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Der Bezirk Mitte hat am 13.11.14 der Aufstellung des B-Plan 244 „Vödestraße“ zugestimmt. Im Dezember hat dann der Rat das Umlegungsverfahren im Plangebiet eingeleitet. Das Umlegungsverfahren hat zum Ziel, die unbebauten Grundstücke und Grundstücksteile im Umlegungsgebiet so neu anzuordnen, dass eine Bebauung grundsätzlich möglich ist. Die neu geordneten Grundstücke werden dann den Eigentümern nach Anteilen und Wert zugeteilt bzw es wird eine Entschädigung gezahlt.
Im Rahmen dieses Verfahrens sind die betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Versammlung am 25.3.15 eingeladen worden, bei der die Stadt erste Vorstellungen für eine Bebauung dargelegt hat. Soweit uns bekannt ist, hat eine größere Zahl der Grundstückseigentümer die Planung abgelehnt, da sie ihre Grundstücke lieber als Grünland erhalten möchten.
Die Verwaltung sollte die Bezirksvertretung über den Verlauf der Versammlung und die vorgelegte Bauplanung unterrichten.
Ungeachtet des vorläufigen Ergebnisses der Versammlung muss die Stadt ein Interesse daran haben, dass die bestehenden und jetzt brachliegenden Gewerbeflächen in einem Teil des B-Plangebietes hergerichtet werden. Falls keine Einigung mit weiteren Grundstückseigentümern über eine erweiterte Wohnbauplanung erzielt werden kann, muss die Planung entsprechend reduziert werden. Eine zwangsweise durchgeführte Umlegung gegen den Widerstand der Grundstückseigentümer lehnt jedenfalls die Grüne Fraktion ab.