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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:54.01 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr.:4 Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibung |
1.200 € p.a. (Folgejahre)
- 3.000 € p.a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:7.541041 Bez.: Anliegerbeiträge nach KAG
Nr.: 7.541053 Bez.: Neu- und Ausbau sonstiger Straßen - Herne
| Nr.: 4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten
Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen |
60.000 €
- 150.000 €
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, vorbehaltlich der Mittelfreigabe die Erneuerung der Fahrbahn der Bahnhofstraße zwischen dem Westring und der Nordstraße.
Sachverhalt:
1. Beschreibung vorhandene Situation:
Die Fahrbahndecke weist Netzrisse im gesamten Straßenabschnitt und diverse Flickstellen auf. Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens incl. Buslinie wird es nicht möglich sein, den jetzigen Zustand der Straße zu erhalten. Da sich die Schäden bis in die Asphaltbinderschicht ziehen, ist eine Erneuerung der Asphaltbinder- und Asphaltdeckschicht dringend erforderlich.
2. Beschreibung der Maßnahme
Der vorhandene Aufbau der Bahnhofstraße stellt sich im Ausbaubereich wie folgt dar:
ca. 20 cm Asphalt
ca. 25 cm Hartkalkstein
ca. 30 cm sandiges Füllmaterial
Die derzeitige Verkehrsbelastung der Fahrbahn entspricht einer Belastungsklasse 3,2 gemäß RStO 12.
Die vorhandenen Mängel können durch den Einbau einer insgesamt 10 cm starken bituminösen Oberbauschicht behoben werden.
Nach der Fertigstellung stellt sich der Aufbau der Asphaltschichten wie folgt dar:
4 cm Asphaltdeckschicht (AC 11 D S)
6 cm Asphaltbinderschicht (AC 16 B S)
ca. 10 cm vorgefundene Asphalttragschicht
Der Leistungsumfang der zu sanierenden Fahrbahnfläche beträgt ca.3.700 m².
Es wird lediglich die Fahrspur, die im Mittel 7,00 m breit ist, saniert. Die seitlichen asphaltierten Parkflächen befinden sich einem Zustand, der eine derzeitige Sanierung nicht notwendig macht.
3. Planungsrecht
Da es sich um eine bestehende Straße handelt, sind alle planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben.
4. Längs- und Querneigungen
Die Längs- und Querneigungen der Fahrbahnfläche sind ausreichend und werden daher nicht geändert.
5. Entwässerung
Die Untersuchung des vorhandenen Entwässerungskanals hat für selbigen keinen Erneuerungsbedarf ergeben.
6. Belastete Schichten
Die im Vorfeld stichprobenartig durchgeführten Untersuchungen des Asphaltes haben keine Hinweise auf teerhaltige Bestandteile ergeben.
7. Kosten/Zuwendungen
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen etwa 150.0000 €. Die Maßnahme wird nicht durch das Land NRW gefördert.
8. KAG
Die zweilagige Erneuerung der Asphaltschichten istnach § 8 KAG beitragspflichtig.
Bei der Bahnhofstraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße.
Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt nach der zurzeit gültigen Ortssatzung für die Fahrbahn 40 Prozent der Ausbaukosten.
Bei geschätzten Ausbaukosten von 150.000 € für die Fahrbahn beträgt der umlagefähige Aufwand hierfür etwa 60.000 €.
9. Bauzeit/Baubeginn
Die Straßenerneuerungsmaßnahme wird kurzfristig nach Maßnahmenbeschluss ausgeschrieben.
Die Bauzeit wird ca. zwei Wochen betragen.
Die Bauarbeiten werden im August/September 2015 ausgeführt.
10. Umleitung
Für die Dauer der Bauzeit wird die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt und eine Umleitung über die Forellstraße – Westring eingerichtet.
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Übersichtsplan (aus Stadtplan)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan Bahnhofstraße zwischen Westring und Nordstraße (656 KB) |