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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0614  

Betreff: Änderung der orstrechtlichen Bestimmungen
hier: Neufassung der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Heike Hütter, Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Stranowsky, Esther
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
28.10.2015 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie geändert beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
03.11.2015 
des Haupt- und Personalausschusses geändert beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
05.11.2015 
des Integrationsrates      
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.11.2015 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.11.2015 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung von Kindern

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte

336.000,00  (2016)

335.800,00  (2017)

  77.100,00  (2018)

  86.800,00  (2019)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) inkl. neuer Elternbeitragstabelle - ltig ab 01.01.2016.


Sachverhalt:

 

Für die Nutzung von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege können nach § 90 Abs. 1 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) vom Jugendamt festgesetzt werden (pauschalierte Kostenbeteiligung).

 

Die Stadt Herne regelt dies in der „Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)“.

 

Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege wer­den in Her­ne seit 01.08.2008 in unveränderter Höhe erhoben. Zum damaligen Zeitpunkt wur­de eine gemeinsame Beitragstabelle von insgesamt 13 Gemeinden des nördlichen Ruhr­ge­biets geschaffen. Sukzessive haben beteiligte Gemeinden ihre Beitragstabellen zwi­schen­zeit­­lich angepasst; aktuell findet die ehemals gemeinsame Beitragstabelle außer in Herne nur noch in den fünf Städten Gladbeck, Datteln, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen und Her­ten An­wendung. Der seit 2008 unveränderten Beitragshöhe stehen stetige allgemeine Ko­sten­stei­­gerungen gegenüber. Auf der Basis der Betriebskosten­ab­rechnung 2012/ 2013 beläuft sich die Elternbeitragsquote der erhobenen Entgelte für die Angebote der Kindertagesstätten und Tagespflege derzeit auf 7,13 %. Im Jahr 2015 wird die Elternbeitragsquote vor­aus­sicht­lich 7,28 % betragen.

Eine Erhöhung in Höhe von 8 % nach acht Jahren wird in Hinblick auf die allgemeinen Preissteigerungsraten und die Elternbeiträge in den umliegenden Städten als vertretbar angesehen.

Auf die Erhöhung zu einem früheren Zeitpunkt wurde in der Vergangenheit verzichtet, da die gemeinsame Beitragstabelle im mittleren Ruhrgebiet als  besonders familienfreundlich bewertet wurde.

Da inzwischen die umliegenden Städte weitestgehend ausgetreten sind und voraussichtlich auch noch weitere folgen werden, sieht auch die Stadt Herne keine Notwendigkeit mehr darin, die vorhandene Satzung aufrecht zu erhalten.

 

Auch die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Prüfbericht 2014 eine Erhöhung der Elternbeiträge bei gleichzeitiger Anpassung an gesetzliche Bestimmungen empfohlen.

 

Des Weiteren ist der Ratsbeschluss der Vorlage Nr. 2015/0162 aus Mai 2015 umzusetzen. Hiernach hat der Rat der Stadt  am 19.05.2015 rückwirkend zum 01.01.2015 Neuregelungen zur Vergütung und Förderung von Kindertagespflegepersonen beschlossen. Zeitgleich hat der Rat der Stadt über eine „Richtlinie zur Kindertagespflege“, ihre Anlagen und eine mit dem Herner Tageseltern e.V. abzuschließende Kooperationsvereinbarung entschieden. Ein Bestandteil dieser Richtlinie ist die seit 2008 nicht aktualisierte Beitragstabelle der Elternbeitragssatzung. Die bei dem Erlass dieser Richtlinie zu beteiligenden Fachbereiche Finanzsteuerung und Rechnungsprüfung haben die Zustimmung nur unter dem Vorbehalt einer Überprüfung und ggf. Anpassung der Elternbeitragstabelle erteilt.

 

 

Aufgrund dieser Vorgaben ist die Entgeltordnung zu ändern.

 

Die Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) entspricht nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz).  Hiernach wird bestimmt:

 

Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist gemäß § 23 Abs. 3 KiBiz in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend hier­von ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/ 2013 vorzeitig in die Schule auf­ge­nom­men wer­den, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem 1. Dezember für maximal zwölf Monate beitragsfrei. Werden Kinder aus er­­heblichen gesundheitlichen Gründen nach § 35 Absatz 3 Schulgesetz NRW für ein Jahr zu­­rückgestellt, so beträgt die Elternbeitragsfreiheit nach Satz 1 ausnahmsweise zwei Jah­re.

Gemäß § 23 Abs. 5 KiBiz sind Kinder, deren Tagesbetreuung nach Abs. 3 elternbeitragsfrei ist, bei Geschwisterregelungen so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu zah­len wäre. Die aktuelle Satzung steht dem § 23 KiBiz insofern entgegen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat der Stadt Herne im Prüfbericht 2014 empfohlen, ihre Satzung mit der Erhe­bungs­praxis - welche unter Be­rück­sich­­ti­gung der rechtlichen Vorgaben des KiBiz erfolgt - in Ein­klang zu bringen.

 

Aufgrund der stetigen allgemeinen Kostensteigerungen und der seit 2008 unveränderten Beitragshöhe der Elternbeiträge ist eine Anpassung der Beitragstabelle nunmehr unumgänglich. Im Finanzierungsmodell gemäß KiBiz wird von einer jährlichen Preissteigerungsrate von 1,5 % ausgegangen (§ 19 Abs. 2 KiBiz). Im Hinblick darauf, dass seit 8 Jahren keine Beitragserhöhung erfolgt ist, erscheint eine Erhöhung um 8 % zum 01.01.2016 (1 Prozent je Jahr) angemessen.

 

Eine zukünftige Anpassung der Beitragstabelle wird unter Berücksichtigung eines angemessenen Kostendeckungsgrad und aufgrund der dynamischen Entwicklungen in kürzeren  Abständen als bisher erfolgen.

 

Für eine gerechtere Bei­trags­er­he­bung er­folgt für die Beitrags­pflich­ti­gen ab dem 01.01.2016 eine de­tail­lier­te­­re Abstufung des Jahres­ein­kommens im Bereich zwischen der Einkommensstufen ab 55.000 € bis 120.000 € Jah­res­­ein­kom­men. Die Verbesserung der Beitragsgerechtigkeit verursacht nur geringe Einnahmeeinbußen, weil lediglich 16,2 % der Beitragspflichtigen im Einkommensbereich über 50.000 € jährlich liegen und nur 17 %   tatsächlich von einer geringfügigen Beitragssenkung profitieren werden.

 

Für Streikfälle soll eine anteilige Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgen. Diese Regelung wurde zusätzlich im § 3 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung aufgenommen.

Außerdem wurde § 7 Satz 2 dieser Satzung an die aktuellen Vorschriften des § 12 KiBiz angepasst.

 

Darüber hinaus sind weitere redaktionelle Änderungen erfolgt.

 

 

Die Neufassung der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) inkl. neuer Elternbeitragstabelle – gültig ab 01.01.2016 – sind als Anlage 1 beigefügt (Änderungen sind unterstrichen).

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Karlheinz Friedrichs

Stadtrat


Anlagen:

 

  • Entwurf der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege Elternbeitragssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich endgültiger Entwurf Satzung 29.9. (35 KB) PDF-Dokument (91 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ANLAGE zur Elternbeitragssatzung 12.10. (12 KB) PDF-Dokument (40 KB)