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Vorlage - 2015/0181  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 24 -Flottmannstraße / Eichenweg / Bergstraße / Erlenweg-,
2. Änderung

Stadtbezirk Herne-Mitte

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.04.2015 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
22.04.2015 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
30.04.2015 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
12.05.2015 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:        --------------

Nr.:

Bez.:     ---------------

 

          ----------------

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:       ----------------

Nr.:

Bez.:      ---------------

 

         ----------------

 


Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Flottmannstraße / Eichenweg / Bergstraße / Erlenweg gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

2.               Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 


Sachverhalt:

    

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 –Flottmannstraße / Eichenweg / Bergstraße / Erlenweg– liegt im Stadtbezirk Herne-Mitte und umfasst einen Bereich, der durch den Eichenweg im Norden, die östliche Grenze des Flurstücks 751 im Osten, die westliche Grenze des Flurstücks 399 im Südosten und die Straße Im Wietel und den Erlenweg im Südwesten bzw. Westen begrenzt wird. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 751, 752 und 753 Flur 26, Gemarkung Herne.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Kartenausschnitt aus dem Liegenschaftskataster.

 

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

 

Das Plangebiet, für das die Bebauungsplanänderung erfolgen soll, ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf“ zugunsten der „Katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu“ festgesetzt. Der Bebauungsplan ist seit dem 03.02.1967 rechtsgültig. Eine bauliche Nutzung der Fläche hat bis zum heutigen Tage nicht stattgefunden. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 vorhandene Wohnbebauung ist größtenteils Ende der 1950er Jahre entstanden und setzt sich hauptsächlich aus Ein- und Mehrfamilienhäusern zusammen. Im Zentrum dieses Wohnquartiers befindet sich eine kleine Parkanlage mit dem sogenannten „Erlenteich“ und einem ausgeprägten Baumbestand. Die in Rede stehende unbebaute Gemeinbedarfsfläche ist über die Jahre Teil der Parkanlage geworden und verfügt inzwischen ebenfalls über einen größeren Baumbestand.

 

Anfang März hat der Eigentümer der Fläche eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines „Betreuungshauses“ eingereicht. Hierbei handelt es sich um einen langestreckten, abgewinkelten Baukörper von mehr als 50 Meter Länge, der das städtebauliche Erscheinungsbild der Wohnsiedlung dominieren und einen Großteil der beschriebenen Grünfläche vereinnahmen würde.

 

Die gesamte Grün- und Freifläche erfüllt heute eine wichtige städtebauliche Funktion in diesem attraktiven Wohnquartier des Herner Südens. Sie ist sowohl wohnortnaher Erholungsraum als auch Treffpunkt der Quartiersbewohner. Zur langfristigen Aufrechterhaltung der Quartiersqualität ist ein vollständiger Erhalt der zentralen Grünanlage ein wesentlicher Aspekt.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung der gesamten Grünanlage muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 beinhaltet, die in Rede stehende Fläche als „Grünfläche“ festzusetzen.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Der nächste Schritt im Planverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach

§ 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses besteht die Möglichkeit, von den rechtlichen Instrumenten zur Sicherung der Planung Gebrauch zu machen. Die vorliegende Bauvoranfrage kann daher zunächst gemäß § 15 BauGB für die Dauer eines Jahres zurückgestellt werden. Zur weiteren Sicherung der Planung ist gegebenenfalls eine Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB aufzustellen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Friedrichs)

  Stadtrat

 


Anlagen:

 

1. Übersichtsplan

2. Rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 24 mit Eintragung des Geltungsbereichs der 2. Änderung

3. Kartenausschnitt aus dem Liegenschaftskataster mit Eintragung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP24_Pläne_rechtsgültiger Plan mit Änderungsbereich (4899 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP24_Pläne_Übersichtsplan (589 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich BP24_Pläne_Liegenschaftskataster mit Änderungsbereich (767 KB)