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Ratsinformationssystem

Auszug - Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit  

des Integrationsrates
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsrat Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0117 Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Seppmann, Jürgen
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Winkler, Barbara
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Folgende Ergänzung, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte gefasst wurde, wird zur Abstimmung gestellt:

Folgende Ergänzung, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte gefasst wurde, wird zur Abstimmung gestellt:

 

– sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt -

 

Der Integrationsrat spricht sich mit 10 Stimmen, bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung für diese Änderung aus.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - , der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

3

Enthaltung:

1