|
|
Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: --------- | Nr.: Bez.: -------------- |
---------------- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: ----------- | Nr.: Bez.: --------------- |
--------------- |
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden durch die Holsterhauser Straße und die ehemalige Bahntrasse des Hibernia-Geländes und im Westen durch die Südstraße und das Betriebsgelände der Entsorgung Herne, Südstraße 10, begrenzt.
Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze am Betriebsgelände der Entsorgung Herne, Südstraße 10 entlang um das Flurstück 12 (Meesmannstraße 14) zur Meesmannstraße. Im Osten begrenzt die Meesmannstraße sowie die westliche Grundstücksgrenze Südstraße 17 (Flurstück 132) das Plangebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Das Betriebsgelände der Entsorgung Herne AöR soll westlich der Meesmannstraße erweitert werden. Die geplante Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne ist auf der Grundlage des dort derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 182/1 „Zentraler Betriebshof“ nicht möglich, da dieser im südlichen Teil „öffentliche Grünfläche“ festsetzt.
Zudem lassen die Festsetzungen von Pflanzgeboten sowie das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplans die vorgesehene Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne nicht zu.
Nördlich der Südstraße setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 41 „Feldkampstraße (jetzt Südstraße)“ ein Gewerbegebiet mit fünfgeschossiger Bebaubarkeit fest. Aufgrund der renaturierten Gestaltung der dortigen Halde sind die Festsetzungen von 1973 heute nicht mehr umsetzbar und sollen im Zuge dieses Bauleitplanverfahrens bereinigt werden.
C. Ziele und Zwecke der Planung / Voraussichtliche Inhalte der Planung
Ziel ist es, in einem neuen Bebauungsplan westlich der Meesmannstraße Flächen für Gemeinbedarf für den Entsorgungsbetrieb sowie Grünflächen / Ausgleichsflächen festzusetzen. An der Meesmannstraße soll zur Erschließung der neuen Betriebsflächen ein Kreisverkehr angelegt werden mit Zufahrten zur Entsorgung Herne an der Westseite sowie zum Gewerbegebiet östlich der Meesmannstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41 „Feldkampstraße (jetzt Südstraße)“ zur Anbindung des geplanten Zentralen Betriebshofs der Stadt Herne. Nördlich der Südstraße sollen Grünflächen festgesetzt werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Thierhoff)
Stadträtin
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | BP248_Aufstellungsbeschluss_Anlage1 (658 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | BP248_Aufstellungsbeschluss_Anlage2 (815 KB) |