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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt:
1.1
Der ergänzten Begründung vom 28.12.2006 zum Bebauungsplan Nr. 111 / Nord
-Straße des Bohrhammers-, wird zugestimmt.
1.2
Der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord -Straße des Bohrhammers-, in der Fassung vom
28.12.2006 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I
S. 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
als Satzung beschlossen.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die
nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im
Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne
im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden
(erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße
124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im
Osten.
Soweit
der Bebauungsplan Nr. 111 / Nord Teilflächen der räumlichen Geltungsbereiche
der Bebauungspläne Nr. 35 –Lutherstraße–, Nr. 48
–Flottmannstraße–, Nr. 52 –Am Schrebergarten–, Nr. 111 / Süd –Straße des
Bohrhammers– und des Fluchtlinienplanes der Flottmannstraße vom 18.09.1911
betrifft, treten diese Teile der Bebauungspläne und des Fluchtlinienplanes
außer Kraft.
Der Geltungsbereich
ist im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
13 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
5 |
Anmerkung des Schriftführers:
Die ergänzte Begründung sowie der Übersichtsplan sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.