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Vorlage - 2015/0194  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 248 "Meesmannstraße/Südstraße",
Stadtbezirk Herne-Mitte
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffent-lichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Muhss, 3001
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.04.2015 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
22.04.2015 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
30.04.2015 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
12.05.2015 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:               ---------

Nr.:

Bez.:          --------------

 

       ----------------

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:        -----------

Nr.:

Bez.:        ---------------

 

           ---------------

 


Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

 

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

2.               Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 


Sachverhalt:

    

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden durch die Holsterhauser Straße und die ehemalige Bahntrasse des Hibernia-Geländes und im Westen durch die Südstraße und das Betriebsgelände der Entsorgung Herne, Südstraße 10, begrenzt.

Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze am Betriebsgelände der Entsorgung Herne, Südstraße 10 entlang um das Flurstück 12 (Meesmannstraße 14) zur Meesmannstraße. Im Osten begrenzt die Meesmannstraße sowie die westliche Grundstücksgrenze Südstraße 17 (Flurstück 132) das Plangebiet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

 

Das Betriebsgelände der Entsorgung Herne AöR soll westlich der Meesmannstraße erweitert werden. Die geplante Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne ist auf der Grundlage des dort derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 182/1 „Zentraler Betriebshof“ nicht möglich, da dieser im südlichen Teil „öffentliche Grünfläche“ festsetzt.

Zudem lassen die Festsetzungen von Pflanzgeboten sowie das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplans die vorgesehene Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne nicht zu.

Nördlich der Südstraße setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 41 „Feldkampstraße (jetzt Südstraße)“ ein Gewerbegebiet mit fünfgeschossiger Bebaubarkeit fest. Aufgrund der renaturierten Gestaltung der dortigen Halde sind die Festsetzungen von 1973 heute nicht mehr umsetzbar und sollen im Zuge dieses Bauleitplanverfahrens bereinigt werden.

 

 

C. Ziele und Zwecke der Planung / Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Ziel ist es, in einem neuen Bebauungsplan westlich der Meesmannstraße Flächen für Gemeinbedarf für den Entsorgungsbetrieb sowie Grünflächen / Ausgleichsflächen festzusetzen. An der Meesmannstraße soll zur Erschließung der neuen Betriebsflächen ein Kreisverkehr angelegt werden mit Zufahrten zur Entsorgung Herne an der Westseite sowie zum Gewerbegebiet östlich der Meesmannstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Feldkampstraße (jetzt Südstraße)“ zur Anbindung des geplanten Zentralen Betriebshofs der Stadt Herne. Nördlich der Südstraße sollen Grünflächen festgesetzt werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Thierhoff)

Stadträtin


Anlagen:

 

1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP248_Aufstellungsbeschluss_Anlage1 (658 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP248_Aufstellungsbeschluss_Anlage2 (815 KB)