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Beschluss |
Die Beschwerdeführerin hat sich erneut schriftlich zu ihrer Eingabe geäußert, da sie nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen kann. Das Schreiben wird vor Beratung des Tagesordnungspunktes verlesen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Bürgerin beantragt in ihrer Eingabe die ständige Nutzung des Diesterwegplatzes als Parkplatz.
Stellungnahme
Aufgrund des Widmungsverfahrens vom 11. März 1991 ist der Diesterwegplatz ausschließlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Lediglich an Markttagen auf dem nahegelegenen Wanner Markt sollte zur Entlastung des ruhenden Verkehrs das Parken auf dem Diesterwegplatz zugelassen werden (zum Zeitpunkt der Widmung wurde Montag, Mittwoch und Freitag 6.00 Uhr - 15.00 Uhr festgelegt). Da der Diesterwegplatz im Rahmen des Wohnumfeldprogramms ausgebaut wurde, widerspricht die Nutzung des Platzes als öffentlicher Parkplatz den Förderrichtlinien (Zweckbindungsfrist bis 2012). Weiterhin hat dieser Stadtteilplatz eine wichtige Fußgängerfunktion und dient der Verbindung vom Krankenhaus im Westen und der Hauptstraße im Osten sowie dem angrenzenden Wohnquartier.