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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen  

Bezeichnung: des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Datum: Do, 12.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich -    
Ö 2  
Neuordnung der Fernwärmeversorgung für das "Gesamt-Herner Stadtgebiet" - Sachstandsbericht
2015/0748  
Ö 3  
Gelsenwasser AG Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH
Enthält Anlagen
2015/0666  
Ö 4  
Gelsenwasser AG Gründung der Energieversorgung Alpen GmbH
Enthält Anlagen
2015/0667  
Ö 5  
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW)
Enthält Anlagen
2015/0688  
Ö 6  
Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) Wirtschaftsplan 2016
2015/0717  
Ö 7  
Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) Wirtschaftsplan 2016
2015/0716  
Ö 8  
Stadtwerke Herne AG (StwH): Aufgabe Beteiligung Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GEKKO)
2015/0726  
Ö 9  
Stadtwerke Herne AG (StwH): Gründung der Infrastrukturgesellschaft Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
Enthält Anlagen
2015/0728  
Ö 10  
TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH: Wirtschaftsplan 2016
2015/0718  
Ö 11  
Antrag: Transparenz bei Personalentscheidungen
2015/0569  
Ö 12  
Antrag: Kodex um Regelungen zum Jahresabschluss zu erweitern
2015/0570  
Ö 13  
Antrag: Transparenz bei Spenden und Sponsoring
2015/0571  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK):

In Punkt 3.2. werden neue Punkte mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

3.2.13 Die Geschäftsführung erstellt jährlich eine Übersicht über die getätigten Aufwendungen für geleistete Spenden, Sponsoring, bezahlte Werbung oder vergleichbare Zuwendungen bzw. Dienstleistungen. Diese Übersicht enthält unter Angabe des jeweiligen Betrages alle Zahlungs- bzw. Leistungsempfänger des Berichtsjahres. Sie ist dem Aufsichtsrat spätestens mit dem entsprechenden Jahresabschluss zur Kenntnis zu geben. Der Aufsichtsrat kann zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Dauer seiner Amtszeit eine Bagatellgrenze für einmalige Zahlungen oder Leistungen festlegen, die den Wert von 10 Euro pro Jahr und natürlicher bzw. juristischer Person nicht übersteigen darf.

3.2.14 Die Geschäftsführung legt dem Aufsichtsrat in jeder Amtszeit mindestens einmal Richtlinien zu Spenden, Sponsoring und Werbung vor, in denen Grundsätze zur Mittelverwendung in diesem Bereich festgehalten werden.

3.2.15 Unternehmen sollen Werbung und Sponsoring unterlassen, wenn sie nicht um Kunden werben müssen (z. B. bei Anschluss- und Benutzungszwang).

3.2.16 Es sollen höchstens Unternehmen mit positivem Jahresergebnis Werbung bzw. Sponsoring betreiben.

3.2.17 Einzelsummen über 1000 Euro und jährliche Gesamtsummen über 0,5 % der Umsatzerlöse des Unternehmens müssen vorab vom Aufsichtsrat beschlossen werden.“

Diese Änderungen sollen schnellstmöglich, spätestens aber mit dem Jahresabschluss über das Jahr 2015 umgesetzt werden.

 

   
    29.09.2015 - Rat der Stadt
    Ö 16 - an Verwaltung zurück verwiesen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK):

In Punkt 3.2. werden neue Punkte mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

„3.2.13 Die Geschäftsführung erstellt jährlich eine Übersicht über die getätigten Aufwendungen für geleistete Spenden, Sponsoring, bezahlte Werbung oder vergleichbare Zuwendungen bzw. Dienstleistungen. Diese Übersicht enthält unter Angabe des jeweiligen Betrages alle Zahlungs- bzw. Leistungsempfänger des Berichtsjahres. Sie ist dem Aufsichtsrat spätestens mit dem entsprechenden Jahresabschluss zur Kenntnis zu geben. Der Aufsichtsrat kann zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Dauer seiner Amtszeit eine Bagatellgrenze für einmalige Zahlungen oder Leistungen festlegen, die den Wert von 10 Euro pro Jahr und natürlicher bzw. juristischer Person nicht übersteigen darf.

3.2.14 Die Geschäftsführung legt dem Aufsichtsrat in jeder Amtszeit mindestens einmal Richtlinien zu Spenden, Sponsoring und Werbung vor, in denen Grundsätze zur Mittelverwendung in diesem Bereich festgehalten werden.

3.2.15 Unternehmen sollen Werbung und Sponsoring unterlassen, wenn sie nicht um Kunden werben müssen (z. B. bei Anschluss- und Benutzungszwang).

3.2.16 Es sollen höchstens Unternehmen mit positivem Jahresergebnis Werbung bzw. Sponsoring betreiben.

3.2.17 Einzelsummen über 1000 Euro und jährliche Gesamtsummen über 0,5 % der Umsatzerlöse des Unternehmens müssen vorab vom Aufsichtsrat beschlossen werden.“

Diese Änderungen sollen schnellstmöglich, spätestens aber mit dem Jahresabschluss über das Jahr 2015 umgesetzt werden.

 

 

Herr Dr. Dudda stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag der Grünen Fraktion und der Die Linke.Fraktion an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Beratung zu überweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

38

25

11

0

0

0

0

2

0

-

dagegen:

9

0

0

0

4

3

1

0

1

-

Enthaltung:

3

0

0

3

0

0

0

0

0

-

 

 

Somit ist der Antrag an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen überwiesen.

 

 

   
    12.11.2015 - Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
    Ö 13 - zurückgezogen
   

Während der Beratung einigten sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen die Thematik in einem noch per parlamentarischen Antrag zu bildenden interfraktionellen Arbeitskreis auszuarbeiten.

Die Antragsteller ziehen den Antrag zurück.

Ö 14  
Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Musikschule ab 01.01.2016
Enthält Anlagen
2015/0599  
Ö 15  
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII und für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2015/0749  
Ö 16  
Änderung der orstrechtlichen Bestimmungen hier: Neufassung der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)
Enthält Anlagen
2015/0614  
Ö 17  
Vierundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2015/0616  
Ö 18  
Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2015/0617  
Ö 19  
Gebührenbedarfsberechnung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Friedhöfe der Stadt Herne - Friedhofsgebührensatzung
Enthält Anlagen
2015/0587  
Ö 20  
Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 21  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Neuordnung der Fernwärmeversorgung für das "Gesamt-Herner Stadtgebiet"      
N 2     Stadtwerke Herne AG (StwH): Aufgabe Beteiligung Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GEKKO)      
N 3     GELSENWASSER AG Beteiligung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH an der CAS Wind Verwaltungs-GmbH und der CAS Wind GmbH & Co. KG      
N 4     Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) Geschäftsführungsangelegenheit      
N 5     Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) Geschäftsführungsangelegenheit      
N 6     Veräußerung von Wohnhäusern und einem Grundstück in den Bezirken Wanne und Eickel      
N 7     Verkauf von Grundstücken an der Meesmannstraße      
N 8     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 9     Anfragen der Stadtverordneten