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Beschluss |
Frau Dahms gibt folgenden Sachstandsbericht:
Am 16.11.2007 wurde in der Presse und am 28.11.2007 im Betriebsauschuss darüber informiert, dass am 19.9.2007 im Bereich der Schwimmbadtreppe Schäden aufgetreten sind. Alle der vier am Schaden Beteilten waren sich einig, dass auf Grundlage eines von der Gesellschaft für Badewesens benannten Sachverständigen erstellten Gutachtens die Verursacherfrage zu klären und eine außergerichtliche Einigung anzustreben sei.
Der Schadensbeseitigung wurde dann umgehend durchgeführt.
Im Betriebsausschuss am 13.02.2008 und in der BV Wanne am 1.04. 2008 wurde darüber berichtet, dass nach Fertigstellung dieser Sanierung ein weiter Schaden im Beckenbereich festgestellt wurde. Mit dem Ziel einer möglichst schnellen Wiedereröffnung des Bades Anfang 2009 wurde vom GMH die außergerichtliche Einigung weiterhin angestrebt. Aus dem gleichen Grund sollte ein Fachingenieurbüro für Schwimmbadbau bereits mit den Vorplanungen beginnen.
Das Gutachten wurde weiter fortgeschrieben und lag bereits im April 2009 vor. Es wurde vom Sachverständigen für die notwendige Komplettsanierung des Beckens die Schadensanteile wie folgt bewertet:
25% GMH
30% Ingenieurbüro für Bädertechnik
30% Fliesenleger
15% Fachfirma Wassertechnik
Die Gesamtkosten für die Sanierung des Beckens incl. Stufenanlage und Gutachterkosten wurde mit 169.000,00€ beziffert.
Bis Anfang November wurde mit den am Schaden Beteiligten Verhandlungsgespräche geführt mit folgendem Ergebnis:
Der Anteil des Fliesenlegers liegt bei 20 %, der Anteil der Fachfirma für Wassertechnik bei 7,5%.
Die Versicherung des Ingenieurbüros für Bädertechnik beteiligt sich pauschal mit 13.500,00 €, obwohl ein von ihr beauftragtes Gutachten ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers ausschließt.
Somit verbleibt ein Anteil von ca. 65%, d.h. 109.000,00€ beim GMH.
Das GMH hat mit diesem Verhandlungsergebnis nach Risikoabwägung eine Entscheidung unter zwei Möglichkeiten zu treffen:
1. Einleiten eines Beweissicherungsverfahren, mit folgenden Konsequenzen:
a. von der Antragstellung beim Landgericht bis zur Vorlage des Gutachtens wäre mit einem Zeitraum von 9 Monaten zu rechnen, bis zur Freigabe vom Gericht zum Sanierungsbeginn, evtl, mit der Notwendigkeit zur Erstellung von Zusatzgutachten sogar mit einem Zeitraum von bis zu 2,5 Jahren. Dann läge der Sanierungsbeginn im März 2011, die Fertigstellung im Herbst 2011. Entsprechend verkürzte sich natürlich dieser Zeitraum bei Antragstellung sofort nach Feststellung des Schadens im Frühjahr 2008 entsprechend um 8, 5 Monate.
b. Es würden zusätzlich Gutachterkosten, Gerichtskosten und Kosten aufgrund von Baukostensteigerungen innerhalb des o.g. Zeitraums anfallen.
c. Die Aussicht durch ein Gerichtsverfahren ein wesentlich besseres Ergebnis in der Schadensaufteilung zu erzielen um die o.g. Kosten auszugleichen wird nach Auffassung des FB Rechts als äußerst gering eingestuft.
2. Veranlassung der Sanierungsarbeiten und Wiedereröffnung des Hallenbades nach den Osterferien 2009.
Das GMH hat sich, nach Rücksprache mit dem FB Recht für die 2. Lösung entschieden