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Auszug - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 -Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 11.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2006/0284 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 -Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Funke, Marion
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 17.03.2006 zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, wird zugestimmt.

 

2. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 –Neustraße, Haldenstraße, Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße–, in der Fassung vom 17.03.2006 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 16 wird begrenzt durch die Von-der-Heydt-Straße im Norden, die Haldenstraße bzw. den Westring im Westen, die Neustraße bzw. die Freiligrathstraße im Süden und die Bebelstraße im Osten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße im Süden und der Poststraße im Osten.

 

Die Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der Übersichtsplan sowie der Entwurf der Begründung vom 17.03.2006 sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.