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Sachverhalt:
Vorbemerkung/Grundsätzliches
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Fernwärmeversorgung im „Gesamt-Herner-Stadtgebiet“ stehen diverse Beschlussfassungen als Ergebnis zahlreicher Verhandlungen zwischen der Stadt Herne, der Stadtwerke Herne AG (STWH) und der E.ON Fernwärme GmbH (EFW) an. Diese sollen aufgrund der Darstellung von schützenswerten wirtschaftlichen Verhältnissen Dritter in der Vorlage der Verwaltung ausnahmsweise aufgrund des Gesamtzusammenhangs aller Beschlusspunkte als „Gesamtpaket“ im nicht-öffentlichen Teil der bürgerschaftlichen Gremien der Stadt beraten werden.
Die Verwaltung wurde in diesem Verfahren, insbesondere bei der Erstellung der Wegenutzungsverträge, von dem externen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PKF Fasselt Schlage unterstützt.
Im Gegensatz zu den Verfahren zum Neuabschluss von Strom- bzw. Gas-Konzessions-verträgen, für die § 46 Energiewirtschaftsgesetz gilt, bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen für die Verfahren zum Neuabschluss von Fernwärmekonzessionen nicht, hier gelten weder die speziellen energierechtlichen Vorschriften noch das förmliche Vergaberecht der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Ausgangslage
Die Fernwärmeversorgung im „Gesamt-Herner-Stadtgebiet“ ist nicht einheitlich organisiert, sie ist aufgeteilt in das Vertragsgebiet Herne-Wanne-Eickel (Wanne-Eickel) und Herne-Mitte. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar:
Für das Fernwärmegebiet Wanne-Eickel ist ein Flächenbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Herne und der E.ON Fernwärme GmbH geschlossen worden.
Für das Fernwärmeversorgungsgebiet Herne-Mitte wurde die Fernwärmeversorgung Herne GmbH (FWH) gegründet, an der die Stadtwerke Herne AG und die E.ON Fernwärme GmbH jeweils zu 50 % am Stammkapital von insgesamt 512.000,00 € beteiligt sind. Für das Fernwärmegebiet Herne-Mitte ist ein Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Herne und der FWH geschlossen worden. Zudem wurde bei Gesellschaftsgründung der FWH ein Konsortialvertrag zwischen der Stadt Herne, STWH und E.ON Fernwärme GmbH abge-schlossen.
Darüber hinaus betreibt EFW im Stadtgebiet Herne (Mitte), Bereich Herne-Grenzweg/ Shamrockstr./Westring, ein weiteres Fernwärmenetz, das sog. INEOS-Netz.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 (siehe Vorlage Nr. 2010/0807) die Kündigung des Flächenbenutzungsvertrages Wanne-Eickel sowie des Gestattungsvertrages Herne-Mitte jeweils zum 31.12.2015 beschlossen und in seiner Sitzung am 11.12.2012 (siehe Vorlage 2012/0775) der Kündigung des Konsortialvertrages durch die Stadtwerke Herne AG zugestimmt, um eine zukunftssichere Neuordnung der Fernwärmeversorgung für das „Gesamt-Herner-Stadtgebiet“ zu erreichen.
Verhandlungsergebnisse
Nach Kündigung aller Verträge wurde in einer Vielzahl von Verhandlungen das nunmehr vorliegende Ergebnis erzielt, das die Fernwärmeversorgung im „Gesamt-Herner-Stadtgebiet“ ab dem 01.01.2016 sichert. Hierzu sollen nach erfolgter Abwägung der Chancen und Risiken des Vorhabens folgende Beschlussfassungen im nicht-öffentlichen Teil der bürgerschaftlichen Gremien herbeigeführt werden:
Abschluss neuer Wegenutzungsverträge ab 01.01.2016 für die Fernwärmeversorgung in den Stadtgebieten:
Erwerb des Geschäftsanteils im numerischen Wert von 256.000,00 € an der Fernwärmeversorgung Herne GmbH von der E.ON Fernwärme GmbH durch die Stadtwerke Herne AG zum 01.01.2016
Kauf des INEOS-Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Herne (Mitte) – INEOS-Netz sowie Kauf der INEOS-Heizzentrale von der Uniper Kraftwerke GmbH durch die STWH zum 31.12.2015
Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung zum gekündigten Konsortialvertrag und zum Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Herne, der Stadtwerke Herne AG, der Fernwärmeversorgung Herne GmbH und der E.ON Fernwärme GmbH
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fernwärme Herne GmbH
Übernahme der neuen Aufgabe „Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet Herne“ durch die Stadtwerke Herne AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Fernwärmeversorgung Herne GmbH auf die Stadtwerke Herne AG
Verschmelzung der Fernwärmeversorgung Herne GmbH auf die Stadtwerke Herne AG (rückwirkend) mit Wirkung zum 01.01.2016
Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) „Vereinigung der Gesellschafter der Fernwärme Versorgung Herne GmbH“ zum 31.12.2015 sowie der Kündigung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Fernwärme GbR und der Fernwärme Herne GmbH zum 31.12.2015
Beschlussfassungen Gesellschaftsorgane
Sämtliche Beschlussfassungen der entsprechenden Gesellschaftsorgane der beteiligten städtischen Gesellschaften sollen bis Ende des Jahres herbeigeführt werden. Die erforderlichen Beschlüsse zum Abschluss des Wegenutzungsvertrages Herne-Mitte und hinsichtlich der Verschmelzung sollen im Jahr 2016 erfolgen.
Anzeigeverfahren
Der Erwerb der Anteile an der Fernwärmeversorgung Herne GmbH durch die STWH und die damit einhergehende Änderung des Gesellschaftsvertrages der FWH, die vorgesehene Verschmelzung der FWH auf die STWH sowie die Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen FWH und der Fernwärme GbR als auch die Auflösung der GbR sind gemäß § 115 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 sowie § 108 Abs. 1 Ziffer 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Anzeige ist erfolgt, eine Rückäußerung steht bei Vorlagenerstellung jedoch noch aus.
Der Verkauf und die Abtretung des FWH-Geschäftsanteils seitens EFW an die STWH unterliegen lt. Mitteilung des Bundeskartellamtes vom 23.10.2015 keiner Anmeldepflicht.
Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung in Vertretung
Dr. Klee Friedrichs
Stadtdirektor Stadtrat
Anlagen:
keine