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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0224  

Betreff: Entgeltordnung für die Nutzung des Schlosshofes Strünkede
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Leckscheid, Markus
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Goldhahn, Denise
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss Vorberatung
05.04.2006 
des Kultur- und Bildungsausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
11.05.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.05.2006 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.06.2006 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

stehen noch nicht fest,

geringe Einnahmeverbesserung

wird noch festgelegt

Verwaltungshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte Entgeltordnung für die Nutzung des Schlosshofes Strünkede.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Schlosshof Strünkede hat sich mit dem Programm “Strünkeder Sommer” und den neuen museumspädagogischen Angeboten zu einem überaus attraktiven Veranstaltungsort mit erheblichem Besucherpotential weiterentwickelt. Die zur Zeit noch laufenden Umbau- und Verschönerungsmaßnahmen werden zu einer weiteren Verbesserung dieses herausgehobenen Open-air-Standortes beitragen. Über die Veranstaltungsinhalte und Baumaßnahmen wurden der Kultur- und Bildungsausschuss und die Bezirksvertretung Herne-Mitte bereits informiert.

 

Da im Rahmen der Veranstaltungsplanung für den Strünkeder Sommer auch Kulturveranstaltungen mit Kooperationspartnern vorgesehen sind und darüber hinaus, soweit dies die eigenen Planungen des Fachbereichs Kultur zulassen, eine weitere Öffnung für repräsentative Veranstaltungen außerhalb des Kulturbetriebes ermöglicht werden soll, ist es notwendig, durch die vorgelegte Entgeltordnung einen formellen Rahmen zu schaffen.

Im Falle der Nutzung des Schlosshofes für repräsentative Veranstaltungen Dritter soll ein dem Aufwand und dem besonderem Charakter des Veranstaltungsortes entsprechendes Nutzungsentgelt erhoben werden, das den kulturellen Aktivitäten am Schloss Strünkede unmittelbar zugute kommen wird.

 

Bei den Planungen des Fachbereichs Kultur wird dafür Sorge getragen, dass die traditionellen Schlosshofveranstaltungen in der bisherigen Form fortgesetzt werden können.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thierhoff

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Entgeltordnung Schlosshof Strünkede,06-01-23 (24 KB) PDF-Dokument (7 KB)