|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne | 2007/0189 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung des Sprachstandes zwei Jahre vor der Einschulung Mündlicher Bericht von Frau Schulamtsdirektorin Panhans | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit | 2007/0117 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen
für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab
dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht
festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in
Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen
dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der
Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch
sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
01.03.2007 - Schulausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
08.03.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag: Satz 3 des Beschlussvorschlages soll nach „...Schulräume vorhanden sind...“ wie folgt ergänzt werden „– sofern
es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst,
Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt
–„ Abstimmungsergebnis:
Danach stellt Herr Brüggemann den Beschlussvorschlag mit der Änderung zur Abstimmung. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt – der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.03.2007 - Bezirksvertretung Wanne | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind - sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume / Mehrzweckräume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - ,der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
14.03.2007 - Bezirksvertretung Sodingen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Die o.a. tabellarische Übersicht ist Anlage zum Original der Niederschrift. Die von Frau Meißner-Moroz zur Einsicht gewünschte Stellungnahme der Katholischen Grundschule an der Bergstraße ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15.03.2007 - Bezirksvertretung Eickel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen
für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab
dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht
festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in
Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen
dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der
Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch
sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15.03.2007 - Integrationsrat | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne
folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der
Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen
für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab
dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht
festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in
Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen
dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind – sofern
es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst,
Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt
- , der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen
hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
20.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Stadtverordneter Dr. Dudda schlägt in einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion mit der GRÜNEN Fraktion vor, statt der beschlossenen Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung den Terminus „Schulräume“ in „Klassenräume“ zu ändern. Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Änderungsvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis:
Danach lässt er über den geänderten Beschluss abstimmen: Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
27.03.2007 - Rat der Stadt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes. Frau Stadträtin Thierhoff kündigt an, der Niederschrift das Programm beizufügen (Anlage). Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Leitrahmen der Stadtentwicklung | 2006/0670 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Nahversorgungskonzept 2006 | 2006/0679 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2007 Aufstellung der Finanzpositionen zum Thema Integration | 2007/0191 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Mitteilungen des Vorsitzenden, der Verwaltung und der RAA | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen der Mitglieder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||