartner ihr Interesse für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in Herne und für die gemeinsamen Ziele vertrauensvoll und konstruktiv zusammen zu arbeiten, damit allen Herner Familien ein guter Start ermöglicht werden kann und Ihnen frühzeitig Angebote in den Sozialräumen zur Verfügung stehen.

 

Das Netzwerk versteht sich als ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Entwicklung und Ausgestaltung kinder- und familienbezogener Leistungen mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen im Besonderen für werdende Familien und Familien mit Kindern unter drei Jahren zu erhalten oder Impulse zur Verbesserung der Lebenssituation zu geben. Zudem soll es dazu beitragen, ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes und interdisziplinär aufeinander abgestimmtes Förder- und Unterstützungsangebot notwendiger und geeigneter Hilfen rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen.

 

Ergänzend zu den vor 2012 bestehenden Angeboten im Bereich Früher Hilfen (z. B. Willkommensbesuche bei Neugeborenen, Umsetzung der Verordnung NRW bei Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung von Familien,…) wurden die Mittel in Herne einerseits für die Koordination Früher Hilfen/Kinderzukunft und die Anmietung eines Ladenlokals für das Familienbüro, in dem neben der Koordination auch Angebote Früher Hilfen stattfinden, eingesetzt.

 

Zur systemübergreifenden Vernetzung der Frühen Hilfen in Herne wurde eine Kooperation mit den Herner Geburtskliniken getroffen. Paritätisch finanzieren die öffentliche Jugendhilfe und die St. Elisabethgruppe (Geburtskliniken des St. Anna Hospitals und des Marien Hospitals Herne) zwei Koordinatorinnen (Kinderkrankenschwester bzw. Hebamme). Die in der Geburtsklinik vorhandene unbelastete und in der Regel positive Krankenhaussituation wird für einen frühzeitigen Zugang und das Erkennen von Unterstützungsbedarfen genutzt. Dabei stellen sich insbesondere die Herausforderungen des frühzeitigen Wahrnehmens von möglichen Risiken, des Zugangs zu den Familien und der weiteren Überleitung in potenzielle Unterstützungsangebote. Dies erfolgt durch das „Netzwerk Kinderzukunft“. Die Kooperation mit beiden Geburtskliniken der St. Elisabethgruppe in Herne ist auf Dauer angelegt. Die Erfahrungen zeigen, dass wir über 90 % der Mütter erreichen.

Ergänzend wurden und werden die Strukturen und Angebote für Familien in belasteten Lebenslagen weiterentwickelt, in die Familien nach Überleitung aus der Klinik übergeleitet werden können.

 

Dazu wurde mit dem Fachbereich Gesundheit eine Kooperationsvereinbarung getroffen und der Familienhebammendienst um 21 Stunden aufgestockt.

Weiter werden Angebote für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren gefördert. Beispielhaft sei hier die sozialräumliche Vorhaltung von FuN-Baby und FuN-Kleinkind-Kursen in Kooperation mit den Herner Familienzentren genannt oder die Einrichtung eines monatlichen Familienfrühstückes im Familienbüro. Auch ehrenamtliches Engagement wird in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement befördert. Dazu wurde gemeinsam das Angebot von Familienpaten konzipiert.

Zur Weiterentwicklung der Frühen Hilfen zählt die Bereitstellung von Sachmitteln zur Weiterentwicklung des Familienbüros zu einer Service- und Anlaufstelle zur Erhöhung der Servicequalität für den Bürger (z. B. Ausstattung mit Spielmaterialien, Verweilmöglichkeiten, Wickel- und Stillbereich, …).

 

 

Vorrangige Ziele, die mit den Aktivitäten des Netzwerkes Frühe Hilfen verfolgt werden, sind:

  • Aufbau verbindlicher und Nutzung bereits vorhandener Netzwerkstrukturen
  • Sicherstellung der Interdisziplinarität der Frühen Hilfen
  • (Weiter-)Entwicklung von bedarfs-, zielgruppen- und sozialraumorientierter Strukturen
  • Fachlicher Austausch, Datenanalyse und Bewertung
  • Wissen und Austausch über die Strukturen/Abläufe bei Kindeswohlgefährdung / Kinderschutz bei den jeweiligen Partnern
  • Frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft
  • Information, Motivation, Begleitung von Familien verbessern
  • Sicherung der Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Teilhabe
  • Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit

 

Die Frühen Hilfen in Herne können somit als erstes Glied einer zu entwickelnden und zu konzipierenden altersübergreifenden Präventionskette in Herne verstanden werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin  


Anlagen:
Bund-Länder-Vereinbarung (2012)

Bescheid und Fördergrundsätze des Landes NRW

Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Netzwerk Frühe Hilfen (2016)

Maßnahmeplan (2016)  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bescheid BI_2016 (2026 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Fördergrundsätze NRW zu Bundesinitiative 2016 (2228 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Netzwerk Frühe Hilfen_13_04_2016 (128 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Maßnahmenplan 2016 (29 KB) PDF-Dokument (60 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Verwaltungsvorschriften Bundeskinderschutzgesetz (213 KB)