|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Umbau und Einrichtung der Grundschule Berliner Platz zu einer Offenen Ganztagsschule - Stadtbezirk Herne-Mitte - | 2004/0015 | ||||
Ö 2 | Umbau und Einrichtung der Grundschule Schillerstraße zu einer Offenen Ganztagsschule - Stadtbezirk Herne-Mitte - | 2004/0018 | ||||
Ö 3 | Erneuerung der Bolzplatzanlage Hölkeskampring - Antrag der CDU-Fraktion vom 20.02.2004 - | 2004/0142 | ||||
Ö 4 | Haushaltsplan 2004 | 2004/0123 | ||||
Ö 5 | Grundstück an der Breddestraße - ehemaliger Standort Straßenverkehrsamt - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 20. Februar 2004 - | 2004/0138 | ||||
Ö 6 | Sachstandsbericht über Bauvorhaben, Brandschutz und laufende Bauunterhaltung des GMH im Jahr 2003 und Vorausschau 2004 | 2004/0044 | ||||
Ö 7 | 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte | 2004/0038 | ||||
Ö 8 | Erscheinungsbild Stadtgarten und Zukunft des Stadtgartens - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 19. Februar 2004 - | 2004/0137 | ||||
Ö 9 | Städtebauliches Konzept Flottmanngelände / Straße des Bohrhammers Umsetzung der Beschlüsse bürgerschaftlicher Gremien - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 20. Februar 2004 - | 2004/0140 | ||||
Ö 10 | Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVI - Herne-Mitte - in der Stadt Herne vom 26.10.1989 | 2004/0097 | ||||
Ö 11 | Straße "Am Düngelbruch" - Anfrage des Bezirksverordneten Saibic vom 10.02.2004 - | 2004/0111 | ||||
Ö 12 | Straßenübergang Bochumer Straße / Herner Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Elbracht vom 12. Februar 2004 - | 2004/0126 | ||||
Ö 13 | Verkehrssituation Kreuzung Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring - Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 20. Februar 2004 - | 2004/0139 | ||||
Ö 14 | Kanalsanierung Overwegstraße zwischen dem Regenkamp und der Gräffstraße | 2004/0113 | ||||
Ö 15 | Kanalerneuerung in der Straße Weidkamp | 2004/0114 | ||||
Ö 16 | Bau von Erschließungsanlagen zwischen der Straße "Aschebrock" gegenüber Haus Nr. 23 und Dorstener Straße 220 d - f | 2004/0118 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte
beschließt: 1.
Den
Bau einer Stichstraße einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen von
der Straße “Aschebrock” gegenüber Haus Nr. 23 nach Südwesten bis zur
vorhandenen Wohnbebauung Dorstener Straße Nr. 220 d - f nach den Plänen des
Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel GmbH, Planungsstand 09.2003. 2.
Die
Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen,
Stichstraße von der Straße "Aschebrock" nach Südwesten, die gegenüber
dem Haus Aschebrock 23 beginnt und im Bereich der Häuser Dorstener Straße 220 d
- f endet, gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die TreuHandStelle GmbH -THS-
zu übertragen und die Erschließungsanlage nach der Fertigstellung in die
Unterhaltung und das Eigentum der Stadt Herne zu übernehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt,
einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen. |
||||||
02.03.2004 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 8 - beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksvertretung Herne-Mitte, folgenden
Beschluss zu fassen: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte
beschließt: 1.
Den
Bau einer Stichstraße einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen von
der Straße “Aschebrock” gegenüber Haus Nr. 23 nach Südwesten bis zur
vorhandenen Wohnbebauung Dorstener Straße Nr. 220 d - f nach den Plänen des
Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel GmbH, Planungsstand 09.2003. 2.
Die
Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen,
Stichstraße von der Straße "Aschebrock" nach Südwesten, die gegenüber
dem Haus Aschebrock 23 beginnt und im Bereich der Häuser Dorstener Straße 220 d
- f endet, gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die TreuHandStelle GmbH -THS-
zu übertragen und die Erschließungsanlage nach der Fertigstellung in die
Unterhaltung und das Eigentum der Stadt Herne zu übernehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt,
einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
||||||
04.03.2004 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||
Ö 16 - | ||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte
beschließt: 1.
Den
Bau einer Stichstraße einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen von
der Straße “Aschebrock” gegenüber Haus Nr. 23 nach Südwesten bis zur
vorhandenen Wohnbebauung Dorstener Straße Nr. 220 d - f nach den Plänen des
Ingenieurbüro Spitzbarth & Oertel GmbH, Planungsstand 09.2003. 2.
Die
Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen,
Stichstraße von der Straße "Aschebrock" nach Südwesten, die gegenüber
dem Haus Aschebrock 23 beginnt und im Bereich der Häuser Dorstener Straße 220 d
- f endet, gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die TreuHandStelle GmbH –THS -
zu übertragen und die Erschließungsanlage nach der Fertigstellung in die
Unterhaltung und das Eigentum der Stadt Herne zu übernehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt,
einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Anmerkung des
Schriftführers: Antwort der
Verwaltung zu der Frage von Herrn Finke nach dem Wegfall der Mietergärten: Auf
telefonische Nachfrage wurde von der THS mitgeteilt, dass nur die Mietergärten
von den Häusern wegfallen, die am Aschebrock abgerissen werden. Mietergärten
der Häuser Dorstener Str. (224 – 228) und Holsterhauser Markt (1 – 11) bleiben
erhalten (I. Bauabschnitt). |
||||||
Ö 17 | Instandsetzung der Fahrbahnen des Westringes von der Bahnhofsunterführung bis einschließlich der Kreuzung Behrensstraße in beiden Richtungen | 2004/0150 | ||||
Ö 18 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | |||||
N 1 | Mitteilungen des Bezirksvorstehers und der Verwaltung | |||||