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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der ergänzten
Begründung vom 17.03.2006 zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16
–Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, wird
zugestimmt.
2. Die 6. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße,
Bahnhofstraße–, in der Fassung vom 17.03.2006 mit den aufgrund der Beschlüsse
über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe
eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen
Bebauungsplanes Nr. 16 wird begrenzt durch die Von-der-Heydt-Straße im Norden,
die Haldenstraße bzw. den Westring im Westen, die Neustraße bzw. die
Freiligrathstraße im Süden und die Bebelstraße im Osten.
Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 beschränkt sich auf den Bereich zwischen der
Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden
und der Poststraße im Osten.
Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
17 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Anmerkung des Schriftführers:
Der Übersichtsplan sowie der Entwurf der Begründung vom 17.03.2006 sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.