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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt:
1.
Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen.
2.
Die
als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.
3316 für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der
Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die
Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im
Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.
Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
14 |
dagegen: |
- |
Enthaltung: |
1 |