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Vorlage - 2006/0302  

Betreff: Bau eines Gehweges "Am Düngelbruch"; Anregung gemäß § 24 GONW vom 06. April 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau PalmeAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Anhörung
11.05.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28. März 2006 bittet Herr Rechtsanwalt Heinrich Beestermöller für Herrn Dr. Wiemer, Am Düngelbruch 40, 44625 Herne, den Sachverhalt zum Bau eines Gehweges „Am Düngelbruch“ zu überprüfen.

Zu der formulierten Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

 

Die Ankündigung der Bauarbeiten ab dem 03. April 2006 für den Gehwegausbau an der Straße „Am Düngelbruch“ erfolgte in schriftlicher Form an die Anwohner der Straße am

13. März 2005. Veranlasst wurde dies durch die Fachabteilung Straßenbau, welche für die Umsetzung des am 03. November 2005 gefassten Beschlusses der Bezirksvertretung Herne-Mitte verantwortlich ist.

 

Grundlage für die Ausbauplanung ist der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 8/1 - Bergstraße / Wiescherstraße  -, in Kraft seit 13. September 1968.

 

Bei der Straße „Am Düngelbruch“ handelt es sich um eine Erschließungsstraße, die im Sinne des Baugesetzbuches als nicht endgültig fertiggestellt zu betrachten ist.

 

Der Bebauungsplan sieht ein Trennsystem für die Nutzung der Verkehrsflächen vor, d. h., der Gehweg wird einseitig neben der Fahrbahn angelegt. Zur Fertigstellung der Straße fehlt lediglich die Befestigung des Gehwegbereiches in Fortsetzung des bereits im nördlichen Abschnitt bis zum Wendehammer ausgebauten Teilstücks. Die Ausparzellierung der Gehwegflächen ist  bereits in der Vergangenheit erfolgt.

 

Die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in diesem Bereich der Straße Am Düngelbruch setzt, abgesehen vom Aufstellen der Verkehrszeichen 325/326 - Anfang und Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches -, eine niveaugleiche Verkehrsfläche voraus, welche von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden kann. Parken ist dann nur in dafür vorgegebenen Bereichen erlaubt, ein Begegnungsverkehr muss möglich bleiben, insbesondere für Fahrzeuge der Feuerwehr.

 

In den lt. Bebauungsplan 8/1 festgesetzten Grenzen der öffentlichen Verkehrsfläche (Breite 8,50 m) würde die Umsetzung dieses Vorschlages einen erheblichen baulichen und kostenintensiven Aufwand bedeuten.

 

Bei der konkreten Bauvorbereitung hat sich herausgestellt, dass einige der vorhandenen Bäume möglicherweise nicht, wie geplant, erhalten werden können. Dieser Sachverhalt wird zurzeit noch einmal geprüft.

 

Weitere detaillierte Ausführungen sind o. a. Beschlussvorlage, als Anlage beigefügt, zu entnehmen.

 

Grundsätzlich werden Leitungen der Versorgungsträger nicht in die Fahrbahn gelegt, da bei jedem Störfall  die Fahrbahn aufgebrochen werden müsste und diese Vorgehensweise einen erhöhten Kostenaufwand bedeutet, abgesehen von den Verkehrsbehinderungen im Allgemeinen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlagen

Anlagen

Schreiben des Anwaltes Beestermöller vom 28. März 2006

Beschlussvorlage Nr.: 2005/0747 u. Beschluss der BV Herne-Mitte vom 03. November 2005

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anschreiben_Anlieger der Straße "Am Düngelbruch" (212 KB) PDF-Dokument (196 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anschreiben Rechtsanwalt Beestermöller an den Oberbürgermeister (446 KB) PDF-Dokument (431 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anschreiben Rechtsanwalt Beestermöller an den Rat der Stadt (519 KB) PDF-Dokument (505 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Beschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte vom 03.11.2005 (208 KB) PDF-Dokument (191 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Beschlussvorlage Nr. 2005/0747 (646 KB) PDF-Dokument (632 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Düngelbruch_Übersicht (243 KB) PDF-Dokument (85 KB)