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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Neuordnung der Fernwärmeversorgung für das "Gesamt-Herner Stadtgebiet" - Sachstandsbericht | 2015/0748 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Gelsenwasser AG Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH | 2015/0666 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Gelsenwasser AG Gründung der Energieversorgung Alpen GmbH | 2015/0667 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) | 2015/0688 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) Wirtschaftsplan 2016 | 2015/0717 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) Wirtschaftsplan 2016 | 2015/0716 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Stadtwerke Herne AG (StwH): Aufgabe Beteiligung Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GEKKO) | 2015/0726 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Stadtwerke Herne AG (StwH): Gründung der Infrastrukturgesellschaft Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG | 2015/0728 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH: Wirtschaftsplan 2016 | 2015/0718 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Antrag: Transparenz bei Personalentscheidungen | 2015/0569 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Antrag: Kodex um Regelungen zum Jahresabschluss zu erweitern | 2015/0570 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Antrag: Transparenz bei Spenden und Sponsoring | 2015/0571 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK): In Punkt 3.2. werden neue Punkte mit folgendem Wortlaut aufgenommen: „3.2.13 Die Geschäftsführung erstellt jährlich eine Übersicht über die getätigten Aufwendungen für geleistete Spenden, Sponsoring, bezahlte Werbung oder vergleichbare Zuwendungen bzw. Dienstleistungen. Diese Übersicht enthält unter Angabe des jeweiligen Betrages alle Zahlungs- bzw. Leistungsempfänger des Berichtsjahres. Sie ist dem Aufsichtsrat spätestens mit dem entsprechenden Jahresabschluss zur Kenntnis zu geben. Der Aufsichtsrat kann zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Dauer seiner Amtszeit eine Bagatellgrenze für einmalige Zahlungen oder Leistungen festlegen, die den Wert von 10 Euro pro Jahr und natürlicher bzw. juristischer Person nicht übersteigen darf. 3.2.14 Die Geschäftsführung legt dem Aufsichtsrat in jeder Amtszeit mindestens einmal Richtlinien zu Spenden, Sponsoring und Werbung vor, in denen Grundsätze zur Mittelverwendung in diesem Bereich festgehalten werden. 3.2.15 Unternehmen sollen Werbung und Sponsoring unterlassen, wenn sie nicht um Kunden werben müssen (z. B. bei Anschluss- und Benutzungszwang). 3.2.16 Es sollen höchstens Unternehmen mit positivem Jahresergebnis Werbung bzw. Sponsoring betreiben. 3.2.17 Einzelsummen über 1000 Euro und jährliche Gesamtsummen über 0,5 % der Umsatzerlöse des Unternehmens müssen vorab vom Aufsichtsrat beschlossen werden.“ Diese Änderungen sollen schnellstmöglich, spätestens aber mit dem Jahresabschluss über das Jahr 2015 umgesetzt werden.
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29.09.2015 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 - an Verwaltung zurück verwiesen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK): In Punkt 3.2. werden neue Punkte mit folgendem Wortlaut aufgenommen: „3.2.13 Die Geschäftsführung erstellt jährlich eine Übersicht über die getätigten Aufwendungen für geleistete Spenden, Sponsoring, bezahlte Werbung oder vergleichbare Zuwendungen bzw. Dienstleistungen. Diese Übersicht enthält unter Angabe des jeweiligen Betrages alle Zahlungs- bzw. Leistungsempfänger des Berichtsjahres. Sie ist dem Aufsichtsrat spätestens mit dem entsprechenden Jahresabschluss zur Kenntnis zu geben. Der Aufsichtsrat kann zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Dauer seiner Amtszeit eine Bagatellgrenze für einmalige Zahlungen oder Leistungen festlegen, die den Wert von 10 Euro pro Jahr und natürlicher bzw. juristischer Person nicht übersteigen darf. 3.2.14 Die Geschäftsführung legt dem Aufsichtsrat in jeder Amtszeit mindestens einmal Richtlinien zu Spenden, Sponsoring und Werbung vor, in denen Grundsätze zur Mittelverwendung in diesem Bereich festgehalten werden. 3.2.15 Unternehmen sollen Werbung und Sponsoring unterlassen, wenn sie nicht um Kunden werben müssen (z. B. bei Anschluss- und Benutzungszwang). 3.2.16 Es sollen höchstens Unternehmen mit positivem Jahresergebnis Werbung bzw. Sponsoring betreiben. 3.2.17 Einzelsummen über 1000 Euro und jährliche Gesamtsummen über 0,5 % der Umsatzerlöse des Unternehmens müssen vorab vom Aufsichtsrat beschlossen werden.“ Diese Änderungen sollen schnellstmöglich, spätestens aber mit dem Jahresabschluss über das Jahr 2015 umgesetzt werden.
Herr Dr. Dudda stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag der Grünen Fraktion und der Die Linke.Fraktion an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Beratung zu überweisen.
Abstimmungsergebnis:
Somit ist der Antrag an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen überwiesen.
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12.11.2015 - Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - zurückgezogen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Während der Beratung einigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen die Thematik in einem noch per parlamentarischen Antrag zu bildenden interfraktionellen Arbeitskreis auszuarbeiten. Die Antragsteller ziehen den Antrag zurück. |
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Ö 14 | Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Musikschule ab 01.01.2016 | 2015/0599 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII und für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | 2015/0749 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Änderung der orstrechtlichen Bestimmungen hier: Neufassung der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) | 2015/0614 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Vierundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne | 2015/0616 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne | 2015/0617 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Gebührenbedarfsberechnung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Friedhöfe der Stadt Herne - Friedhofsgebührensatzung | 2015/0587 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Neuordnung der Fernwärmeversorgung für das "Gesamt-Herner Stadtgebiet" | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Stadtwerke Herne AG (StwH): Aufgabe Beteiligung Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GEKKO) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | GELSENWASSER AG Beteiligung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH an der CAS Wind Verwaltungs-GmbH und der CAS Wind GmbH & Co. KG | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 4 | Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) Geschäftsführungsangelegenheit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 5 | Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) Geschäftsführungsangelegenheit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 6 | Veräußerung von Wohnhäusern und einem Grundstück in den Bezirken Wanne und Eickel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 7 | Verkauf von Grundstücken an der Meesmannstraße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 8 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 9 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||