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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | IHK-Gründungsinitiative "Gemeinsam Handeln für eine attraktive Stadt" in Wanne - mündlicher Sachstandsbericht - | 2008/0719 | |||||||||
Ö 2 | Bürgereingabe Parken auf dem Diesterwegplatz | 2008/0707 | |||||||||
Ö 3 | Prüfauftrag zur Parksituation im Bereich des St. Anna-Hospitals - Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2008 - | 2008/0718 | |||||||||
Ö 4 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 (Vereinfachtes Verfahren) Baugesetzbuch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 - Wasserstraße - Stadtbezirk Wanne | 2008/0649 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die
als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.
3316 für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der
Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die
Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im
Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. |
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20.11.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||
Herr
Heidinger von der AL-Ratsgruppe fragt nach, wann mit der Vorlage des
Zentrenkonzeptes in den politischen Gremien zu rechnen ist. Die Antwort soll
zur Niederschrift gegeben werden. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2. Die als Entwurf
beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich
wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen
Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße
und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig
festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung der
Schriftführung: Lt. Fachbereich
22/Stadtentwicklung ist folgender Zeitplan Zentrenkonzept vorgesehen: Zeitplan Zentrenkonzept Erarbeitung/Fertigstellung Entwurf Januar
2009 Interne Abstimmung/AK Einzelhandel Februar
2009 Freigabe TÖB-Beteiligung durch VV Ende
Februar/Anfang März 2009 TÖB-Beteiligung März
2009 Billigung der Beschlussvorlage durch VV Mitte
April 2009 Bürgerschaftliche
Gremien: Ausschuss Planung u. Stadtentwicklung 05.05.09 BV Herne-Mitte 10.06.09 BV Wanne 16.06.09 BV Sodingen 17.06.09 BV Eickel 18.06.09 Integrationsrat 18.06.09 HUFA 23.06.09 Rat der Stadt Herne 30.06.09 Der Zeitplan wird dadurch bestimmt, dass auf der Grundlage
des Einzelhandelserlasses vom 22.09.2008 eine Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) durchzuführen ist und wegen der vorgezogenen Kommunalwahl im
April und Mai keine Sitzungen der Bezirksvertretungen stattfinden werden. |
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26.11.2008 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2. Die als Entwurf
beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich
wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen
Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße
und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung
eindeutig festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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02.12.2008 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: : Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die
als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.
3316 für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der
Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die
Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im
Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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09.12.2008 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 15 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2. Die als Entwurf
beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich
wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen
Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße
und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung
eindeutig festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Einrichtung der Offenen Ganztagsschule an der Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Förderschule - Förderschwerpunkt Lernen -, ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Wanne) | 2008/0636 | |||||||||
Ö 6 | Umwandlung der Realschule Crange in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Wanne) | 2008/0640 | |||||||||
Ö 7 | Mittelverwendung Spielplatzsofortprogrmam - Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2008 - | 2008/0714 | |||||||||
Ö 8 | Umgestaltung der Außenanlage (Schulhof) der Realschule Crange im Rahmen des Programms "Stadtumbaumaßnahme Wanne-Mitte" | 2008/0616 | |||||||||
Ö 9 | Fehlende Baumscheibenbepflanzung - Anfrage der Bezirksverordneten Knops vom 20.11.2008 | 2008/0723 | |||||||||
Ö 10 | Bau der Spielanlage im Wanner Stadtgarten - Anfrage des Bezirksverordneten vom 20.11.2008 - | 2008/0724 | |||||||||
Ö 11 | Verkehrssituation in der Straße Drögenkamp - Anfrage der Bezirksverordneten Müller vom 20.11.2008 - | 2008/0725 | |||||||||
Ö 12 | Sachstandsbericht Baumängel Lehrschwimmhalle Michaelstraße - Vorschlag DIE WANNER linksalternative Fraktion vom 20.11.2008 - | 2008/0731 | |||||||||
Ö 13 | Umbaumaßnahmen im Bereich des Buschmannshof - Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 21.11.2008 - | 2008/0732 | |||||||||
Ö 14 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Neufassung der Überlassungsvereinbarung zur Nutzung des städtischen Saalbaus durch die Mondpalast GmbH | ||||||||||
N 2 | Auftrag für Leistungen zur Bürgeraktivierung und -beteiligung im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - Bickern/Unser Fritz - | ||||||||||
N 3 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||