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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:37 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorschlag: Bericht und Diskussion Bürgerversammlung zum Umlegungsverfahren B-Plan 244 Vödestraße
2015/0227  
Ö 2  
Schulorganisatorische Maßnahmen im Zuge des Inklusionsprozesses - Auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule, Förderschwerpunkt Lernen, Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne (Stadtbezirk Wanne) - Bestimmung von Schwerpunktschulen fürdas Gemeinsame Lernen - Grundschule Ohmstraße, Ohmstraße 2, 44629 Herne (Stadtbezirk Herne-Mitte) - Grundschule Michaelschule, Michaelstraße 16, 44649 Herne (Stadtbezirk Wanne)
Enthält Anlagen
2015/0153  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel  3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):

 

  1. a) Die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Schul-  

     jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen     Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr

    aufgenommen werden.

b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.

 

  1. Die Grundschule Ohmstraße und die Grundschule Michaelschule werden ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung.

 

   
    19.03.2015 - Schulausschuss
    Ö 1 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel  3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):

 

  1. a) Die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Schul-  

     jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen       Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden.

b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.

 

  1. Die Grundschule Ohmstraße und die Grundschule Michaelschule werden ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung.

 

 

Herr Ixert beantragt die getrennte Abstimmung zu den Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages.

 

Frau Klemczak fragt die Mitglieder des Ausschusses, ob Einwände gegen eine getrennte Abstimmung bestehen. Dies ist nicht der Fall.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

18

10

4

2

0

1

0

1

dagegen:

2

 

 

 

1

 

1

 

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

19

10

4

2

1

1

0

1

dagegen:

0

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

 

 

1

 

 

 

   
    28.04.2015 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 1 - beschlossen
   

Herr Bärwald beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1. und 2..

 

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel  3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):

 

  1. a) Die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Schul-  

     jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen       Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden.

b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

14

7

4

1

 

1

1

dagegen:

1

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Die Grundschule Michaelschule wird ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Schwerpunktschule für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

FDP

dafür:

14

7

4

1

 

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

1

 

 

 

   
    30.04.2015 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 2 - beschlossen
   

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel  3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):

 

  1. a) Die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Schul-  

     jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen       Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden.

b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.

 

  1. Die Grundschule Ohmstraße und die Grundschule Michaelschule werden ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

dafür:

15

8

5

2

 

 

dagegen:

2

 

 

 

1

1

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

   
    12.05.2015 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 4 - beschlossen
   

Herr Ixert beantragt getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel  3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):

 

  1. a) Die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Schul-  

     jahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen       Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr

     aufgenommen werden.

b) Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

c) Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

OB

dafür:

11

5

3

1

 

1

1

dagegen:

1

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Die Grundschule Ohmstraße und die Grundschule Michaelschule werden ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    19.05.2015 - Rat der Stadt
    Ö 5 - beschlossen
   

Herr Ixert beantragt, über die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Artikel  3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336):

1.              a)              Die Förderschule Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) in der Weise auslaufend aufgelöst, dass keine neuen Schülerinnen und Schüler in die künftigen Eingangsklassen der Jahrgänge 1 und 5 mehr aufgenommen werden.

              b)               Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange  dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

              c)               Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die auslaufende Auflösung der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule angeordnet.

2.              Die Grundschule Ohmstraße und die Grundschule Michaelschule werden ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

51

25

15

5

0

3

0

2

-

1

dagegen:

5

0

0

0

3

0

2

0

-

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

-

0

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

54

25

15

5

3

3

0

2

-

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

-

0

Enthaltung:

2

0

0

0

0

0

2

0

-

0

 

 

Ö 3  
Ersatzausstattung eines Informatikraumes in der Realschule Strünkede - Stadtbezirk Herne Mitte -
2015/0156  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 24 -Flottmannstraße / Eichenweg / Bergstraße / Erlenweg-, 2. Änderung Stadtbezirk Herne-Mitte Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Enthält Anlagen
2015/0181  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 248 "Meesmannstraße/Südstraße", Stadtbezirk Herne-Mitte Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffent-lichkeit
Enthält Anlagen
2015/0194  
Ö 6  
Straßeninstandsetzung, hier: Bahnhofstraße zwischen Nordstraße und Westring
Enthält Anlagen
2015/0178  
Ö 7  
Neu-u. Ausbau sonst. Straßen; hier: Von-der-Heydt-Str. zwischen Bebelstr. und Westring
Enthält Anlagen
2015/0185  
Ö 8  
Anfrage: Sachstand Verkehrssituation Bochumer Straße
2015/0226  
Ö 9  
Antrag: Beschilderung Brackweder Straße
2015/0225  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Vergabebeschluss über die Objektplanung von Verkehrsanlagen und Freianlagen gemäß HOAI am Neumarkt und der Schaeferstraße      
N 2     Anfrage: Abbruchhaus Riemker Straße      
N 3     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung