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Die Beschwerdeführerin hat sich erneut schriftlich zu ihrer Eingabe
geäußert, da sich nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen kann
Die Beschwerdeführerin hat sich erneut schriftlich zu ihrer
Eingabe geäußert, da sie nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen kann. Das
Schreiben wird vor Beratung des Tagesordnungspunktes verlesen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Sachverhalt:
Die Bürgerin beantragt in ihrer
Eingabe die ständige Nutzung des Diesterwegplatzes als Parkplatz.
Stellungnahme
Aufgrund des Widmungsverfahrens
vom 11. März 1991 ist der Diesterwegplatz ausschließlich dem Fußgängerverkehr
vorbehalten. Lediglich an Markttagen auf dem nahegelegenen Wanner Markt sollte
zur Entlastung des ruhenden Verkehrs das Parken auf dem Diesterwegplatz
zugelassen werden (zum Zeitpunkt der Widmung wurde Montag, Mittwoch und Freitag
6.00 Uhr - 15.00 Uhr festgelegt). Da der Diesterwegplatz im Rahmen des
Wohnumfeldprogramms ausgebaut wurde, widerspricht die Nutzung des Platzes als
öffentlicher Parkplatz den Förderrichtlinien (Zweckbindungsfrist bis 2012).
Weiterhin hat dieser Stadtteilplatz eine wichtige Fußgängerfunktion und dient
der Verbindung vom Krankenhaus im Westen und der Hauptstraße im Osten sowie dem
angrenzenden Wohnquartier.
Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung
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