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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: ---- Bez.: | Nr.: ---- Bez.: | ---- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2016 der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) mit einem Jahresergebnis von 0,00 € nach Ergebnisabführung festzustellen.
Sachverhalt:
Gemäß § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HBB stellt die Gesellschaft so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung zu Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Im Jahr 2016 wird lt. Wirtschaftsplan der HBB ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00 € prognostiziert (Vorjahr: Jahresergebnis 0,00 €). Die HBB hat nach dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ihren Jahresüberschuss an die Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) abzuführen. Der Jahresüberschuss beträgt in 2016 laut Wirtschaftsplan 2.000,00 € (Vorjahr: Jahresüberschuss 9.000,-- €).
Nach § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der HBB hat der Aufsichtsrat alle Angelegenheiten vorzuberaten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafter-versammlung unterliegen. Der Aufsichtsrat der HBB hat in seiner Sitzung am 26.10.2015 den Wirtschaftsplan 2016 vorberaten. Gemäß § 7 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages obliegt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter-versammlung ist für den 26.11.2015 terminiert.
Der Wirtschaftsplan ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine