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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Folgende Ergänzung, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte gefasst wurde, wird zur Abstimmung gestellt:
– sofern es sich nicht um
fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume
und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt -
Der Integrationsrat spricht sich mit 10 Stimmen, bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung für diese Änderung aus.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne
folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der Aufnahmerahmen
für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab
dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht
festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in
Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen
dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind – sofern
es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst,
Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt
- , der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen
hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
10 |
dagegen: |
3 |
Enthaltung: |
1 |