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Auszug - Sachstandsbericht Baumängel Lehrschwimmhalle Michaelstraße - Vorschlag DIE WANNER linksalternative Fraktion vom 20.11.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 02.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:
2008/0731 Sachstandsbericht Baumängel Lehrschwimmhalle Michaelstraße
- Vorschlag DIE WANNER linksalternative Fraktion vom 20.11.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag TOP - DIE WANNER (BV)
Verfasser:Die WANNER (BV)Aktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Gebäudemanagement Herne
 
Beschluss

Frau Dahms gibt folgenden Sachstandsbericht:

Frau Dahms gibt folgenden Sachstandsbericht:

 

Am 16.11.2007 wurde in der Presse und am 28.11.2007 im Betriebsauschuss darüber informiert, dass am 19.9.2007 im Bereich der Schwimmbadtreppe Schäden aufgetreten sind. Alle der vier am Schaden Beteilten waren sich einig, dass  auf Grundlage eines von der Gesellschaft für Badewesens benannten  Sachverständigen erstellten Gutachtens die Verursacherfrage zu klären  und eine außergerichtliche Einigung anzustreben sei.

Der Schadensbeseitigung wurde dann umgehend durchgeführt.

Im Betriebsausschuss am 13.02.2008 und in der BV Wanne am 1.04. 2008 wurde darüber berichtet, dass nach Fertigstellung dieser Sanierung ein weiter Schaden im Beckenbereich festgestellt wurde. Mit dem Ziel einer möglichst schnellen  Wiedereröffnung des Bades Anfang 2009 wurde vom GMH die außergerichtliche Einigung weiterhin angestrebt. Aus dem gleichen Grund sollte  ein Fachingenieurbüro für Schwimmbadbau bereits mit den  Vorplanungen beginnen.

Das Gutachten wurde weiter fortgeschrieben und lag bereits im April 2009 vor. Es wurde vom Sachverständigen für die notwendige  Komplettsanierung des Beckens die Schadensanteile wie folgt bewertet:

25% GMH

30% Ingenieurbüro für Bädertechnik

30% Fliesenleger

15% Fachfirma Wassertechnik

Die Gesamtkosten für die Sanierung des Beckens incl. Stufenanlage und  Gutachterkosten wurde mit 169.000,00€  beziffert.

Bis Anfang November wurde mit den am Schaden Beteiligten Verhandlungsgespräche geführt mit folgendem Ergebnis:

Der Anteil des Fliesenlegers liegt bei 20 %, der Anteil der Fachfirma für Wassertechnik bei 7,5%.

Die Versicherung des  Ingenieurbüros für Bädertechnik beteiligt sich pauschal mit 13.500,00 €, obwohl ein von ihr beauftragtes Gutachten ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers ausschließt.

Somit verbleibt ein Anteil von ca. 65%, d.h. 109.000,00€ beim GMH.

 

Das GMH hat mit diesem Verhandlungsergebnis nach Risikoabwägung eine Entscheidung unter zwei Möglichkeiten zu treffen:

 

1.       Einleiten eines Beweissicherungsverfahren, mit folgenden Konsequenzen:

a.       von der Antragstellung beim Landgericht  bis zur Vorlage des Gutachtens wäre mit einem Zeitraum von 9 Monaten zu rechnen, bis zur Freigabe vom Gericht zum Sanierungsbeginn, evtl, mit der Notwendigkeit zur Erstellung von Zusatzgutachten sogar mit einem Zeitraum von bis zu 2,5 Jahren. Dann läge der Sanierungsbeginn im März 2011, die Fertigstellung im Herbst 2011. Entsprechend verkürzte sich natürlich dieser Zeitraum bei Antragstellung sofort nach Feststellung des Schadens im Frühjahr 2008 entsprechend um 8, 5 Monate.

b.       Es würden zusätzlich Gutachterkosten, Gerichtskosten und Kosten aufgrund von Baukostensteigerungen innerhalb des o.g. Zeitraums anfallen.

c.       Die Aussicht durch ein Gerichtsverfahren ein wesentlich besseres Ergebnis in der Schadensaufteilung zu erzielen um die o.g. Kosten auszugleichen wird nach Auffassung des FB Rechts als äußerst gering eingestuft.

 

2.       Veranlassung der Sanierungsarbeiten und Wiedereröffnung des Hallenbades nach den Osterferien 2009.

 

Das GMH hat sich, nach Rücksprache mit dem FB Recht für die 2. Lösung entschieden