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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Bau eines Gehweges "Am Düngelbruch"; Anregung gemäß § 24 GONW vom 06. April 2006 | 2006/0302 | ||||
Ö 2 | Spielplatz Taubenweg - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 27.04.2006 - | 2006/0301 | ||||
Ö 3 | Prüfauftrag zum Verbot der Plakatierung auf der Bahnhofstraße und angrenzender Straßen - Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und Grünen-Fraktion vom 28. April 2006 - | 2006/0311 | ||||
Ö 4 | Offene Ganztagsschule Auswahl der Schulen für 2007/2008 | 2006/0204 | ||||
Ö 5 | Entgeltordnung für die Nutzung des Schlosshofes Strünkede | 2006/0224 | ||||
Ö 6 | Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet "Herne Zentum-Nord" - mündlicher Sachstandsbericht - | |||||
Ö 7 | Zustand Grundstück Flottmannstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Hesse vom 28.04.2006 - | 2006/0304 | ||||
11.05.2006 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | ||||||
An der Flottmannstraße befindet sich neben der Hausnummer 139 ein unbebautes Grundstück. Vor Jahren existierten Planungen, dort altengerechte Wohnbebauung entstehen zu lassen. Für die Zwecke ist damals das Grundstück gerodet und alter Baumbestand beseitigt worden. Bis heute ist eine Bebauung nicht erfolgt. Vielmehr ist das Grundstück ungepflegt und stark verwildert. Anwohner beschweren sich häufig über wilde Müllablagerungen. Ich frage daher die Verwaltung: 1. Wer ist der Eigentümer des Grundstücks (Beantwortung im nichtöffentlichen Teil) und welche Nutzungsabsichten bestehen? Welche baurechtlichen Genehmigungen wurden erteilt? 2. Ist die Rodung des Grundstücks seinerzeit mit Genehmigung der Stadt Herne erfolgt; wenn nein, wurde gegen den Veranlasser ordnungsbehördlich vorgegangen? 3. Was gedenkt die Verwaltung zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen auf / an dem Grundstück zu tun? Zu der Anfrage wird von Frau ten Busch wie folgt Stellung genommen: Zu Frage 1.: Die Eigentumsverhältnisse zu o.g. Grundstück werden im nicht öffentlichen Teil mitgeteilt. Am 06.02.2006 wurde ein positiver Vorbescheid und ein Befreiungsbescheid erteilt . Auf dem Grundstück soll ein 3 ½ geschossiges Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungseinheiten und 12 Fertiggaragen errichtet werden. Der Vorhabenstandort befindet sich zu einem Teil innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 24, der die Fläche als "Private Grünfläche" festsetzt. Der verbleibende Grundstücksteil befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Im Rahmen des planungsrechtlichen Vorbescheides konnte von der Festsetzung „Private Grünfläche“ befreit werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Ein Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 sieht für das Grundstück eine Bebaubarkeit in der jetzt genehmigten Form vor. Gegen den Vorbescheid haben mehrere Angrenzer Widerspruch eingelegt. Ein Widerspruchbescheid der beteiligten Bezirksregierung liegt noch nicht vor. Am 16.03.2006 hat der Bauherr entsprechend dem Vorbescheid einen Bauantrag eingereicht, dieser wird zur Zeit geprüft. Zu Frage 2.: Für die Rodung des Grundstückes an der Flottmannstraße gab es keine Genehmigung von Seiten der Stadt. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den damaligen Grundstückseigentümer eingeleitet und später eingestellt. Der Eigentümer konnte glaubhaft darlegen, dass die Arbeiten aufgrund eines Missverständnisses vom Unternehmer durchgeführt wurden. Zu Frage 3.: Am 04.05.2006 wurde vom Fachbereich Umwelt eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Das Grundstück ist stark verwildert. Neben Rasen- und Grünschnitt befindet sich ein blauer Sack auf dem Grundstück, der entfernt werden soll. Großflächige Verunreinigungen konnten nicht festgestellt werden. Sollten in Zukunft Ablagerungen vorgefunden werden, wird der Eigentümer des Grundstückes vom Fachbereich Umwelt aus aufgefordert, die Abfälle zu beseitigen. |
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Ö 8 | Bericht der Verwaltung und Diskussion zur Situation und zum aktuellen Planungsstand des ehemaligen Geländes FBL (Fruchtbörse Limberg) sowie des Bahngeländes an der Poststraße - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 28.04.2006 - | 2006/0312 | ||||
Ö 9 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord -Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2006/0287 | ||||
Ö 10 | Anregungen und Hinweise zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 -Neustraße, Halden-straße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2006/0283 | ||||
Ö 11 | Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 -Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte | 2006/0284 | ||||
Ö 12 | Geänderte Ampelschaltung Baumstraße / Funkenbergstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 30.04.2006 - | 2006/0307 | ||||
Ö 13 | Parkplatzbewirtschaftung auf der P+R-Anlage in der Dammstraße durch P+R-Berechtigungsausweise für P+R-Nutzer und Parkscheibenregelung für Kurzzeitparker | 2006/0250 | ||||
Ö 14 | Haltestellenprogramm 4. Bauabschnitt | 2006/0267 | ||||
Ö 15 | Gräfte Schloss Strünkede - Anfrage des Bezirksverordneten Schnarre vom 27.04.2006 - | 2006/0300 | ||||
Ö 16 | Parkplatzbeleuchtung des kommunalen Friedhofes Holsterhausen an der Gartenstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Hans-Jürgen Fischer vom 26. April 2006 - | 2006/0310 | ||||
Ö 17 | Hasenplage auf dem Baukauer-Friedhof - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 30.04.2006 - | 2006/0308 | ||||
Ö 18 | Spielplatz Poststraße und Grünfläche Von-der-Heydt-Straße | 2006/0297 | ||||
Ö 19 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | |||||
N 1 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | |||||