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Beschluss |
Nachdem das Bürgerlokal in Wanne mittlerweile gut angenommen wird, verfügen wir demnächst auch in Herne-Mitte über eine entsprechende Einrichtung. Ein Schritt, der insgesamt gerade unter dem Aspekt der Bürgernähe nur zu begrüßen ist.
Zur genauen Ausgestaltung der Arbeit des Bürgerlokals gibt es jedoch noch einige ungeklärte Aspekte.
Wir bitte daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird der Bezirksvorsteher hier Bürgersprechstunden abhalten?
2. Falls ja - wie sehen die konkreten Planungen hierfür aus (zeitlicher Rhythmus, Ablauf etc.)?
3. Bekommen die stellvertretenden Bezirksvorsteher ebenfalls die Gelegenheit für Bürgersprechstunden?
4. Wie hoch sind die monatlichen Unterhaltungskosten für das Bürgerlokal?
5. Wie werden die Öffnungszeiten sein?
6. Welche Dienstleistungen kann der Bürger dort insgesamt in Anspruch nehmen?
Herr Telkemeier beantwortet die Anfrage wie folgt und macht, bevor er zur eigentlichen Beantwortung der gestellten Fragen kommt, noch einige allgemeine Anmerkungen:
Bereits mit Schreiben vom 25.08.2005 hat Herr Oberbürgermeister Schiereck alle Mitglieder des Rates der Stadt, aller Bezirksvertretungen und des Ausschusses für Bürgereingaben über den Projektbaustein „BÜRGERlokal“ der Bürgerstadt Herne ausführlich informiert.
Diese neuen Anlaufstellen sollen eine niederschwellige Kommunikationsplattform zwischen Bürgerschaft und Verwaltung sein. Herner Einwohnerinnen und Einwohner sollen hier in lockerer und behördenuntypischer Atmosphäre
n
die Möglichkeit eines
offenen Dialogs erhalten, um Ideen, Anregungen oder Beschwerden anzubringen,
n
Informationen über
Verwaltungswege und Serviceleistungen erhalten können,
n
in Sprechstunden den
unmittelbaren Kontakt zu Verwaltungsinstitutionen und Organen bürgerschaftlicher
Gremien (OB, Bezirksvorsteher/-innen, Bürgerbeauftragter, Integrationsrat,
KiJuPa) finden können.
Daraus ergibt sich folgende Beantwortung:
Zu Frage 1.:
Das BÜRGERlokal Herne steht ebenso wie das BÜRGERlokal Wanne den Bezirksvorstehern für Sprechstunden zur Verfügung. Inwieweit diese davon Gebrauch machen, steht in deren eigenem Ermessen. Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks Herne-Mitte plant nach eigener Auskunft für die nähere Zukunft keine Sprechstunden.
Zu Frage 2.:
Die Antwort entfällt daher.
Sollte der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks Herne-Mitte doch Sprechstunden
durchführen, werden diese den Medien zu entnehmen sein.
Zu Frage 3.:
Die stellvertretenden Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher haben kein eigenes Recht in ihrer Funktion für die Bezirksvertretung Sprechstunden durchzuführen. Selbstverständlich kann jede/r Bezirksverordnete/r eigene Sprechstunden durchführen; diese können jedoch wegen der Durchbrechung der parteipolitischen Neutralität nicht in den BÜRGERlokalen abgehalten werden.
Zu Frage 4.:
Das BÜRGERlokal Herne ist angemietet. Die Höhe der monatlichen Miete kann als vertragliche Angelegenheit nur im nichtöffentlichen Teil genannt werden.
Zu Frage 5.:
Die Öffnungszeiten werden wie im
BÜRGERlokal Wanne sein:
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie
donnerstags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Zu Frage 6.:
Es werden keine Dienstleistungen
(wie z. B. Personalausweise) angeboten.
Die BÜRGERlokale sind in erster Linie für Anregungen und Beschwerden da.
Es werden jedoch auch alle verfügbaren Informationen über die Stadtverwaltung
Herne vorgehalten. Außerdem werden ausgewählte Serviceleistungen angeboten wie
z. B. „gelbe Säcke“, Umweltkalender, Merchandising-Artikel.
Im BÜRGERlokal Wanne wurden im Rahmen einer Sonderaktion tausende
Schlemmer- und Bummelpässe für die Cranger Kirmes verkauft.
Ein Vorverkauf für städtische Veranstaltungen wird zurzeit noch geprüft.
Außerdem werden Sprechstunden von Funktionsträgern, z. B. dem
Bürgerbeauftragten, angeboten.