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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0749  

Betreff: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII und für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fachbereich 41
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.11.2015 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:              3102

Bez.:              Grundsicherung u. Hilfen               nach SGB XII

Nr.:              16

Bez.:              Sonstige ordentliche               Aufwendungen

- 1.500.000,--

Nr.:              3103

Bez.:              Grundsicherung für               Arbeitssuchende SGB II

Nr.:              16

Bez.:              Sonstige ordentliche               Aufwendungen

- 1.500.000,--

Nr.:              3104

Bez.:              Leistungen nach dem               Asylbewerberleistungs-              gesetz

Nr.:              16

Bez.:              Sonstige ordentliche               Aufwendungen

- 2.000.000,--

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von:

 

  • 1.500.000 EUR für die Leistungen der Grundsicherung und Hilfen nach dem SGB XII,
  • 1.500.000 EUR für die Leistungen der Grundsicherung f. Arbeitssuchennde (nur Kosten der Unterkunft),
  • 2.000.000 EUR für die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 


Sachverhalt:

 

Dem FB 41 stehen für die Zahlung der o. a. Aufwendungen Haushaltsmittel in Höhe von 25.441.500 EUR (bei Produkt 3102 Grundsicherung und Hilfen nach SGB XII),  46.700.000 EUR (bei Produkt 3103 Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II) und 3.626.000 EUR (bei Produkt 3104 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) zur Verfügung.

 

Aufgrund der Vielzahl von zugewiesenen Asylbewerbern und Flüchtlingen ist zwangsläufig ein deutlich höherer Bedarf entstanden.

 

Die Mehraufwendungen im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB XII betreffen insbesondere die Leistungen „Hilfen zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung“.

 

Der Mehraufwand der Grundsicherung (500.000 EUR) wird vom Bund zu 100 % erstattet.

 

Bei beiden Leistungsarten ist eine vorher nicht bekannte Fallzahlensteigerung feststellbar. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurden diese Steigerungen bereits berücksichtigt.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe können Mittel in Höhe von

 

  • 500.000 EUR

bei der Kostenstelle 3102.06.0000, Sachkonto 448.100.00 (Mehreinnahmen bei Erstattung des Bundes)

 

  • 1.663.000 EUR

bei der Kostenstelle 3103.01.0000, Sachkonto 449.100.00 (Mehreinnahmen bei Erstattung des Bundes)

 

  • 2.637.000 EUR

bei der Kostenstelle 3104.02.0000, Sachkonto 414.100.00 (Mehreinnahmen bei Erstattung des Landes)

 

  • 200.000 EUR

bei der Kostenstelle 3105.04.0000, Sachkonto 432.100.00 (Mehreinnahmen bei den Benutzungsgebühren)

 

aus dem Haushalt des Fachbereich Soziales herangezogen werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak