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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Einführung und Verpflichtung einer neuen Bezirksverordneten | ||||||||||
Ö 2 | Bericht und Diskussion über bauliche Veränderungen und die Parksituation im Bereich des Marienhospitals Herne, Hölkeskampring - Vorschlag der SPD-Fraktion vom 11.01.2007 - | 2007/0023 | |||||||||
Ö 3 | Verkehrssituation Roonstraße (Kreisstraße K 29) - mündlicher Sachstandsbericht - | ||||||||||
Ö 4 | Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtbezirken Wanne, Herne-Mitte und Eickel | 2006/0830 | |||||||||
Ö 5 | Fußgängerbrücke an der A 43 in Höhe Roehenstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Taschner vom 10.01.2007 - | 2007/0018 | |||||||||
Ö 6 | Parkplatz Neumarkt - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 11.01.2007 - | 2007/0027 | |||||||||
Ö 7 | Toilettenanlage im Bahnhof - Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 12. Januar 2007 - | 2007/0026 | |||||||||
Ö 8 | Am Westerfeld (Regenkamp) - Anfrage des Bezirksverordneten Taschner vom 10.01.2007 - | 2007/0017 | |||||||||
Ö 9 | Beschluss zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Be-teiligung der Behörden gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2007/0003 | |||||||||
Ö 10 | Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2007/0004 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt beschließt: 1.1
Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord
-Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt. 1.2
Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom
28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
als Satzung beschlossen. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die
nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im
Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne
im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden
(erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße
124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im
Osten. Soweit
der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48
–Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des
Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911
betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes
außer Kraft. Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die Bezirksvertretung Eickel
nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der
Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu. 3. Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu. |
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16.01.2007 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der
Stadt beschließt: 1.1
Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord
-Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt. 1.2
Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom
28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
als Satzung beschlossen. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die
nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im
Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne
im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden
(erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße
124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im
Osten. Soweit
der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48
–Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des
Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911
betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes
außer Kraft. Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan dargestellt. 2.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der
Bezirksvertretung Eickel, folgenden Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die
vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der
Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu. 3. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Sodingen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit
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25.01.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||
Ö 10 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt beschließt: 1.1
Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord
-Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt. 1.2
Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom
28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
als Satzung beschlossen. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die
nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im
Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne
im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden
(erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße
124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im
Osten. Soweit
der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48
–Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des
Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911
betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes
außer Kraft. Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Die ergänzte Begründung sowie der Übersichtsplan sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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31.01.2007 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||
Ö 7 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu. Abstimmungsergebnis:
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01.02.2007 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die
Bezirksvertretung Eickel nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt
der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Görrestraße zu. Abstimmungsergebnis:
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01.02.2007 - Integrationsrat | |||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: |
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06.02.2007 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt beschließt: 1.1
Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006
zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord, -Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt. 1.2
Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom
28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
als Satzung beschlossen. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die
nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im
Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne
im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden
(erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße
124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im
Osten. Soweit
der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48
–Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des
Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911
betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes
außer Kraft. Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan dargestellt. 2. Die Bezirksvertretung Eickel
nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der
Kompensationsmaßnahme an der Görresstraße zu. 3. Die Bezirksvertretung Sodingen nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der Kompensationsmaßnahme an der Bruchstraße zu. Abstimmungsergebnis:
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13.02.2007 - Rat der Stadt | |||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Der Rat der Stadt beschließt: 1.1
Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord
-Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt. 1.2
Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom
28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
als Satzung beschlossen. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die
nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im
Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne
im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden
(erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße
124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im
Osten. Soweit
der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48
–Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des
Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911
betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes
außer Kraft. Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Bürgerlokal - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 11.01.2007 - | 2007/0028 | |||||||||
Ö 12 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | ||||||||||