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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
Gremium: Bezirksvertretung Wanne
Datum: Di, 02.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
IHK-Gründungsinitiative "Gemeinsam Handeln für eine attraktive Stadt" in Wanne - mündlicher Sachstandsbericht -
2008/0719  
Ö 2  
Bürgereingabe Parken auf dem Diesterwegplatz
2008/0707  
Ö 3  
Prüfauftrag zur Parksituation im Bereich des St. Anna-Hospitals - Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2008 -
2008/0718  
Ö 4  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 (Vereinfachtes Verfahren) Baugesetzbuch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 - Wasserstraße - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2008/0649  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.      Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

   
    20.11.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 3 - beschlossen
    Herr Heidinger von der AL-Ratsgruppe fragt nach, wann mit der Vorlage des Zentrenkonzeptes in den politischen Gremien zu rechnen ist

Herr Heidinger von der AL-Ratsgruppe fragt nach, wann mit der Vorlage des Zentrenkonzeptes in den politischen Gremien zu rechnen ist. Die Antwort soll zur Niederschrift gegeben werden.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

 

Lt. Fachbereich 22/Stadtentwicklung ist folgender Zeitplan Zentrenkonzept vorgesehen:

 

Zeitplan Zentrenkonzept

 

Erarbeitung/Fertigstellung Entwurf                        Januar 2009

Interne Abstimmung/AK Einzelhandel                        Februar 2009

Freigabe TÖB-Beteiligung durch VV                        Ende Februar/Anfang März 2009

TÖB-Beteiligung                        März 2009

Billigung der Beschlussvorlage durch VV                        Mitte April 2009

 

Bürgerschaftliche Gremien:

Ausschuss Planung u. Stadtentwicklung                        05.05.09

BV Herne-Mitte                        10.06.09

BV Wanne                        16.06.09

BV Sodingen                        17.06.09

BV Eickel                        18.06.09

Integrationsrat                        18.06.09

HUFA                        23.06.09

Rat der Stadt Herne                        30.06.09

 

Der Zeitplan wird dadurch bestimmt, dass auf der Grundlage des Einzelhandelserlasses vom 22.09.2008 eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchzuführen ist und wegen der vorgezogenen Kommunalwahl im April und Mai keine Sitzungen der Bezirksvertretungen stattfinden werden.

 

   
    26.11.2008 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    02.12.2008 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 4 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.      Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

-

Enthaltung:

1

 

   
    09.12.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 15 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Ö 5  
Einrichtung der Offenen Ganztagsschule an der Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Förderschule - Förderschwerpunkt Lernen -, ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Wanne)
Enthält Anlagen
2008/0636  
Ö 6  
Umwandlung der Realschule Crange in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Wanne)
Enthält Anlagen
2008/0640  
Ö 7  
Mittelverwendung Spielplatzsofortprogrmam - Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2008 -
2008/0714  
Ö 8  
Umgestaltung der Außenanlage (Schulhof) der Realschule Crange im Rahmen des Programms "Stadtumbaumaßnahme Wanne-Mitte"
2008/0616  
Ö 9  
Fehlende Baumscheibenbepflanzung - Anfrage der Bezirksverordneten Knops vom 20.11.2008
2008/0723  
Ö 10  
Bau der Spielanlage im Wanner Stadtgarten - Anfrage des Bezirksverordneten vom 20.11.2008 -
2008/0724  
Ö 11  
Verkehrssituation in der Straße Drögenkamp - Anfrage der Bezirksverordneten Müller vom 20.11.2008 -
2008/0725  
Ö 12  
Sachstandsbericht Baumängel Lehrschwimmhalle Michaelstraße - Vorschlag DIE WANNER linksalternative Fraktion vom 20.11.2008 -
2008/0731  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Umbaumaßnahmen im Bereich des Buschmannshof - Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 21.11.2008 -
2008/0732  
Ö 14  
Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung    
N 1     Neufassung der Überlassungsvereinbarung zur Nutzung des städtischen Saalbaus durch die Mondpalast GmbH      
N 2     Auftrag für Leistungen zur Bürgeraktivierung und -beteiligung im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - Bickern/Unser Fritz -      
N 3     Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung