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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0748  

Betreff: Neuordnung der Fernwärmeversorgung für das "Gesamt-Herner Stadtgebiet" - Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:1. Frau Peter - 24 02
2. Frau Lasar - 23 03
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Bearbeiter/-in: Lasar, Petra  FB 21 - Finanzsteuerung
   FB 22 - Immobilien und Wahlen
   FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.11.2015 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.11.2015 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung/Grundsätzliches

Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Fernwärmeversorgung im „Gesamt-Herner-Stadtgebiet“ stehen diverse Beschlussfassungen als Ergebnis zahlreicher Verhandlungen zwischen der Stadt Herne, der Stadtwerke Herne AG (STWH) und der E.ON Fernwärme GmbH (EFW) an. Diese sollen aufgrund der Darstellung von schützenswerten wirtschaftlichen Verhältnissen Dritter in der Vorlage der Verwaltung ausnahmsweise aufgrund des Gesamtzusammenhangs aller Beschlusspunkte als „Gesamtpaket“ im nicht-öffentlichen Teil der bürgerschaftlichen Gremien der Stadt beraten werden.

 

Die Verwaltung wurde in diesem Verfahren, insbesondere bei der Erstellung der Wegenutzungsverträge, von dem externen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PKF Fasselt Schlage unterstützt.

 

Im Gegensatz zu den Verfahren zum Neuabschluss von Strom- bzw. Gas-Konzessions-verträgen, für die § 46 Energiewirtschaftsgesetz gilt, bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen für die Verfahren zum Neuabschluss von Fernwärmekonzessionen nicht, hier gelten weder die speziellen energierechtlichen Vorschriften noch das förmliche Vergaberecht der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

 

 

Ausgangslage

Die Fernwärmeversorgung im „Gesamt-Herner-Stadtgebiet“ ist nicht einheitlich organisiert, sie ist aufgeteilt in das Vertragsgebiet Herne-Wanne-Eickel (Wanne-Eickel) und Herne-Mitte. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Für das Fernwärmegebiet Wanne-Eickel ist ein Flächenbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Herne und der E.ON Fernwärme GmbH geschlossen worden.

Für das Fernwärmeversorgungsgebiet Herne-Mitte wurde die Fernwärmeversorgung Herne GmbH (FWH) gegründet, an der die Stadtwerke Herne AG und die E.ON Fernwärme GmbH jeweils zu 50 % am Stammkapital von insgesamt 512.000,00 € beteiligt sind. Für das Fernwärmegebiet Herne-Mitte ist ein Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Herne und der FWH geschlossen worden. Zudem wurde bei Gesellschaftsgründung der FWH ein Konsortialvertrag zwischen der Stadt Herne, STWH und E.ON Fernwärme GmbH abge-schlossen.

Darüber hinaus betreibt EFW im Stadtgebiet Herne (Mitte), Bereich Herne-Grenzweg/ Shamrockstr./Westring, ein weiteres Fernwärmenetz, das sog. INEOS-Netz.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 (siehe Vorlage Nr. 2010/0807) die Kündigung des Flächenbenutzungsvertrages Wanne-Eickel sowie des Gestattungsvertrages Herne-Mitte jeweils zum 31.12.2015 beschlossen und in seiner Sitzung am 11.12.2012 (siehe Vorlage 2012/0775) der Kündigung des Konsortialvertrages durch die Stadtwerke Herne AG zugestimmt, um eine zukunftssichere Neuordnung der Fernwärmeversorgung für das „Gesamt-Herner-Stadtgebiet“ zu erreichen.

 

 

Verhandlungsergebnisse

Nach Kündigung aller Verträge wurde in einer Vielzahl von Verhandlungen das nunmehr vorliegende Ergebnis erzielt, das die Fernwärmeversorgung im „Gesamt-Herner-Stadtgebiet“ ab dem 01.01.2016 sichert. Hierzu sollen nach erfolgter Abwägung der Chancen und Risiken des Vorhabens folgende Beschlussfassungen im nicht-öffentlichen Teil der bürgerschaftlichen Gremien herbeigeführt werden:

 

    Abschluss neuer Wegenutzungsverträge ab 01.01.2016 für die Fernwärmeversorgung in den Stadtgebieten:

  • Wanne-Eickel zwischen der Stadt Herne und der E.ON Fernwärme GmbH
  • Herne-Mitte zwischen der Stadt Herne und der Fernwärmeversorgung Herne GmbH
  • Herne (Mitte) – INEOS-Netz zwischen der Stadt Herne und der Stadtwerke Herne AG GmbH

 

    Erwerb des Geschäftsanteils im numerischen Wert von 256.000,00 € an der Fernwärmeversorgung Herne GmbH von der E.ON Fernwärme GmbH durch die Stadtwerke Herne AG zum 01.01.2016

 

    Kauf des INEOS-Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Herne (Mitte) – INEOS-Netz sowie Kauf der INEOS-Heizzentrale von der Uniper Kraftwerke GmbH durch die STWH zum 31.12.2015

 

    Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung zum gekündigten Konsortialvertrag und zum Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Herne, der Stadtwerke Herne AG, der Fernwärmeversorgung Herne GmbH und der E.ON Fernwärme GmbH

 

    Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fernwärme Herne GmbH

 

    Übernahme der neuen Aufgabe „Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet Herne“ durch die Stadtwerke Herne AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Fernwärmeversorgung Herne GmbH auf die Stadtwerke Herne AG

 

    Verschmelzung der Fernwärmeversorgung Herne GmbH auf die Stadtwerke Herne AG (rückwirkend) mit Wirkung zum 01.01.2016

 

    Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) „Vereinigung der Gesellschafter der Fernwärme Versorgung Herne GmbH“ zum 31.12.2015 sowie der Kündigung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Fernwärme GbR und der Fernwärme Herne GmbH zum 31.12.2015

 

 

Beschlussfassungen Gesellschaftsorgane

Sämtliche Beschlussfassungen der entsprechenden Gesellschaftsorgane der beteiligten städtischen Gesellschaften sollen bis Ende des Jahres herbeigeführt werden. Die erforderlichen Beschlüsse zum Abschluss des Wegenutzungsvertrages Herne-Mitte und hinsichtlich der Verschmelzung sollen im Jahr 2016 erfolgen.

 

 

Anzeigeverfahren

Der Erwerb der Anteile an der Fernwärmeversorgung Herne GmbH durch die STWH und die damit einhergehende Änderung des Gesellschaftsvertrages der FWH, die vorgesehene Verschmelzung der FWH auf die STWH sowie die Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen FWH und der Fernwärme GbR als auch die Auflösung der GbR sind gemäß § 115 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 sowie § 108 Abs. 1 Ziffer 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Anzeige ist erfolgt, eine Rückäußerung steht bei Vorlagenerstellung jedoch noch aus.

 

Der Verkauf und die Abtretung des FWH-Geschäftsanteils seitens EFW an die STWH unterliegen lt. Mitteilung des Bundeskartellamtes vom 23.10.2015 keiner Anmeldepflicht.

 

 

Der Oberbürgermeister                                                                      Der Oberbürgermeister

in Vertretung                                                                                                  in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee                                                                                                  Friedrichs

Stadtdirektor                                                                                                  Stadtrat

 


Anlagen:

keine