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Mit Schreiben vom 28. März 2006 bittet Herr Rechtsanwalt Heinrich Beestermöller für Herrn Dr. Wiemer, Am Düngelbruch 40, 44625 Herne, den Sachverhalt zum Bau eines Gehweges „Am Düngelbruch“ zu überprüfen.
Zu der formulierten Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Die Ankündigung der Bauarbeiten ab dem 03. April 2006 für den Gehwegausbau an der Straße „Am Düngelbruch“ erfolgte in schriftlicher Form an die Anwohner der Straße am
13. März 2005. Veranlasst wurde dies durch die Fachabteilung Straßenbau, welche für die Umsetzung des am 03. November 2005 gefassten Beschlusses der Bezirksvertretung Herne-Mitte verantwortlich ist.
Grundlage für die Ausbauplanung ist der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 8/1 - Bergstraße / Wiescherstraße -, in Kraft seit 13. September 1968.
Bei der Straße „Am Düngelbruch“ handelt es sich um eine Erschließungsstraße, die im Sinne des Baugesetzbuches als nicht endgültig fertiggestellt zu betrachten ist.
Der Bebauungsplan sieht ein Trennsystem für die
Nutzung der Verkehrsflächen vor, d. h., der Gehweg wird einseitig neben der
Fahrbahn angelegt. Zur Fertigstellung der Straße fehlt lediglich die
Befestigung des Gehwegbereiches in Fortsetzung des bereits im nördlichen
Abschnitt bis zum Wendehammer ausgebauten Teilstücks. Die Ausparzellierung der
Gehwegflächen ist bereits in der
Vergangenheit erfolgt.
Die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in diesem Bereich der Straße Am Düngelbruch setzt, abgesehen vom Aufstellen der Verkehrszeichen 325/326 - Anfang und Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches -, eine niveaugleiche Verkehrsfläche voraus, welche von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden kann. Parken ist dann nur in dafür vorgegebenen Bereichen erlaubt, ein Begegnungsverkehr muss möglich bleiben, insbesondere für Fahrzeuge der Feuerwehr.
In den lt. Bebauungsplan 8/1 festgesetzten Grenzen der öffentlichen Verkehrsfläche (Breite 8,50 m) würde die Umsetzung dieses Vorschlages einen erheblichen baulichen und kostenintensiven Aufwand bedeuten.
Bei der konkreten Bauvorbereitung hat sich herausgestellt, dass einige der vorhandenen Bäume möglicherweise nicht, wie geplant, erhalten werden können. Dieser Sachverhalt wird zurzeit noch einmal geprüft.
Weitere detaillierte Ausführungen sind o. a. Beschlussvorlage, als Anlage beigefügt, zu entnehmen.
Grundsätzlich werden Leitungen der Versorgungsträger nicht in die Fahrbahn gelegt, da bei jedem Störfall die Fahrbahn aufgebrochen werden müsste und diese Vorgehensweise einen erhöhten Kostenaufwand bedeutet, abgesehen von den Verkehrsbehinderungen im Allgemeinen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen
Schreiben des Anwaltes Beestermöller vom 28. März 2006
Beschlussvorlage Nr.: 2005/0747 u. Beschluss der BV Herne-Mitte vom 03. November 2005
Übersichtsplan
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anschreiben_Anlieger der Straße "Am Düngelbruch" (212 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Anschreiben Rechtsanwalt Beestermöller an den Oberbürgermeister (446 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Anschreiben Rechtsanwalt Beestermöller an den Rat der Stadt (519 KB) | ![]() |
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4 | öffentlich | Beschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte vom 03.11.2005 (208 KB) | ![]() |
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5 | öffentlich | Beschlussvorlage Nr. 2005/0747 (646 KB) | ![]() |
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6 | öffentlich | Düngelbruch_Übersicht (243 KB) | ![]() |