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Beschluss |
Auf dem Baukauer-Friedhof hat sich eine regelrechte Kaninchenplage mit den daraus resultierenden Schäden an Grabbepflanzungen entwickelt. Der Unmut unter den hierdurch Betroffenen ist mittlerweile so groß, dass bereits Hobbyschützen zur „Selbstjustiz“ greifen und auch verbotenerweise Köder ausgelegt wurden. Die Friedhofsgärtner-Genossenschaft sieht sich den Beschwerden ihrer Kundschaft gegenüber zurzeit hilflos, da die Ansprache der entsprechenden Fachbereiche bisher erfolglos war, und das, obwohl die Genossenschaft die Stadt bei der Lösung der Problematik unterstützen möchte.
Wir bitten daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Herr Görling beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Problematik der von der Friedhofsgärtner-Genossenschaft zitierten "Kaninchenplage" ist der Unteren Jagdbehörde bekannt.
Nach Rücksprache mit dem FB Stadtgrün kann von einer Kaninchenplage nicht gesprochen werden.
Aufgrund von Bürgerbeschwerden hat aber die Untere Jagdbehörde bereits im Juni 2004 einen zweiten Jäger zur Bejagung der Kaninchen eingesetzt.
Nach Rücksprache mit den Jägern Tölle sind im Herbst/Winter 2005/2006 49 Kaninchen geschossen worden.
Zurzeit dürfen nach der Jagdzeitenverordnung des Landes NRW nur Jungkaninchen bejagt werden. Jungkaninchen haben den Kaninchenbau noch nicht verlassen, so dass sie noch nicht geschossen werden können. Altkaninchen dürfen nur vom 01.10. bis 28.02. bejagt werden.
Zu Frage 1.:
Der Friedhofsgärtner-Genossenschaft wurde mit Schreiben vom 23.03.2006 durch den FB Stadtgrün ein Ortstermin, gemeinsam mit der unteren Jagdbehörde und einem Schädlingsbekämpfer, zwecks Erörterung angeboten.
Davon hat die Friedhofsgärtner-Genossenschaft bisher keinen Gebrauch gemacht.
Zu Frage 2.:
Derartige Problematik auf anderen Friedhöfen ist der unteren Jagdbehörde nicht bekannt.
Zu Frage 3.:
Intensive Bejagung der Jungkaninchen ganzjährig.
Schonzeit der Altkaninchen 01.03. – 30.09.
Zu Frage 4):
Entsprechende Maßnahmen sind bereits seit dem 04.06.2004 getroffen worden. Seit diesem Zeitpunkt ist entgegen der bisherigen Verfahrensweise der Unteren Jagdbehörde, jeweils einen Jäger für einen Friedhof zur Bejagung einzusetzen, einem zweiten Jäger eine beschränkte Jagderlaubnis erteilt worden.
Frau Bregenstroth weist darauf hin, dass sie stellenweise bis zu 40 Kaninchen gezählt hat und dass hier von einer Plage gesprochen werden kann.
Frau Kamm weist nochmals auf die sensible Behandlung der Problematik hin.
Eine anwesende Bürgerin äußert ihren Unmut über die Aussagen des FB 54 und erörtert detailliert die zahlreichen Schäden, die bei der Grabpflege durch die Kaninchenplage entstehen.