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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: ---- Bez.: | Nr.: ---- Bez.: | ---- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH zu.
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum GmbH bzw. die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt. Die mehrheitliche Beteiligung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Stadtwerke Bochum GmbH und die DSW21 zu 100 % (über die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG) Eigentümer der Wasser und Gas Westfalen GmbH sind. In der Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH sind die 19.563 Stück Gelsenwasser-Aktien eingelegt, so dass auch die Stadt Herne mittelbar an der Gelsenwasser AG beteiligt ist. Insgesamt haben die Kommunen mehr als 25 % der Anteile an der Gelsenwasser AG, so dass gemäß § 108 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Ratsbeschlüsse aller an Gelsenwasser beteiligten Kommunen einzuholen sind und die Angelegenheit der Kommunalaufsicht nach
§ 115 Abs. 2 GO NRW anzuzeigen ist.
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 (Vorlage Nr. 2013/0749) der Verschmelzung der Wasserversorgung Hünxe GmbH auf die Gasversorgung Hünxe GmbH, der Umfirmierung in Gemeindewerke Hünxe GmbH und der Beteiligung der GELSENWASSER AG mit 49% der Geschäftsanteile zugestimmt.
Die Gemeindewerke Hünxe GmbH (Anteil der Gemeinde Hünxe 51% und GELSENWASSER AG 49%) planen gemeinsam mit der RAG Montan Immobilien GmbH, Essen die Gründung einer Windpark Hünxe GmbH. Die RAG Montan Immobilien GmbH soll 60%, die Gemeindewerke 40% der Gesellschaft halten.
Das Stammkapital beträgt 25 T €.
Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags (Entwurf, siehe Anlage) „die Konzeptionierung, Planung sowie der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf der Halde Lohberg Nord Norderweiterung in Hünxe“.
Die Gemeinde Hünxe hat der beabsichtigten Beteiligung an der Firma Windpark Hünxe GmbH bereits zugestimmt und gem. § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat gegen die Fassung des Gesellschaftsvertrages keine gemeindewirtschaftlichen Bedenken.
Die Stadt Bochum hat die Stadt Herne über diesen Sachverhalt informiert und gebeten, den entsprechenden Ratsbeschluss sowie die nach § 115 GO NRW erforderliche Anzeige der Beteiligung vorzunehmen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage Vorlage 2015-0666, Gesellschaftsvertrag Hünxe (397 KB) |